In Schleswig-Holstein gelten zur Genehmigungsbedürftigkeit von Kleinwindanlagen folgende Regelungen:
§ 62 Abs. 1 BauO S-H - Genehmigungspflicht (kein Befreiungstatbestand in der BauO S-H)
§ 68 BauO S-H - Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung wenn Vorhabenstandort im Geltungsbereich Bebauungsplan und kein Widerspruch zu dessen Festsetzungen + keine Erklärung der Gemeinde, dass Genehmigungsverfahren erforderlich
§ 69 Abs. 1 BauO S-H - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Stand: 14.12.2011
§ 62 Abs. 1 BauO S-H - Genehmigungspflicht (kein Befreiungstatbestand in der BauO S-H)
§ 68 BauO S-H - Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung wenn Vorhabenstandort im Geltungsbereich Bebauungsplan und kein Widerspruch zu dessen Festsetzungen + keine Erklärung der Gemeinde, dass Genehmigungsverfahren erforderlich
§ 69 Abs. 1 BauO S-H - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Stand: 14.12.2011