Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

 
Windstärke1203
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Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 05.02.2022 - 09:49 Uhr  ·  #1
Ich weiß nicht ob es hier an irgendeiner Stelle schon erwähnt wurde. Endlich tut sich was. Nun ist die Errichtung einer Windkraftanlage bis 15m Gesamthöhe auch in Niedersachsen genehmigungsfrei. Das bedeutet, man benötigt keine Baugenehmigung mehr.

Das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung vom
10. November 2021 beinhaltet eine Ergänzung der verfahrensfreien Bauvorhaben, im Wortlaut…
„Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, wenn die Baugebiete durch Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB festgesetzt sind, und im Außenbereich
a) auf baulichen Anlagen bis 2 m Gesamthöhe der Windenergieanlage gemessen ab dem Schnittpunkt der Windenergieanlage mit der Außenfläche der baulichen Anlage und
b) im Übrigen bis zu 15 m Gesamthöhe der Windenergieanlage gemessen ab der Geländeoberfläche,
außer an oder in der Nähe von Kultur- und Naturdenkmalen.“

Das Gesetz ist am 01.02.2022 in Kraft getreten.

Viele Grüße
WL01
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 05.02.2022 - 12:40 Uhr  ·  #2
Diese Ausnahme in § 60 Pkt. 2.5 gilt allerdings nur in Gewerbe- und Industriegebieten.
Und wir wohnen allerdings im Normalfall in Wohngebieten.

Nach wie vor gilt jedoch:
Gemäß § 65 sind "Bautechnische Nachweise, Typenprüfung" an die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag der Bauherrin oder dem Bauherrn zu erbringen.
Zitat
Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit sowie den Brand-, den Schall-, den Wärme- und den Erschütterungsschutz ist nach Maßgabe der Verordnung nach § 82 Abs. 2 durch bautechnische Nachweise nachzuweisen. Für
...
... Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 10 m,...
...

(Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Vom 3. April 2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2022 bis 30.11.2024
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 05.02.2022 - 14:35 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von WL01

Diese Ausnahme in § 60 Pkt. 2.5 gilt allerdings nur in Gewerbe- und Industriegebieten.
Und wir wohnen allerdings im Normalfall in Wohngebieten.

Nach wie vor gilt jedoch:
Gemäß § 65 sind "Bautechnische Nachweise, Typenprüfung" an die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag der Bauherrin oder dem Bauherrn zu erbringen.
Zitat
Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit sowie den Brand-, den Schall-, den Wärme- und den Erschütterungsschutz ist nach Maßgabe der Verordnung nach § 82 Abs. 2 durch bautechnische Nachweise nachzuweisen. Für
...
... Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 10 m,...
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Hallo

Allerdings sollte man auch den Einschub "im Außenbereich" beachten. Ich denke in Wohngebieten wird aufgrund der schlechten Bedingungen (sei es der Nachbar oder Verwirbelungen des Windes duch Gebäude) kaum einer auf die Idee kommen, ein Windrad auf das Dach zu montieren.
Doch wenn man im Außenbereich wohnt und der nächste Nachbar 100 m oder weiter entfernt wohnt, ergibt sich nun doch eine Vereinfachung des Vorhabens.
Che
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 05.02.2022 - 15:55 Uhr  ·  #4
2 m gesamt über Dachhaut, so lese ich das, ist natürlich nur für "Spielzeuge". Z.B. 1,35m D und Gondelhöhe (Rotormitte)
2m - 1,35m/2 = 1,325m. Abstand Dachhaut zum Rotor dann 0,65m. Mag so am First sogar funktionieren.
Bei D 1,6 dann nur noch 40 cm. Darf der Schnee aber nicht zu hoch werden ;-)

Hier hätte mehr Sachverstand geholfen.

15 m Gesamthöhe bei Mastmontage, ohne Begrenzung (rechtliche) des Rotor-D ist aber schon ganz ordentlich.
WL01
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 05.02.2022 - 16:00 Uhr  ·  #5
Ja, das Ganze wird wieder eine juristische Spitzfindigkeit 8-)
Denn im Deutschen Recht gilt:
Zitat
Wenn eine Anlage eine bauliche Anlage im Sinne des Bauordnungsrechts ist, dann hat dies zur Folge, dass deren Errichtung oder Änderung in der Regel einer Baugenehmigung bedarf.
und
Zitat
Außenbereich ist ein Begriff im deutschen Bauplanungsrecht im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. In den Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) fallen alle Grundstücke, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören.
Che
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 06.02.2022 - 11:23 Uhr  ·  #6
Denke eher, dass ein nachgelagertes Gesetz Elemente eines vorgelagerten aufheben.
WL01
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 06.02.2022 - 12:34 Uhr  ·  #7
Du kennst schon den Stufenbau des Rechtes?
Eine Verordnung muss auf einem Gesetz beruhen.
Ein Landesgesetz muss auf einem Bundesgesetz beruhen.
Ein Bundesgesetz muss auf der Verfassung beruhen.
Somit kann ein nachgelagertes Gesetz kein vorgelagertes aufheben.

Aber Du hast natürlich recht. Vom gesunden Menschenverstand wäre solch ein Landesgesetz sinnvoll. Aber wie gesagt, es wird wieder in einer juristischen Spitzfindigkeit enden und keiner wird sich auskennen. Und wenn ich Bürgermeister wäre, würde ich mir trotzdem alle Bewilligungen und Gutachten vom Bauwerber geben lassen, bevor mein Bewilligungsbescheid von einem Oberstgericht als nichtig erklärt wird...
Che
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 06.02.2022 - 15:37 Uhr  ·  #8
Deswegen ohne Not den Bürgermeister bzw. die Ämter garnicht erst kontaktieren!

Und da für eine 1,6m D Anlage die verbleibenden 40cm zur Dachhaut doch recht wenig erscheinen,
gibt man bei den 2 m einfach 10% dazu. Wird keiner rauf klettern und das nach messen. Und die
Verfahren mit Winkelanpeilung sind so genau nicht, als dass sie 20cm Abweichung fest stellen.

Muss man natürlich etwas Mut zur Schlitzohrigkeit haben.

Bezüglich meinem Vorwurf von zu wenig Sachverstand, vielleicht haben sie auch voll durch gesehen?
Indem sie verhindern wollen, dass Bastler ohne sich Gedanken zur Dachstatik zu machen, Windräder mit 2 m D oder mehr
ohne Genehmigung aufs Dach bringen.


Habe gerade mal 1,6m D bei 30 m/s ohne Abregelung ( im Leerlauf dann) mit QBlade simulieren lassen. Schub 600N.
Und das waren nur 2 m².

Dabei sind 30 m/s nur ein 50-Jahres Wind, der nach Annahme 10 min anhält.
Da ist es realistisch, wenn weder Heli- noch Furl-Abregelung verbaut ist, dass die Systeme mit Ersatzlast bzw. Generatorkurzschluss ihren Geist aufgegeben haben.
Dann hat man eben Leerlauf, mit 5700 u/min im Beispiel. Auch hier gute Nacht!
FamZim
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 06.02.2022 - 17:33 Uhr  ·  #9
Hallo

Und die Schnellaufzahl ist dann nur 15,9 !!

Gruß Aloys.
Che
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 06.02.2022 - 20:29 Uhr  ·  #10
Nein in diesem Fall 12.

@ WL01 nochmal nachträglich:
Das mit dem Stufenbau des Rechts stimmt nur bedingt.
Wenn es kein Bundesgesetz gibt, bestimmen die Länder. Wenn es durch den Liberalismus Ländersache ist, sowieso.
Wenn es sich um die selbe Ebene handelt, also das, was ein Bauamt angeht, wird gewiss das vom Datum letzte Gesetz frühere Regelungen überdecken. Sonst hätte die Nouvelle mit den Klein-WEAs ja garkeinen Zweck.

Generell bitte ich zu beachten, dass Niedersachsen ein dt. Bundesland ist. Nicht dass Du dich in Ermangelung anderer Aufgaben da zu sehr mit ausländischer Rechtslage öffentlich befasst. Will sagen, wir kommen schon klar.
...
 
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 06.02.2022 - 22:18 Uhr  ·  #11
Oh Mann..
Verzweiflung sperret den Rachen fluchend auf...
Zitat
'
Generell bitte ich zu beachten, dass Niedersachsen ein dt. Bundesland ist. Nicht dass Du dich in Ermangelung anderer Aufgaben da zu sehr mit ausländischer Rechtslage öffentlich befasst. Will sagen, wir kommen schon klar.
Vorbeugen ist besser als nach Hinten fallen!'

Zitat Ende.
...
 
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 06.02.2022 - 22:20 Uhr  ·  #12
Kommunikation geht anders.
Immer die gleich alpha Männchen Nummmer.

Erbarmen, Che.
WL01
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 07.02.2022 - 08:30 Uhr  ·  #13
Zitat geschrieben von Che
@ WL01 nochmal nachträglich:
Das mit dem Stufenbau des Rechts stimmt nur bedingt.
Wenn es kein Bundesgesetz gibt, bestimmen die Länder. Wenn es durch den Liberalismus Ländersache ist, sowieso.
Wenn es sich um die selbe Ebene handelt, also das, was ein Bauamt angeht, wird gewiss das vom Datum letzte Gesetz frühere Regelungen überdecken. Sonst hätte die Nouvelle mit den Klein-WEAs ja garkeinen Zweck.
Generell bitte ich zu beachten, dass Niedersachsen ein dt. Bundesland ist. Nicht dass Du dich in Ermangelung anderer Aufgaben da zu sehr mit ausländischer Rechtslage öffentlich befasst. Will sagen, wir kommen schon klar.
Du hast natürlich recht und ich wollte nur helfen.

Du kommst mit deutschen Recht klar... ok alles klar.
Landesrecht gilt jedoch selbstverständlich nur subsidiär.
Meine Zitate zu dem von Dir angesprochenen Begriff "Aussenbereich" stammen jedoch aus dem deutschen Bundesrecht (BauGB), sind also höher zu bewerten als Landesrecht, bzw. definiert dieser Begriff ganz bestimmte Gebiete. Im konkreten Fall wird das Landesrecht somit durch das Bundesrecht gar nicht beschränkt, sondern nur um einen Begriff erweitert, der aber wesentlich zum Verständnis der Ausnahmen im § 60 der NBauO sind.
Ok, Du kommst mit deutschen Recht klar...
Carl
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 07.02.2022 - 09:10 Uhr  ·  #14
@WL01: So wie bei Dir :-) mit der in Singular-Form "ich" ausgedrücktem "mit deutschem Recht zurechtkommen" läßt sich leben...
farmer
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Re: Nun auch in Niedersachsen bis 15m Gesamthöhe genehmigungsfrei

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Gepostet: 08.02.2022 - 17:05 Uhr  ·  #15
Ja ,da bin ich denn ja nicht mehr illegal unterwegs,habe ja 2Masten einer mit 14,5mtr.,der allerdings auf schwerem Fahrgestell ist,wäre da wohl sowieso keine Baugenehmigung nötig gewesen,dann meinen 2ten Klappmast ,mit 11,5mtr am Hallengiebel zusätzlich befestigt,der hat ein Betonfundament,da brauch ich denn wohl nichts mehr befürchten,alles im Außenbereich,250mtr. von der nächsten Wohnbebauung entfernt ! Dann könnt ich ja als Selbstbauer meinen Mikrowindpark vorstellen ,die Zeitung kommen lassen,und dann auf die Titelseite vom Käseblatt glänzen,aber ich glaube es ist nicht mehr nötig,oder vielleicht warten doch noch schlafende Hunde! War sowieso lächerlich in Niedersachsen,das es so lange dauern mußte !Mfg.H.Sch.
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