Hallo,
ich hoffe hier richtig zu sein mit Fragen zur Vertragslage.
Die Noch - Besitzerin der WEA, die wir mit einem Grundstück übernehmen, hat einen Vertrag mit dem windstromabnehmenden netzbetreiber, nachdem dieser monatlich abrechnet und dabei jedesmal 50 Euro Messbetrag abrechnet. Die Zählerdaten werden automatisch übertragen.
Wir möchten einen neuen vertrag abschließen, nach dem nur einmal jährlich abgerechnet wird, daher also auch nur einmal jährlich der Messbetrag anfällt.
Ist das allein Verhandlungssache oder kann der Netzbetreiber (aufgrund welcher ev. Rechtsnorm?) darauf bestehen, monatlich abzulesen und abzurechnen?
danke, Mandelblüte
ich hoffe hier richtig zu sein mit Fragen zur Vertragslage.
Die Noch - Besitzerin der WEA, die wir mit einem Grundstück übernehmen, hat einen Vertrag mit dem windstromabnehmenden netzbetreiber, nachdem dieser monatlich abrechnet und dabei jedesmal 50 Euro Messbetrag abrechnet. Die Zählerdaten werden automatisch übertragen.
Wir möchten einen neuen vertrag abschließen, nach dem nur einmal jährlich abgerechnet wird, daher also auch nur einmal jährlich der Messbetrag anfällt.
Ist das allein Verhandlungssache oder kann der Netzbetreiber (aufgrund welcher ev. Rechtsnorm?) darauf bestehen, monatlich abzulesen und abzurechnen?
danke, Mandelblüte