Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung nach dem DIBt

 
Katinka
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Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung nach dem DIBt

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Gepostet: 19.02.2014 - 08:21 Uhr  ·  #1
Hallo!
Ich schreibe zurzeit meine Thesis in einem Unternehmen, für das ich ein Energieversorgungskonzept ausarbeiten soll.
Das Unternehmen benötigt unmengen an Energie (in Form von Elektrizität) und um zusätzlich zur schon bestehenden PV-Anlage den Strom regenerativ zu erzeugen, bin ich auf der Suche nach einer Kleinwindanlage einer höherern Leistungsklasse.
Ich bin auf die Victory 24-60 von Tozzi Nord aufmerksam geworden. Diese hat allerdings einen Rotordurchmesser von 24m und mir stellt sich die Frage, wie das in Schlewsig-Holstein genehmigungstechnisch aussieht. Mir wurde beispielsweise gesagt, dass es sich laut des DIBt um eine Großwindanlage handelt und dass man zunächst ein Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung nach dem DIBt benötigt.
Muss dieser Nachweis vom Hersteller kommen oder muss ich selbst einen Statiker beauftragen? Wie teuer ist so etwas?
Vielleicht weiß darüber ja Jemand Bescheid oder hat schon Erfahrungen damit gemacht.
Über Antwoerten wäre ich euch sehr dankbar!
Viele Grüße
XXLRay
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Re: Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung nach dem DIBt

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Gepostet: 19.02.2014 - 08:31 Uhr  ·  #2
Preistip
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Re: Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung nach dem DIBt

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Gepostet: 22.02.2014 - 04:24 Uhr  ·  #3
Hallo Katinka,

die DIBt Richtlinie: https://www.dibt.de/de/Fachber…t_2012.pdf
gilt für Windräder >200qm Rotorfläche. Darunter ist sie eigentlich nicht gedacht.
Allerdings heißt dies nicht, dass es Bauämter nicht fordern. So haben wir derzeit eine 3,5 KW Anlage mit 18 m Turm beim Bauamt, die weit unter den 200qm liegt und der Prüfstatiker verlangt eine Statik nach DIBt - obwohl es nicht rechtens ist. Nun hätten wir die Möglichkeit mit einem Fachanwalt dagegen zu gehen - z.B. mit Dr. Dirk Legler vom juristischen Beirat des Bundesverbandes Kleinwindanlagen e.V. BVKW.
Vermutlich würden wir auch Recht bekommen. aber der Kunde möchte nicht per Rechtsanwalt vorgehen.
Also lassen wir gerade unsere Masten auf die DIBt Richtline ändern, was bedeutet, dass der Mast ca. 2500,- € teurer wird, obwohl er sich vorher schon bei Hurrikans weltweit hundertfach bewährt hat.

Zurück zu Deiner Frage.
Normalerweise muss der Hersteller die gesamte Statik liefern - er hat ja auch alles ausgelegt und berechnet. Anders wird es auch schwierig, denn er muss dir ja alles aus der Konstruktion offenlegen und das will eigentlich keiner. Dann kann es beim nachrechnen dazu kommen dass der Mast zu klein ausgelegt ist und Du hast die Statik Kosten umsonst ausgegeben.

Als Beispiel, wir führen gerade die C&F Green Energy Windanlagen in Deutschland ein. Hier haben wir nach langen Verhandlungen (1,5 Jahre) als Daten erhalten und deren irische Statik auf deutsche Verhältnisse nach der DIBt umrechne lassen. Die Berechnung hat 18 000,- € netto gekostet! Wenn jetzt heraus gekommen wäre, dass diese nicht erfüllt wird, wäre alles umsonst gewesen.

Also gleich den Hersteller mit den richtigen Statiken raussuchen. Es sei den die Turbine ist so günstig - trotzdem gut - und es lohnt sich den ganzen Aufwand zu machen.

Aktuell führen wir gerade exklusiv die Osiris 10 KW in Deutschland ein und lassen gerade einen Beton und einen Stahlmasten nach DIBt rechnen: http://youtu.be/voYd-RZ_ynA

Noch Fragen?

Grüße Roger Schneider
Tjark
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Re: Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung nach dem DIBt

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Gepostet: 22.04.2014 - 21:16 Uhr  ·  #4
Die überstrichene Rotorfläche der Victory 24-60 beträgt ca. 452 m2 und Turm und Gründung müssen daher nach DiBt Richtlinie nachgewiesen werden.
Laut dem Runderlass des Landes S-H "Grundsätze zur Planung von und zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen" dürfen nur priviligierte Landwirte Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 70m als raumunbedeutsame Nebenanlagen bauen. Jeder andere darf leider nur Anlagen bis 30m Gesamthöhe errichten. Ab einer Gesamthöhe von 50m muss eine Genehmigung nach Bundesimmissionschutzgesetz eingereicht werden und glaube mir das möchtest du auf keinen Fall für "kleine" Anlagen tun. Bei einem normalen Baugenehmigungsverfahren wird das LLUR mit der Begutachtung des Schall- und Schattengutachtens beauftragt und die untere Naturschutzbehörde möchte nachgewiesen haben, dass keine Vögel und Fledermäuse gefährdet werden können. Auch an die elektrische Leistung wird Bedingungen geknüpft: Anlagen über 50 kW müssen z.B. einen zertifizierten Referenzertrag ausweisen um die Dauer der erhöhten Anfangsvergütung bestimmen zu können. Bis 30kW maximale Anschlussleistung ist der Netzbetreiber verpflichtet deine Anlage ans Hausnetz anzuschließen. Wie du siehst gibt es viele Beschränkungen und viele verschiedene Gesetze, die es zu beachten gilt. Als Faustregel würde ich in Schleswig Holstein immer unter 30m Gesamthöhe und unter 30kW maximaler Leistung bleiben. In dieser Größenordnung haben an der Westküste S-Hs viele Betreiber gute Erfahrungen mit Aircon gemacht. Diese Anlagen stehen z.B. auf Eiderstedt und rund um Hennstedt und die Betreiber sind relativ auskunftswillig.

Gruß Tjark
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