Thüringen

 
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Thüringen

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Gepostet: 24.01.2012 - 10:04 Uhr  ·  #1
Zur Genehmigungsbedürftigtkeit von Kleinwindanlagen gelten in Thüringen folgende Regelungen:

§ 63 Abs. 1 Nr. 2a c) ThürBO - Verfahrensfreiheit für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von maximal 10 m und einem Rotordurchmesser bis zu 3 m, außer in reinen Wohngebieten und im Außenbereich

§ 63a ThürBO - Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung für Kleinwindanlagen bis 30 m Gesamthöhe
Voraussetzungen: Standort im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, kein Widerspruch zu dessen Festsetzungen, Erschließung gesichert und keine Erklärung der Gemeinde, dass Genehmigungsverfahren notwendig bzw. Untersagung innerhalb 1 Monat nach Eingang der Bauvorlagen

§ 63b Abs. 1 ThürBO - vereinfachtes Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige KWEA bis 30 m Gesamthöhe


Stand: 24.01.2012
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Abstandsflächen

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Gepostet: 24.01.2012 - 10:07 Uhr  ·  #2
In Thüringen gelten folgende Abstandsflächenregelungen:

§ 6 Abs. 1 S. 2 ThürBO - bauliche Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung müssen gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen Abstandsflächen einhalten

§ 6 Abs. 4 S. 1 ThürBO - die Tiefe der Abstandsflächen bemisst sich nach der Wandhöhe (H) --> bei KWEA wohl Gesamthöhe

§ 6 Abs. 5 S. 1 ThürBO - die allgemeine Abstandsflächentiefe beträgt 0,4 H, mindestens aber 3 m
§ 6 Abs. 5 S. 2 ThürBO - in Gewerbe- und Industriegebieten beträgt sie 0,2 H, mindestesn aber 3 m
§ 6 Abs. 5 S. 3 ThürBO - vor Außenwänden von Wohngebäuden mit max. 7 m Höhe und max. 3 Geschossen genügt eine Abstandsflächentiefe von 3 m



Stand: 24.01.2012
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