Brandenburg

 
Uwe Hallenga
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Brandenburg

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Gepostet: 09.02.2010 - 18:05 Uhr  ·  #1
Baurechtliche Genehmigung
- Kleinwindkraftanlagen sind nicht gemäß § 55 Abs. 4 Nr. 9 BbgBO genehmigungsfrei.
(Quelle: Protokoll der 59. Amtsleitertagung der Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg am 21. Februrar 2008 in Potsdam;
Protokoll der 62. Amtsleitertagung der Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg am 11. Dezember 2008 in Potsdam)
- Dass heißt, sie müssen gemäß § 54 BbgBO genehmigt werden, also das gleiche Ge-nehmigungsverfahren wie alle anderen Bauvorhaben auch durchlaufen.
- Gemäß § 56 BbgBO prüft bei genehmigungspflichtigen Anlagen die Bauaufsichtsbe-hörde die Zulässigkeit nach
1. den Vorschriften des Baugesetzbuchs,
2. den Vorschriften der BbgBO und aufgrund der BbgBO,
3. anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit diese für das Vorhaben beach-tlich sind.
(Quelle: BbgGO, siehe http://www.baurecht.de/landesbauordnung-Brandenburg.html)


Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
- Anlagen mit einer Höhe von weniger als 30m sind immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungspflichtig.
(Quelle: Fr. Trommeschläger, LUA Brandenburg, Genehmigungsverfahrensstelle Süd)


Einspeisung ins örtliche Netz
- Die Netzbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Kleinwindkraftanlagen ans Netz anzuschließen. Der genaue Ablauf des Anschlusses unterscheidet sich bei den unterschiedlichen örtlichen Netzbetreibern.
- Kleinwindanlagen unterliegen in Deutschland den Regelungen der Großwindanlagen und werden nach EEG wie folgt vergütet

o Anfangsvergütung von 9,20 ct/kWh in den ersten fünf Jahren ab der Inbet-riebnahme der Anlage, Endvergütung von 5,02 ct/kWh
o Vergütung für Systemdienstleistungen 0,50 bzw. 0,70 ct/kWh je nach Jahr der Inbetriebnahme
o „60 %-Klausel“: Keine Vergütung für Anlagen, für die vor der Inbetriebnahme nicht nachgewiesen wurde, dass sie an dem geplanten Standort mindestens 60 % des Referenzertrages erzielen können.
o Degression: 1% pro Jahr (seit 2009)
o Repowering-Bonus bei Ersatz alter Anlagen, wenn mindestens die 2-fache Leistung installiert wird: Anfangsvergütung erhöht sich um 0,5 ct/kWh
(Quelle: Hr. Kröger, Bundesverband Kleinwindanlagen
http://www.thema-energie.de/en...s-eeg.html )



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Stand: 04.10.2009
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Genehmigungspflicht

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Gepostet: 13.01.2012 - 11:39 Uhr  ·  #2
Für die Genehmigungsbedürftigkeit von Kleinwindanlagen gelten in Brandenburg folgende Regelungen:

§ 54 LBO Bbg - Genehmigungspflicht --> KWEA nicht im Katalog der genehmigungsfreien Anlagen in § 55 LBO Bbg; auch keine Verfahrensfreistellung als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung!

§ 56 LBO Bbg - grundsätzlich förmliches Genehmigungsverfahren

§ 57 LBO Bbg - auf Antrag vereinfachtes Genehmigungsverfahren, wenn KWEA = Nebenanlage (räumlich und funktionell untergeordnet) zu einem Wohngebäude mit geringer oder mittlerer Höhe, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und wenn die Errichtugn der KWEA nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht

§ 58 LBO Bbg - auf Antrag Bauanzeigeverfahren (Bauanzeige an Behörde, Baubeginn 1 Monat nach Anzeige, wenn Behörde Bau nicht untersagt oder vorher freigibt); Voraussetzungen: KWEA = Nebenanlage zu einem Wohngebäude geringer Höhe in Geltungsbereich Bebauungsplan und KWEA widerspricht nicht Festsetzungen des Bebauungsplans



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Abstandsflächen

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Gepostet: 13.01.2012 - 12:02 Uhr  ·  #3
Für die bei der Errichtung von Kleinwindanlagen einzuhaltenden Abstandsflächen gelten in Brandenburg folgende Regelungen:

§ 6 Abs. 9 LBO Bbg - Abstandsflächenregelungen gelten für bauliche Anlagen, von denen die Wirkung wie von Gebäuden ausgeht, entsprechend

§ 6 Abs. 4 LBO Bbg - Tiefe der Abstandsflächen bemisst sich nach der Wandhöhe H --> übertragen auf Windenergieanlagen: Gesamthöhe

§ 6 Abs. 5 LBO Bbg - Abstandsflächentiefe beträgt grds. 0,5 H, mindestens 3 m; bei Errichtung KWEA vor Außenwänden ohne Fenster zu Aufenthaltsräumen (z.B. Wohn- oder Schlafzimmer) 0,4 H, mindestens 3 m; in Gewerbe- und Industriegebieten und Sondergebieten ohne Erholungsfunktion 0,25 H, mind. 3 m.
Örtliche Bauvorschriften (z.B. Bebauungsplan können davon abweichen!)


Stand: 13.01.2012
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