Hei,
hab mal wieder ne Frage an das Forum. Ich war vor kurzem beim örtlich Bauamt im Landratsamt und habe gefragt, ob trotz baugenehmigungsfreiheit unter 10m (in Bayern) auch abstandrechtlich die WKA gewisse Abstände von den benahbarten Grundstücksgrenzen einzuhalten sind. Dies wurde bejaht. Abstand lt. Bauamt Vom Fundament bis Rotorspitz + Vorbau Rotor. Des Weiteren haben sie mir mitgeteilt, dass die WKA eine bauaufsichtliche Zulassung (eine sog. Ü-Nummer) haben muss und auch eine Statik. Dies kommt mir aber irgendwie übertrieben vor. Ich dachte es heisst baugenehmigungsfrei. Die chinesische Anlage, die ich im Auge habe, hat zwar eine CE-Zulassung und eine ISO-Nummer, aber keine Ü-Nummer. Ist dies wirklich notwendig oder verwechselt der gute Herr im Bauamt da irgendetwas? Genauso ist für eine solch kleine Anlage (2 KW) wirklich eine Statik notwendig? Die Anlage wird doch auf meinen Grundstück gebaut und würde auch den geforderten Abstand zu den Nachbargrundstücken einhalten (über 11m). Deswegen verstehe ich nicht, wozu ich hierfür eine Statik brauche. Könnt ihr mir bzgl. bauaufsichtliche Zulassung und Statik mal fachmännische Auskunft geben? Alle anderen WKA-Anbieter, die ich angeschrieben habe, haben von Ü-Nummern und Statik noch nichts gehört. Vielleicht kannst ihr mir weiterhelfen. Denn lt. Bauamt darf ich ohne bauaufsichtliche Zulassung eine WKA nicht aufstellen und betreiben. Das kann doch nicht sei, oder??? Bei meinen Recherchen bin ich auf eine Forderung der Europäischen Union gegen Deutschland gestoßen, dass Deutschland diese Ü-Nummer abschaffen soll, da ansonsten andere Europäischen Hersteller einen Wettbewerbsnachteil deswegen haben. Jedoch will Deutschland diese Ü-Nummern, welche vom Deutschen Institut für Bautechnik vergeben werden, nicht abschaffen. Wär evtl. ne Klage wert, wenn das so stimmt.
Viele Grüße
Koundl
hab mal wieder ne Frage an das Forum. Ich war vor kurzem beim örtlich Bauamt im Landratsamt und habe gefragt, ob trotz baugenehmigungsfreiheit unter 10m (in Bayern) auch abstandrechtlich die WKA gewisse Abstände von den benahbarten Grundstücksgrenzen einzuhalten sind. Dies wurde bejaht. Abstand lt. Bauamt Vom Fundament bis Rotorspitz + Vorbau Rotor. Des Weiteren haben sie mir mitgeteilt, dass die WKA eine bauaufsichtliche Zulassung (eine sog. Ü-Nummer) haben muss und auch eine Statik. Dies kommt mir aber irgendwie übertrieben vor. Ich dachte es heisst baugenehmigungsfrei. Die chinesische Anlage, die ich im Auge habe, hat zwar eine CE-Zulassung und eine ISO-Nummer, aber keine Ü-Nummer. Ist dies wirklich notwendig oder verwechselt der gute Herr im Bauamt da irgendetwas? Genauso ist für eine solch kleine Anlage (2 KW) wirklich eine Statik notwendig? Die Anlage wird doch auf meinen Grundstück gebaut und würde auch den geforderten Abstand zu den Nachbargrundstücken einhalten (über 11m). Deswegen verstehe ich nicht, wozu ich hierfür eine Statik brauche. Könnt ihr mir bzgl. bauaufsichtliche Zulassung und Statik mal fachmännische Auskunft geben? Alle anderen WKA-Anbieter, die ich angeschrieben habe, haben von Ü-Nummern und Statik noch nichts gehört. Vielleicht kannst ihr mir weiterhelfen. Denn lt. Bauamt darf ich ohne bauaufsichtliche Zulassung eine WKA nicht aufstellen und betreiben. Das kann doch nicht sei, oder??? Bei meinen Recherchen bin ich auf eine Forderung der Europäischen Union gegen Deutschland gestoßen, dass Deutschland diese Ü-Nummer abschaffen soll, da ansonsten andere Europäischen Hersteller einen Wettbewerbsnachteil deswegen haben. Jedoch will Deutschland diese Ü-Nummern, welche vom Deutschen Institut für Bautechnik vergeben werden, nicht abschaffen. Wär evtl. ne Klage wert, wenn das so stimmt.
Viele Grüße
Koundl