ACHTUNG: NOCH NICHT GEPRÜFT !
Für Kleinstanlagen, die einzig oder hauptsächlich der privaten Eigenversorgung dienen, besteht eine ausdrückliche Verfahrensfreistellung
- im Saarland für WEA bis zu 10 m Höhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche (§ 61 Abs. 1 Nr. 3c LBO Saarland).
Angaben ohne Gewähr !!! Bei Änderungen und Erweiterungen bitte umgehend melden !
Stand: 06.05.2009
Für Kleinstanlagen, die einzig oder hauptsächlich der privaten Eigenversorgung dienen, besteht eine ausdrückliche Verfahrensfreistellung
- im Saarland für WEA bis zu 10 m Höhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche (§ 61 Abs. 1 Nr. 3c LBO Saarland).
Angaben ohne Gewähr !!! Bei Änderungen und Erweiterungen bitte umgehend melden !
Stand: 06.05.2009