Hessen

 
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Hessen

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Gepostet: 23.01.2012 - 15:31 Uhr  ·  #1
Zur Genehmigungspflicht von Kleinwindanlagen gelten in Hessen folgende Regelungen:

§ 54 LBO Hessen - Genehmigungspflicht, weil nicht in Katalog der Verfahrensfreien Vorhaben gem. § 55 i.V.m. Anlage 2 LBO Hessen

§ 56 LBO Hessen - Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung
Voraussetzungen: KWEA mit maximal 30 m Gesamthöhe; im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; im Einklang mit den Festsetzungen des B-Plans; Erschließung gesichert; kein Einwand der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Antrag

§ 57 Abs. 1 LBO Hessen - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für KWEA bis 30 m Gesamthöhe


Stand: 23.01.2012
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Abstandsflächen

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Gepostet: 23.01.2012 - 15:40 Uhr  ·  #2
Für die Abstandsflächen von Kleinwindanlagen gelten in Hessen folgende Regelungen:

§ 6 Abs. 8 HessBO - Abstandsflächenvorschriften gelten auch für bauliche Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung

§ 6 Abs. 4 S. 1 HessBO - Abstandsflächentiefe bemisst sich nach der Wandhöhe (H) --> bei KWEA wohl Gesamthöhe

§ 6 Abs. 5 S. 1 HessBO - allgemeine AF-Tiefe = 0,4 H; in Gewerbe- und Industriegebieten (ausgenommen an Grenzen zu Baugebieten anderer Nutzung) = 0,2 H
§ 6 Abs. 5 S. 4 HessBO - Abstandsflächentiefe muss jedenfalls 3 m betragen

§ 6 Abs. 11 HessBO - Bebauungsplan und andere baurechtliche Satzungen können andere Abstandflächen vorsehen und gelten vorrangig


Stand: 23.01.2012
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