EEG-Novelle

 
windstärke7
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EEG-Novelle

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Gepostet: 10.10.2020 - 12:44 Uhr  ·  #1
Guten Tag liebe Mitstreiter,

wie ihr ja sicherlich alle mitbekommen habt wurde vor kurzem die Novellierung des EEG's verabschiedet.
Die Änderungen die ich dort bemerkt habe beziehen sich ja vor allem auf die "großen" Windkraftanlagen und deren Vergütung.
Hat das einer von euch zufällig komplett durchgelesen und kann mir sagen, ob es dort auch Änderungen bezüglich der Kleinwindkraftanlagen und deren Vergütung und Genehmigung(?) gibt?

Liebe Grüße
Turbine123
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Re: EEG-Novelle

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Gepostet: 31.10.2020 - 06:28 Uhr  ·  #2
Hallo,
in dem Artikel findest du Antworten auf deine Frage, er fasst die Neuerungen ganz gut zusammen wie ich finde.

Liebe Grüße
...
 
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Re: EEG-Novelle

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Gepostet: 31.10.2020 - 18:58 Uhr  ·  #3
Moin,
Klammheimlich sollen die zahlreichen Pioniere der Energiewende betrogen werden?
Odee was soll das hier:

Nach 2021 haben nur Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung Anspruch auf Vergütung in Höhe des Marktwertes abzüglich der Vermarktungskosten. Diese Regel greift damit insbesondere für Solaranlagen aus den Anfangsjahren des EEG. Allerdings muss der gesamte Strom eingespeist werden. Die Umrüstung zu einer Eigenverbrauchsanlage hingegen lohnt sich wahrscheinlich nicht. Der Eigenverbrauch soll bei diesen Anlagen mit einer Vertragsstrafe belegt werden.

HALLO , das sind dann 2,6 Cent..die Anlagen leisten aber noch!
Also GEZWUNGEN FÜR 2,6 Cent einspeisen müssen , oder teure Regeltechnik, und oder WR??
DEN STROM HERSCHENKEN MÜSSEN, UND DANN FÜR 28 CENT selber wieder kaufen müssen??

DAS IST EINE ENTEIGNUNG.....
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