Baugenehmigung in NRW

 
Benni
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Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 29.06.2008 - 14:05 Uhr  ·  #1
Hallo,

ich habe schon lange im Internet gesucht, aber noch nicht das passende gefunden.
Undzwar geht es mir um die Genehmigung einer Wka.
In NRW (habe ich zumindest so gefunden) muss eine Anlage Grundsätzlich genemigt werden, allerdings habe ich nirgends gefunden wie teuer so etwas ist.
Es geht um eine 1kwh anlage die ca. 5m hoch ist.
Besten dank
Benni
walter
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 10.08.2008 - 12:04 Uhr  ·  #2
Zitat geschrieben von Benni
Hallo,

ich habe schon lange im Internet gesucht, aber noch nicht das passende gefunden.
Undzwar geht es mir um die Genehmigung einer Wka.
In NRW (habe ich zumindest so gefunden) muss eine Anlage Grundsätzlich genemigt werden, allerdings habe ich nirgends gefunden wie teuer so etwas ist.
Es geht um eine 1kwh anlage die ca. 5m hoch ist.
Besten dank
Benni


Hallo,

mit der aktuellen Landesregierung in NRW, kannst du ein Bau einer kleinen Windanlage mit 1kw vergessen. Nach dem ich fast 30 A4 Seiten Gesetztestext durchgelesen habe, habe ich das vorhaben erstmal begraben. Für eine kleine 1 KW Anlage musst du genauso viel beachten, wie bei einer 2 MKW Anlage.

Ich bin mittlerweile dabei, dass ich gegen dieses Gesetz eine Petition einreiche bzw. eine Gesetzesänderung anrege. Wenn du noch Begründungen für eine Petition hasst, dann melde dich bitte.

Gruss
Walter
schleppi1312
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 10.11.2008 - 11:19 Uhr  ·  #3
Hallo Zusammen,

ich würde mich auch freuen, in die Gilde der Kleinwindanlagenbetreiber eingereiht zu werden, aber da macht mir die hiesige Baubehörde der Stadt Hemer in NRW bis jetzt einen Strich durch die Rechnung. Die bisherige Bauvoranfrage hat ergeben, dass das Landschaftsbild durch den Betrieb der Anlage erheblich beeinträchtigt würde, so dass der Genehmigung nicht entsprochen wird.

Nach Rücksprache mit unserem Bürgermeister, der die Anlage grundsätzlich befürwortet, bat dieser um die Überlassung von Adressen aus NRW, an denen Kleinwindanlagen gebaut wurden. Hilfreich wären auch die zuständigen Bauämter. Es handelt sich in meinem Fall um eine Anlage von 5 Windrädern der Marke Cyclon 2KW. Nach Herstellerangaben soll diese Anlage im Schnitt 4.000 kw/h pro Rad erzielen, so dass ich mit 5 Rädern meinen Stromverbrauch auf null reduziere.

Ich würde mich freuen, wenn ich zahlreiche Adressen sammeln könnte, die selbstverständlich nur zweckgebunden eingesetzt werden!

Viele Grüße

Martin
walter
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 10.11.2008 - 12:22 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von schleppi1312
Hallo Zusammen,

ich würde mich auch freuen, in die Gilde der Kleinwindanlagenbetreiber eingereiht zu werden, aber da macht mir die hiesige Baubehörde der Stadt Hemer in NRW bis jetzt einen Strich durch die Rechnung. Die bisherige Bauvoranfrage hat ergeben, dass das Landschaftsbild durch den Betrieb der Anlage erheblich beeinträchtigt würde, so dass der Genehmigung nicht entsprochen wird.


Wohnst du in einer Siedlung ? Wenn ja, dann darf die Stadt Hemer keine Baugenehmigung erteilen, da das LAND NRW umfassende Richtlinien erlassen hat. Du musst z.B. zu dem nächsten Haus 1,5 KM Luftlinie entfernt sein etc. Ich bin gerade noch dabei eine Eingabe beim Land zu machen, dass die Entsprechende Richtlinie geändert wird. In Bielefeld ist es sogar soweit, wenn dir nur Windrat hören, dann blocken die Bearbeiter/Bürgermeister. Ich bin mittlerweile soweit, dass ich diese Teile kaufen würde (http://www.mdr.de/einfach-genial/erfindungen/5788589.html). Frag mal deinen Bürgermeister, was er davon hält.

Wenn jemand Gutachten hat, der soll mir diese bitte in Kopie zur Verfügung stellen.
schleppi1312
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 10.11.2008 - 14:12 Uhr  ·  #5
nein ich wohne in einem außenbezirk. stören würden die räder sicherlich keinen. allerdings sind bis zum nächsten haus keine 1,5 km. die nachbarn stört das auch nicht sonderlich, die wollen evtl. auch solche propeller. sind diese geräte genehmigungsfrei? und kann man die auch im freiland aufstellen?
walter
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 10.11.2008 - 14:42 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von schleppi1312
nein ich wohne in einem außenbezirk. stören würden die räder sicherlich keinen. allerdings sind bis zum nächsten haus keine 1,5 km. die nachbarn stört das auch nicht sonderlich, die wollen evtl. auch solche propeller. sind diese geräte genehmigungsfrei? und kann man die auch im freiland aufstellen?


Ob die von mir erwähnten Geräte genehmigungsfrei sind, kann ich z.Zt. noch nicht sagen. In wie weit eine Freilandaufestellung möglich ist, müsstest du am besten beim Hersteller erfragen. Wenn du die Möglichkeit hasst, dann würde ich diese Teile auf die Garage bauen.
schleppi1312
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baugenehmigung für kleinwindanlage

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Gepostet: 28.12.2008 - 15:46 Uhr  ·  #7
ich möchte noch einmal auf die Frage vom 10.11.2008 11:19 zurück kommen. Um eine entsprechende Baugenehmigung durchsetzen zu können, bin ich gezwungen meinem Bauamt entsprechendes Adressmaterial zur Verfügung zu stellen. Da ich auf der Landkarte sehen kann, dass Anlagen dieser Art bereits stehen, bitte ich um die Mithilfe der Betreiber. Ich benötige die Standortadressen und die zuständigen Bauämter. Ich versichere absolute Vertraulichkeit! Vielen Dank schon mal.

Viele Grüße Martin
Benni
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 07.03.2009 - 20:25 Uhr  ·  #8
Hallo,
gibt es was neues ?
Gruβ Benni
walter
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 08.03.2009 - 16:26 Uhr  ·  #9
Hallo,

leider gibt es bisher nicht alt zuviel neues.

Auf der Webseite http://www.airmax24-gera.de/preis-leistung.html habe ich aber einige Preise gefunden.

Wenn jemand von der Firma Airmax24 oder anderen Firmen Gutachten etc. zur Windgeneratoren hat (z.B. Aussage zur Lautstärke, Windverwirbelunge, Umweltbelastungen (z-B- für Vögel), wäre es nett, wenn er mir diese zusenden könnte. Sobald ich diese Unterlagen habe, werde ich die Petition dem NRW Petitionsausschuss reinreichen.

Gruss
Walter
kiesel
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 24.04.2009 - 13:14 Uhr  ·  #10
Also, mal der Reihe nach:

Wenn ihr Adressen von bereits errichteten Anlagen braucht, dann wendet euch an den Hersteller - der sollte euch doch Referenzen nennen können, oder nicht? Wenn er euch keine nennen kann oder will, dann würde ich die finger von diesem Hersteller lassen.

Zum Thema Baugenehmigung:
Das Baugesetzbuch gibt bundesweit den Rahmen des Baurechts vor, Details regeln die Bundesländer in ihren Landesbauordnungen. Dort können die Länder für einzelne Arten von baulichen Anlagen festlegen, dass sie von der Baugenehmigungpflicht befreit sind. In Baden-Württemberg sind z.B. Windenergieanlagen bis zu einer Höhe von 10m baugenehmigungsfrei. In NRW gibt eine eine solche explizite Ausnahme nicht, d.h. die Anlagen sind in NRW baugenehmigungspflichtig.

Die Gebühr für eine Baugenehmigung wird über die angegebenen Herstellungskosten der WEA berechnet, sie ist also ein kleiner Bruchteil der Investitionssumme.

Pauschal unzulässig sind Klein-WEA in geschlossenen Siedlungsgebieten NICHT. Nach § 14 Baunutzungsverordnung sind Anlagen zur Versorgung des Gebietes mit Energie - und auch explizit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie - zulässig. Es gibt auch keine gesetzlich vorgegebenen Mindestabstände - schon gar nicht 1,5 km, die gelten noch nicht einmal für die großen WEA in Windparks.

Aber: Es muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachgewiesen werden, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehört im Außenbereich der Landschutzschutz. Im geschlossenen Siedlungsbereich sind insbesondere die Schallimmissionen der Anlage wichtig, da der nächste Nachbar nicht weit entfernt wohnt und noch ruhig schlafen möchte. Ein guter Hersteller sollte (belegbare) Angaben zur Schallemission seine Anlage machen können. Ähnliches gilt für Schattenwurf, der auch als Immission gilt.
Ihr seid die Kunden, sucht euch den Hersteller aus, der euch die fundiertesten Angaben machen kann - in Hinsicht auf den Ertrag/die Wirtschaftlichkeit lasst ihr euch ja auch nicht mit Flsokeln abspeisen.
techno-mexx
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Genehmigung AB 50 m

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Gepostet: 24.04.2009 - 16:03 Uhr  ·  #11
Hallo,

ich bin mit meiner Planung soweit durch.
In Duisburg wurde mir gesagt, daß ich keine Genehmigung brauche.
Nach vielem, vielem Telefonieren fand ich jemanden, der etwas Ahnung hatte.
Mal sehen, ob das Kopieren klappt


An: energietechnik-engelen@gmx.de
Kopie:
Betreff: Windräder
Datum: 20.02.2009 11:17:12


Windkraftanlagen ab einer Höhe von 50 m sind immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig (Siehe Beschluss Bundesrat v. 17.06.2005 u. Nummer 1.6 des Anhangs der 4. BimSchV)
Zudem ist gem. §§ 12 ff. Luftverkehrsgesetzt im Rahmen der Antragsprüfung die Beteiligung der militärischen Luftfahrbehörde erforderlich!


Mit freundlichen Grüßen

Mit der Beratung vom Händler gebe ich Kiesel Recht.
Das will ich dann auch so halten.
Ich möchte zunächst selger die Erfahrung sammeln, um sie dann an potentielle Kunden weitergeben zu können.

Den Einspeisezähler stellen die Stadtwerke Duisburg übrigens kostenlos zur Verfügung! Der Anschluß muß natürlich von einem Fachmann durchgeführt werden!
kiesel
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 24.04.2009 - 19:09 Uhr  ·  #12
Das ist das Problem, dass nicht jeder Behördenmitarbeiter Bescheid weiß...

Es stimmt, dass WEA ab 50 m Gesamthöhe eine immissionsschutzrechtliche , d.h. eine "größere", "umfangreichere" Genehmigung als eine Baugenehmigung brauchen. Daraus abzuleiten, dass WEA mit weniger als 50m Gesmathöhe keine Baugenehmigung brauchen, ist kein logischer Schluss.

Wie gesagt, die Bauordnung NRW enthält keinen Befreiungstatbestand, deshalb sind WEA bis 50 m Gesamthöhe baugenehmigungspflichtig.

Damit es auch alle wissen, hat das Bauminsterium extra einen Erlass erstellt, in dem diverses zur Genehmigung von WEA zusammengefasst ist. Der Erlass richtet sich an die Baugenehmigungsbehörden und ist für sie bindend. Dort heißt es unter Ziffer 4.2 :

"Baurechtliches Verfahren für Windkraftanlagen bis 50 m Gesamthöhe:
Windkraftanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des § 29 BauGB und des § 2 BauO NRW. Nach § 63 Abs. 1 BauO NRW ist deshalb - unabhängig von der Leistung der Windkraftanlagen - ein Baugenehmi-gungsverfahren durchzuführen, soweit nicht nach der 4. BImSchV ein immissionsschutzrechtliches Verfah-ren (siehe Nr. 4.1) erforderlich ist. Windkraftanlagen sind nicht genehmigungsfrei i.S.v. § 65 Abs. 1 Nr. 9a BauO NRW. Es wird darauf hingewiesen, dass vor Erteilung der Baugenehmigung ggf. weitere Genehmi-gungen/Erlaubnisse etc. eingeholt werden müssen (z.B. landschaftsrechtliche Befreiung).
Die Bauaufsichtbehörden haben bei Anlagen, die nicht der Genehmigungspflicht nach dem BImSchG unter-liegen, das örtlich zuständige Staatliche Umweltamt bzw. das Staatliche Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz OWL zu beteiligen, das später die Anlagen immissionsschutzrechtlich zu überwachen hat."

Nachzulesen unter:
http://www.mbv.nrw.de/Service/…erlass.pdf

Anmerkungen noch hierzu: Die Staatlichen Umweltämter gibt es seit 2008 nicht mehr, zuständig für den Immissionsschutz sind nun die Immissionsschutzbehörden der Kreise bzw. kreisfreien Städte.
techno-mexx
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Bauantrag

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Gepostet: 25.04.2009 - 23:56 Uhr  ·  #13
hallo Kiesel,

danke für den Beitrag, dem Hinweis und dem Link!

Dann werde ich meinen Bauantrag wohl besser noch einmal schriftlich vormulieren.
Ich hatte ja vorher schon auf eine schriftliche Genehmigung gebeten und bekam lediglich besagte e-mail. Der nette Mann hatte das genau su ausgelegt wie es laut des Windkrafterlasses nicht gelten soll.....
Naja, er wollte mir keine Steine in den Weg legen.
Ebensoweinig wie das Umweltamt. Aber die fühlten sich ja mal gar nicht zuständig :-)

Grüße

Frank
techno-mexx
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Bauvoranfrage

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Gepostet: 26.04.2009 - 00:06 Uhr  ·  #14
Hi noch mal,

ich hatte folgende Bauvoranfrage gestellt, worauf mir die e-mail geschickt wurde:

Untere Bauaufsicht
z.Hd. Herrn

Errichtung einer Kleinwindanlage
Bauvoranfrage


Sehr geehrter Herr,

wie letzte Woche Mittwoch telefonisch besprochen, plane ich, auf unserem Grundstück eine Kleinwindanlage mit einer Leistung von 2kW und einer einer Gesamthöhe von knapp 10 Metern zu errichten.

Als Anlage füge ich die Produktbeschreibung sowie das „Lärmgutachten“ für die größere 3 kW-Anlage bei.
Gemäß der Produktbeschreibung liegt die Gesamthöhe der Anlage bei 10,6 Metern.
Der Mast kann aber entsprechend eingekürzt werden, um unterhalb der genehmigungsfreien 10 Meter zu bleiben.
Da die von mir zu errichtende Anlage kleiner ist als die für das „Lärmgutachten“ untersuchte Anla-ge, ist von geringeren Geräuschemissionen auszugehen.

Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, welche Abstandsflächen ich ggf. einhalten und welche sonstigen Anforderungen ich ggf. erfüllen muß.

Ich möchte meine Anlage bei positiver Auskunft gerne noch diese Woche bestellen.
kiesel
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 01.05.2009 - 21:27 Uhr  ·  #15
Ja, ist nicht einfach im Behördendschungel. "umweltamt" ist auch bei jeder Stadt, jedem Kreis etwas verschiedenes...

Ist auf jeden Fall besser, dir eine Baugenehmigung einzuholen, denn wer weiß, vielleicht hast du einen schlauen Nachbarn, der Bescheid weiß und dich sonst "anzeigt", wenn du ohne Genehmigug baust.

Kannst ja mal berichten, wie es weiter gegangen ist mit deinem Genehmigungsantrag.
techno-mexx
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Bauantrag

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Gepostet: 01.05.2009 - 23:21 Uhr  ·  #16
okidoke,

wird gemacht
kalle9
 
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 07.01.2010 - 11:56 Uhr  ·  #17
hallo techno-mexx,
hast du zu deiner anfrage aus dem letzten ajhr eine antwort erhalten?

gruß
kalle9
MiLk
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 11.05.2010 - 15:32 Uhr  ·  #18
Hallo liebe NRWler,

habe zum Thema diesen netten Link gefunden: http://www.reiner-priggen.de/i…nfolder=41

Leider bestätigt er, dass jedes Windrad egal welche höhe in NRW Baugenehmigungspflichtig ist. Was ich natürlich für quatsch halte.

Ich plane meins mit einer Nabenhöhe von 6m erstmal zu errichten und abzuwarten bis jemand meckert.

Vieleicht wird ja bald mit unserer neuen Grünen Landesregierung dieses Gesetze gelockert!

Mit Hoffnung
Sebastian
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Generator !!!

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Gepostet: 17.03.2011 - 23:15 Uhr  ·  #19
Hi All

Im Neuss Auf der Mosselstr Haben ein Darrius Generator mi 5 Kw Gestellt mitten in der Stadt ! :devil: :devil:

Bilder Folgen ! :D :D

mfg
Alfred
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 17.03.2011 - 23:18 Uhr  ·  #20
@MiLk

#Ich plane meins mit einer Nabenhöhe von 6m erstmal zu errichten und abzuwarten bis jemand meckert.

Vieleicht wird ja bald mit unserer neuen Grünen Landesregierung dieses Gesetze gelockert! #

Bin dabei !!!!!!!!!!!!!!!!

Gruss
Alfred
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