Hallo allerseits,
vorweg möchte ich mich erst einmal für das tolle Forum bedanken! Ich konnte schon viele hilfreiche Tipps finden.
Aktuell palne ich den Bau einer Kleinwindanlage in Baden-Württemberg (Nabenhöhe > 10m).
Die Anlage an sich ist auf dem Grundstück generell zulässig.
Mir geht es in erster Linie nicht um die Rentabilität der Anlage, um kritischen Anmerkungen diesbezüglich vorzubeugen.
Akuell beschäftigen mich allerdings Fragen zu den Abstandsflächen:
Der ausgewählte Standort befindet sich in ausreichender Entfernung zum Nachbargrundstück.
Allerdings ist der Abstand zum nebenliegenden, niedrigerem Gebäude geringer als der Radius, d.h. die Rotorblätter der Anlage werden sich gegebenenfalls überhalb des Gebäudes drehen.
Wie verhält es sich diesbezüglich mit der Baugenehmigung? Hat eventuell schon jemand dementsprechende Erfahrungen gemacht ?
Folgende Infos von hier aus dem Form, sind in dieser Hinsicht vielleicht noch relevant:
"Abstandsflächen müssen von Bebauung freigehalten werden. Sie müssenallerdings i.d.R. nur bei der Errichtung von baulichen Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung berücksichtigt werden. Die Beurteilung der gebäudegleichen Wirkung erfolgt anhand des Zweckes der Abstandsflächenvorschriften, der in dem Schutz der direkten Umgebung vor unzureichender Belüftung, Besonnung, Belichtung und im Brandschutz liegt. Es ist im konkreten Fall also immer zu fragen, ob eine Kleinwindanlage an ihrem geplanten Standort geeignet ist, diese Schutzgüter der Abstandsflächenregelungen zu beeinträchtigen. Kommt man zu dem Ergebnis, dass Abstandsflächen um eine Kleinwindanlage herum eingehalten werden müssen, sind diese für eine weitere Bebauung tabu."
Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Viele Grüße
Windradler
vorweg möchte ich mich erst einmal für das tolle Forum bedanken! Ich konnte schon viele hilfreiche Tipps finden.

Aktuell palne ich den Bau einer Kleinwindanlage in Baden-Württemberg (Nabenhöhe > 10m).
Die Anlage an sich ist auf dem Grundstück generell zulässig.
Mir geht es in erster Linie nicht um die Rentabilität der Anlage, um kritischen Anmerkungen diesbezüglich vorzubeugen.

Akuell beschäftigen mich allerdings Fragen zu den Abstandsflächen:
Der ausgewählte Standort befindet sich in ausreichender Entfernung zum Nachbargrundstück.
Allerdings ist der Abstand zum nebenliegenden, niedrigerem Gebäude geringer als der Radius, d.h. die Rotorblätter der Anlage werden sich gegebenenfalls überhalb des Gebäudes drehen.
Wie verhält es sich diesbezüglich mit der Baugenehmigung? Hat eventuell schon jemand dementsprechende Erfahrungen gemacht ?
Folgende Infos von hier aus dem Form, sind in dieser Hinsicht vielleicht noch relevant:
"Abstandsflächen müssen von Bebauung freigehalten werden. Sie müssenallerdings i.d.R. nur bei der Errichtung von baulichen Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung berücksichtigt werden. Die Beurteilung der gebäudegleichen Wirkung erfolgt anhand des Zweckes der Abstandsflächenvorschriften, der in dem Schutz der direkten Umgebung vor unzureichender Belüftung, Besonnung, Belichtung und im Brandschutz liegt. Es ist im konkreten Fall also immer zu fragen, ob eine Kleinwindanlage an ihrem geplanten Standort geeignet ist, diese Schutzgüter der Abstandsflächenregelungen zu beeinträchtigen. Kommt man zu dem Ergebnis, dass Abstandsflächen um eine Kleinwindanlage herum eingehalten werden müssen, sind diese für eine weitere Bebauung tabu."
Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Viele Grüße
Windradler