Sachsen-Anhalt

 
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Sachsen-Anhalt

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Gepostet: 13.12.2011 - 16:54 Uhr  ·  #1
Zur Genehmigungsbedürftigkeit von Kleinwindanlagen in Sachsen-Anhalt gelten folgende Regelungen:

§ 60 Abs. 1 Nr. 4 f) BauO LSA - Genehmigungsfreiheit für die Errichtung einer Kleinwindanlage mit maximal 10 m Nabenhöhe im bauplanungsrechtlichen Außenbereich

§ 61 BauO LSA - Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung für Kleinwindanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn kein Widerspruch zu dessen Festsetzungen besteht und die Gemeinde nicht erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

§ 62 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 4 BauO - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren bei Genehmigungspflicht



Stand: 13.12.2011
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Abstandsflächen

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Gepostet: 14.12.2011 - 11:00 Uhr  ·  #2
Für die einzuhaltenden Abstandsflächen um eine Kleinwindenergieanlage gelten in Sachsen-Anhalt folgende Regelungen:

§ 6 Abs. 7 BauO LSA - spezielle Regelung für Kleinwindanlagen: Abstandsflächentiefe = (immer) Gesamthöhe der (Klein-)Windenergieanlage; Abstandsflächen bilden einen Kreis um den geometrischen Mittelpunkt des Mastes der Anlage
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