Zur Genehmigungspflicht von Kleinwindanlagen gelten in Hessen folgende Regelungen:
§ 54 LBO Hessen - Genehmigungspflicht, weil nicht in Katalog der Verfahrensfreien Vorhaben gem. § 55 i.V.m. Anlage 2 LBO Hessen
§ 56 LBO Hessen - Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung
Voraussetzungen: KWEA mit maximal 30 m Gesamthöhe; im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; im Einklang mit den Festsetzungen des B-Plans; Erschließung gesichert; kein Einwand der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Antrag
§ 57 Abs. 1 LBO Hessen - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für KWEA bis 30 m Gesamthöhe
Stand: 23.01.2012
§ 54 LBO Hessen - Genehmigungspflicht, weil nicht in Katalog der Verfahrensfreien Vorhaben gem. § 55 i.V.m. Anlage 2 LBO Hessen
§ 56 LBO Hessen - Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung
Voraussetzungen: KWEA mit maximal 30 m Gesamthöhe; im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; im Einklang mit den Festsetzungen des B-Plans; Erschließung gesichert; kein Einwand der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Antrag
§ 57 Abs. 1 LBO Hessen - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für KWEA bis 30 m Gesamthöhe
Stand: 23.01.2012