Hallo!
Wikipedia bietet eine ganz gute Übersicht zu den unterschiedlichen Regionalplanungsträgern in Deutschland und deren Namen:
Wikipedia Reionalplanung. Dann weiß man schon mal nach welchem Begriff man googeln muss.
Für BW gibt es sogar eine direkte Verlinkung:
Wikipedia Regionalplanung BaWü
Allerdings musst Du darauf achten, dass es für Windenergie in den Bundesländer oft eigene zumeist als "Teilfortschreibungen" bezeichnete Planwerke gibt, die nur die Windenergie betreffen. Das wird gemacht, damit die Rechtssicherheit des Regionalplans von den umstrittenen Windenergiegebieten unabhängig wird.
Für BaWü weiß ich zufälligerweise, dass Neckar-Alb und Nordschwarzwald noch keine rechtswirksame Teilfortschreibung haben. In BaWü gilt zudem die Besonderheit, dass sich die baden-württembergischen Regionalpläne nur um Anlagen kümmern, die größer als 50m sind; so ist es in den Plänen ausdrücklich formuliert. In der Konsequenz bedeutet das, dass Festlegungen in baden-württembergischen Regionalplänen keine Ausschlusswirkung nach § 35 III 3 BauGB bzgl. Kleinwindanlagen (bis 50 m) haben.
Neben den Regionalplänen können aber auch die Festsetzungen in den kommunaln Flächennutzungsplänen eine Ausschlusswirkung erzeugen. Hier gilt die 50m Grenze nicht.
Ida