Schleswig-Holstein

 
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Schleswig-Holstein

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Gepostet: 14.12.2011 - 11:08 Uhr  ·  #1
In Schleswig-Holstein gelten zur Genehmigungsbedürftigkeit von Kleinwindanlagen folgende Regelungen:

§ 62 Abs. 1 BauO S-H - Genehmigungspflicht (kein Befreiungstatbestand in der BauO S-H)

§ 68 BauO S-H - Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung wenn Vorhabenstandort im Geltungsbereich Bebauungsplan und kein Widerspruch zu dessen Festsetzungen + keine Erklärung der Gemeinde, dass Genehmigungsverfahren erforderlich

§ 69 Abs. 1 BauO S-H - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren



Stand: 14.12.2011
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Abstandsflächen

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Gepostet: 14.12.2011 - 11:14 Uhr  ·  #2
Zu den Abstandsflächen für Kleinwindanlagen gelten in Schleswig-Holstein folgende Regelungen:

§ 6 Abs. 1 S. 2 und 3 BauO S-H - Abstandsflächen sind einzuhalten bei gebäudegleichen baulichen Anlagen mit einer Mindesthöhe von 2 m

§ 6 Abs. 4 BauO S-H - Maßstab (H) für Abstandsflächentiefe = Wandhöhe --> für WEA bedeutet das: Gesamthöhe

§ 6 Abs. 5 BauO S-H - Abstandsflächentiefe = 0,4 H; in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H; jeweils mindestens 3 m
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