hallo!
In vielen Landesbauordnungen sind Kleinwindanlagen bis 10 m Höhe baugenehmigungsfrei; in einer Landesbauordnung steht auch "Windkraftanlagen" ohne "Klein". Da könnte man ja ein ganzes Grundstück mit solchen Anlagen pflastern. Weiß jemand von Einschränkungen zur Anzahl genehmigungsfreier Alagen?
Auf ein Grundstück mit 10.000 m² würden in etwa 60 Anlagen passen: 9 m hoch, Rotordurchmesser 2 m, in Spalten und Reihen mit je 10 m Abstand aufgestellt.
Gruß
peak
In vielen Landesbauordnungen sind Kleinwindanlagen bis 10 m Höhe baugenehmigungsfrei; in einer Landesbauordnung steht auch "Windkraftanlagen" ohne "Klein". Da könnte man ja ein ganzes Grundstück mit solchen Anlagen pflastern. Weiß jemand von Einschränkungen zur Anzahl genehmigungsfreier Alagen?
Auf ein Grundstück mit 10.000 m² würden in etwa 60 Anlagen passen: 9 m hoch, Rotordurchmesser 2 m, in Spalten und Reihen mit je 10 m Abstand aufgestellt.
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