Probleme mit den Windenergieerlassen der Länder?

 
Ida
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Probleme mit den Windenergieerlassen der Länder?

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Gepostet: 15.04.2009 - 12:28 Uhr  ·  #1
Hallo!

Ist jemand von Euch im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens einer KWEA schon mal von der Genehmigungsbehörde hingehalten worden, weil es Probleme mit den sog. "Windenergieerlassen" (heißen in den BuLändern manchmal auch Hinweis oder Empfehlung) gab? Beim Repowering scheint das ein zentrales Problem zu sein, bisher sehe ich für KWEA diesen Konflikt nicht - wobei die Praxis einen da ja doch manchmal eines besseren belehrt!

Ich würde mich sehr über Erfahrungen freuen...

Beste Grüße,
Ida
kiesel
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Re: Probleme mit den Windenergieerlassen der Länder?

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Gepostet: 24.05.2009 - 20:12 Uhr  ·  #2
Soweit ich die Windenergie-Erlasse kenne (die meisten sind im internet für jedermann verfügbar), enthalten die meisten keine oder nur sehr wenige explizite Regelungen für KWEA (z.B. der Hinweis, dass sie nicht genehmigungsfrei sind). Damit steht zunächst mal keine direkte "Behinderung" durch die Erlasse an - aber man kann es auch genau anders herum sehen: Bei den Groß-WEA haben die WEA-Erlasse geholfen, eine einheitliche Verwaltungspraxis zu erreichen, die Behörden haben klare Vorgaben bekommen, wie sie mit WEA umgehen soll, so dass es für alle Beteiligten berechenbarer und verlässlicher wurde. In diesem Sinne wären Regelungen zu KWEA in den Windenergie-Erlassen nahezu wünschenswert, denn so stünde nicht jeder Behördenmitarbeiter ratlos da udn ratlosigkeit fürht mitunter eben zu Stillstand oder Ablehnung. Die Ausarbeitung von (sinnvollen) Regelungen für KWEA müsste natürlich noch geleistet werden....

...auch dies wäre eine Möglichkeit, sich politisch zu betätigen, wenn man an die Landesministerien herantreten würde, und entsprechende Überarbeitungen der WEA-Erlasse anregen würde.
wind
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Re: Probleme mit den Windenergieerlassen der Länder?

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Gepostet: 27.06.2009 - 13:12 Uhr  ·  #3
Es gibt doch eine einheitliche Grundlage zum Thema Windenergie: Das BBauG! Da steht doch alles drin!

Sicherlich habt Ihr Recht, die ausführenden Organe, sprich die Sachbearbeiter, sind mit der Materie nicht so vertraut wie es eigentlich wünschenswert wäre. Dem kann aber nachgeholfen werden.

Wenn ich einen Bauantrag stellen wollte, dann würde ich den Sachbearbeiter erst einmal um seine Hilfe bitten und ihn dann für micharbeiten lassen, ohne meinen Wissensstand preiszugeben. Wenn er dann den Antrag ablehnen will konfrontiere ich ihn mit der aktuellen Gesetzeslage und den Urteilen (nur vom BVerwG!!) die auf meinen Fall anwendbar wären. Dieses Vorgehen hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird sich in Zukunft auch weiter bewähren :D .

Man muss das System nutzen und zu seinem Vorteil nutzen. Dieses Recht hat grundsätzlich Jeder!

Die Unsicherheit bei den Sachbearbeitern ist unheimlich hoch, unbestritten, doch wenn man denen mit Fakten kommt werden sie sehr schnell gefüggig. Da spielen dann Erlasse nur eine untergeordnete Rolle, zumal wenn sie den gültigen Gesetzen entgegenstehen. Bundesrecht bricht Landesrecht. So steht es im Grundgesetz und hat auch hier Gültigkeit. Das darf man niemals vergessen!

Gruß

wind
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