Baugenehmigung "auf Dach" in NRW

 
Daniel Düsentrieb
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Baugenehmigung "auf Dach" in NRW

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Gepostet: 10.09.2008 - 20:23 Uhr  ·  #1
Hallo! mein erster Beitrag:

ich habe heute in NRW bei unserem Bauamt vorsichtig nach einer Genehmigung für eine kleine 1kW-Mastanlage gefragt und wurde ziemlich flott abgewimmelt (nur mit Bauantrag mit sämtlichem dazugehörigen Papierkram wenn überhaupt möglich). Um den guten AMT-Mann nicht unnötig zu nerven frage ich euch wie es bei einer Dachanlage aussieht (Geräusche im Haus hin oder her ist mir gal)??
Danke für jede Info und Grüße aus dem Sauerland
DAniel
kiesel
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Re: Baugenehmigung "auf Dach" in NRW

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Gepostet: 01.05.2009 - 21:33 Uhr  ·  #2
In NRW brauchst du für eine Dachanlage genauso eine Genehmigung wie für eine Anlage auf einem separaten Mast. Kleinwindanlagen zur Selbstversorgung sind prinzipiell zulässig, wenn du die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen nachweisen kannst, also z.B. Standsicherheit, Abstand zum Nachbargrundstück, Einhaltung der Lärmrichtwerte.

"Papierkram" hört sich zwar zunächst lästig an, aber wenn du die Anlage vernünftig planst, dann hast du die Unterlagen doch auch zusammen, oder?
XXLRay
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Re: Baugenehmigung "auf Dach" in NRW

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Gepostet: 02.05.2009 - 09:11 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von kiesel
"Papierkram" hört sich zwar zunächst lästig an, aber wenn du die Anlage vernünftig planst, dann hast du die Unterlagen doch auch zusammen, oder?
Das Problem ist, dass es die geforderten Unterlagen teilweise gar nicht gibt und man die geforderten Gutachten teilweise teuer selbst erstellen lassen müsste.
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