Zur Genehmigungsbedürftigkeit von Kleinwindanlagen in Sachsen-Anhalt gelten folgende Regelungen:
§ 60 Abs. 1 Nr. 4 f) BauO LSA - Genehmigungsfreiheit für die Errichtung einer Kleinwindanlage mit maximal 10 m Nabenhöhe im bauplanungsrechtlichen Außenbereich
§ 61 BauO LSA - Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung für Kleinwindanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn kein Widerspruch zu dessen Festsetzungen besteht und die Gemeinde nicht erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
§ 62 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 4 BauO - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren bei Genehmigungspflicht
Stand: 13.12.2011
§ 60 Abs. 1 Nr. 4 f) BauO LSA - Genehmigungsfreiheit für die Errichtung einer Kleinwindanlage mit maximal 10 m Nabenhöhe im bauplanungsrechtlichen Außenbereich
§ 61 BauO LSA - Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung für Kleinwindanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn kein Widerspruch zu dessen Festsetzungen besteht und die Gemeinde nicht erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
§ 62 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 4 BauO - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren bei Genehmigungspflicht
Stand: 13.12.2011