wieviele Anlagen pro Grundstück?

 
peak_me
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wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 29.06.2014 - 19:40 Uhr  ·  #1
hallo!

In vielen Landesbauordnungen sind Kleinwindanlagen bis 10 m Höhe baugenehmigungsfrei; in einer Landesbauordnung steht auch "Windkraftanlagen" ohne "Klein". Da könnte man ja ein ganzes Grundstück mit solchen Anlagen pflastern. Weiß jemand von Einschränkungen zur Anzahl genehmigungsfreier Alagen?

Auf ein Grundstück mit 10.000 m² würden in etwa 60 Anlagen passen: 9 m hoch, Rotordurchmesser 2 m, in Spalten und Reihen mit je 10 m Abstand aufgestellt.

Gruß
peak
dig-it
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 29.06.2014 - 20:20 Uhr  ·  #2
Da eine Anlage dieser Größe überall finanziellen Verlust einfährt, könnstest Du so den Verlust versechzigfachen. Bei dieser Dichte würde zudem ein sehr hoher "Kannibalismus" entstehen, d.h., die Turbinen nähmen sich gegenseitig den Wind weg. Ein richtig schlechte gute Idee... Weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll!

Dieter
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 29.06.2014 - 21:15 Uhr  ·  #3
Inwiefern das Vorhaben (ökonomisch) sinnvoll ist, wollte ich hier nicht thematisieren. Mich interessiert die rechtliche Situation in Bezug auf eine Maximalanzahl von genehmigungsfreien Windkraftanlagen.
dig-it
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 29.06.2014 - 22:43 Uhr  ·  #4
Zitat

Mich interessiert die rechtliche Situation in Bezug auf eine Maximalanzahl von genehmigungsfreien Windkraftanlagen.


Das von Dir genannte Beispiel von 60 Anlagen auf einem Grundstück von 10 000 m2[sup][/sup] ist, abgesehen von seiner Absurdität, mit Sicherheit nicht als private Nutzung anzusehen, und von daher einem ganz anderem Genehmigungsverfahren unterworfen. Außerdem würden hier sicherlich andere Regelungen aus dem Landschaftsschutz, dem Lärmschutz usw. greifen. Vielleicht solltest Du uns einmal die Gründe nennen, warum Dich dieses realitätsferne Problem umtreibt...

Dieter
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 29.06.2014 - 23:11 Uhr  ·  #5
Zitat
Das von Dir genannte Beispiel von 60 Anlagen auf einem Grundstück von 10 000 m2 ist, abgesehen von seiner Absurdität, mit Sicherheit nicht als private Nutzung anzusehen, und von daher einem ganz anderem Genehmigungsverfahren unterworfen.
Die Landesbauordnungen gelten doch nicht nur für privat genutze bauliche Anlagen.

Zitat
Außerdem würden hier sicherlich andere Regelungen aus dem Landschaftsschutz, dem Lärmschutz usw. greifen.
Welche Gesetze sind das genau?

Zitat
Vielleicht solltest Du uns einmal die Gründe nennen, warum Dich dieses realitätsferne Problem umtreibt...
Das mit den 60 Anlagen war ja auf ein Grundstück von 10.000 m² bezogen. Man kann ja auch nur ein kleines Grundstück haben, welches mit fünf Windanlagen ausgefüllt würde. Oder man stellt auf ein großes statt 60 eben auch nur fünf rauf. Mich interessiert halt, ob es eine maximale Anzahl gibt.
dig-it
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 29.06.2014 - 23:24 Uhr  ·  #6
Zitat

Mich interessiert halt, ob es eine maximale Anzahl gibt.


Da schon die Genehmigung einer einzigen Anlage in den einzelnen Bundesländern von einzelnen Bauämtern sehr unterschiedlich gehandhabt wird (siehe die entsprechende Rubrik im Forum), wird es bei der Auftellung mehrerer Anlagen auf dem gleichen Grundstück mit Sicherheit noch erheblich komplizierter. Ohne Jurist zu sein, behaupte ich jetzt einmal, dass dieser so gut wie nicht vorkommende Fall mit großer Wahrscheinlichkeit nicht durch irgendwelche Regelungen gedeckt ist. Ich empfehle Dir in Deinem Fall die direkte Nachfrage bei Deinem Bauamt... Viel Glück!

Dieter
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 29.06.2014 - 23:46 Uhr  ·  #7
Zitat
Da schon die Genehmigung einer einzigen Anlage in den einzelnen Bundesländern von einzelnen Bauämtern sehr unterschiedlich gehandhabt wird (siehe die entsprechende Rubrik im Forum),
Ich hab mich eben mal etwas im Bereich hier umgesehen und habe festgestellt, dass es die Regelung zur Genehmigungsfreiheit bei bis zu 10 m erst seit kurzem zu geben scheint. Gibt's da schon Erfahrungswerte mit? Bei einer einzelnen Anlage bin ich davon ausgegangen, dass einfach losbauen ohne jede Genehmigung kein Problem darstellen würde.
XXLRay
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 01.07.2014 - 10:31 Uhr  ·  #8
Stargazer
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 01.07.2014 - 22:07 Uhr  ·  #9
Hallo 'peak_me',

Zitat
Ich hab mich eben mal etwas im Bereich hier umgesehen und habe festgestellt, dass es die Regelung zur Genehmigungsfreiheit bei bis zu 10 m erst seit kurzem zu geben scheint. Gibt's da schon Erfahrungswerte mit? Bei einer einzelnen Anlage bin ich davon ausgegangen, dass einfach losbauen ohne jede Genehmigung kein Problem darstellen würde.


Ich denke, wir müssten im Vorfeld noch wissen, in welchem Bundesland du bauen möchtest ?

Wenn das dann soweit alles passen sollte, kommt die Überprüfung des Typen. D.h., man darf prinzipiell bauen, aber die Anlage muss der TA Lärm entsprechen, muss, je nach Standort, auf ihr Erscheinungsbild hin bewertet werden..etc..
Das soll jetzt niemanden erschrecken, ist aber schon alles vorgekommen. Und da ist es wirklich so, das es da bei den Ämtern leider kein "Schema F" gibt. Unsere Anlage war noch relativ gut zu genehmigen. Bei einem Arbeitskollegen, der auch auf 24m bauen will, sieht es derzeit recht düster aus. Es ist dabei alles gleich. Das örtliche Bauamt, der Kreis..etc..

Viele Grüße

André
Ralf B
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 02.07.2014 - 12:47 Uhr  ·  #10
Genehmigungsfrei ( bis 10 m...etc) bedeutet meines Wissens nicht gleich Man könnte bauen wie man wollte bis 10 m Hohe ( Windkraftanlagen), sondern man muss hier letztendlich die Bauvorschriften ( wie Abstandstandflächen , Standsicherheit ..etc .) örtliche Bestimmungen usw TROTZDEM einhalten!
(Ansonsten könnte es Ärger geben und im schlimmsten Falle alles Rückbauen .....mit Bußgeld...etc..) :-(

Also entweder kennst Du dich sehr gut aus....in den Bestimmungen und Baurecht oder Du fragst einfach bei deinem Bauamt nach....( bei nicht nachvollziehbaren Argumenten kann man sich ja noch woanders rechtlichen Rat einholen...!)

Wenn die nicht wollen, finden die mit Sicherheit was..... ist schließlich ihr Job die haben "alle Zeit der Welt" ! ( Die "Saubande" ist mir bestens bekannt....!)

Gruß Ralf
XXLRay
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 02.07.2014 - 19:50 Uhr  ·  #11
peak_me
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 02.07.2014 - 21:27 Uhr  ·  #12
Genau, genehmigungsfrei heißt, dass nicht eine Behörde prüft, ob alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Sondern man muss dies selber tun.

Meine Frage sollte daher wohl präzisiert heißen:
Welche Vorschriften könnten die Anzahl an Windkraftanlagen pro Grundstück begrenzen?

-----------------
Wir haben:
TA Lärm

Zitat
je nach Standort, auf ihr Erscheinungsbild hin bewertet werden..etc..
Wo ist das mit dem Landschafstbild geregelt?
papahorst
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 03.07.2014 - 11:29 Uhr  ·  #13
Moin,

da wären neben Lärm das Landschaftsbild, der Naturschutz (Tier- und Pflanzenwelt), die Nutzung selbst (Gewerbe); das fällt mir mal eben so aus dem Stehgreif ein.

Was die Genehmigung angeht gibt es da wohl einen Irrglauben: Ohne Baugenehmigung heißt nicht verfahrensfrei. Eine Anmeldung das eine WKA errichtet wird sollte auf jeden Fall rausgehen. Denn meckert der Nachbar, auch wenn da nichts steht.

Eine Bauanzeige sollte auf jeden Fall erfolgen.

Gruss Papahorst

P.S.: im übrigen finde ich die Diskussion müßig, da absolut realitätsfremd.
Stargazer
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 03.07.2014 - 22:39 Uhr  ·  #14
Tach auch,

Zitat
Wo ist das mit dem Landschafstbild geregelt?


So etwas wird meist in der Gemeindesatzung oder auch beim zuständigen Kreis festgelegt.
Diese legen auch Windausweisflächen fest. Das macht jede Kommune/Stadt für sich. Es handelt sich dabei auch um eine "räumliche Steuerung", welche leider auch die Kleinwindanlagen betreffen.
Das ist zwar lachhaft, aber auch leider gängige Praxis bei den Ämtern :( .

Da du uns ja immer noch nicht verraten hast, in welchem Bundesland du bauen möchtest, muss man aber eben auch GENAU lesen, was die Bauordnung vorsieht. D.h. konkret, ob es sich um 10m Nabenhöhe oder Anlagenhöhe handelt. Letzteres ist natürlich schlechter.
Ebenso heißt "Genehmigungsfrei" nur, dass die Einhaltung der Vorschriften zum Errichten der Anlage, also auch TA-Lärm, sichere Statik etc. bei DIR allein liegt. Wenn sonst das Amt eine Statiknachrechnung im Zuge der Baugenehmigung fordert um im Schadensfall auf etwas zurück greifen zu können, so bist DU dann ganz allein in der Pflicht, die Statik nachprüfen zu lassen. Gleiches gilt im übrigen für den Schall. Es gibt also im Schadens/Streitfall keinerlei Rückendeckung von irgendjemanden. Dem sollte man sich im Vorfeld bewusst sein.

Ganz klar ist auch, dass du es beim Amt trotzdem melden musst.

Viele Grüße

André
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 03.07.2014 - 23:00 Uhr  ·  #15
Zitat

Meine Frage sollte daher wohl präzisiert heißen:
Welche Vorschriften könnten die Anzahl an Windkraftanlagen pro Grundstück begrenzen?


Vielleicht solltest Du uns, bevor diese Diskussion ins Uferlose mündet, einmal konkret erklären, warum Du eine Antwort auf diese - nicht nur in meinen Augen - ziemlich sinnlose Frage wünschst. Ein Grundstück mit etlichen KWA vollzupflastern ist von erheblicher Sinnferne. Oder bist Du ein Verkäufer/Hersteller von KWA, der sein Sortiment dem Kunden live vorführen möchte?

Dieter
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Re: wieviele Anlagen pro Grundstück?

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Gepostet: 04.07.2014 - 23:11 Uhr  ·  #16
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