Ich weiß nicht ob es hier an irgendeiner Stelle schon erwähnt wurde. Endlich tut sich was. Nun ist die Errichtung einer Windkraftanlage bis 15m Gesamthöhe auch in Niedersachsen genehmigungsfrei. Das bedeutet, man benötigt keine Baugenehmigung mehr.
Das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung vom
10. November 2021 beinhaltet eine Ergänzung der verfahrensfreien Bauvorhaben, im Wortlaut…
„Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, wenn die Baugebiete durch Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB festgesetzt sind, und im Außenbereich
a) auf baulichen Anlagen bis 2 m Gesamthöhe der Windenergieanlage gemessen ab dem Schnittpunkt der Windenergieanlage mit der Außenfläche der baulichen Anlage und
b) im Übrigen bis zu 15 m Gesamthöhe der Windenergieanlage gemessen ab der Geländeoberfläche,
außer an oder in der Nähe von Kultur- und Naturdenkmalen.“
Das Gesetz ist am 01.02.2022 in Kraft getreten.
Viele Grüße
Das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung vom
10. November 2021 beinhaltet eine Ergänzung der verfahrensfreien Bauvorhaben, im Wortlaut…
„Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, wenn die Baugebiete durch Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB festgesetzt sind, und im Außenbereich
a) auf baulichen Anlagen bis 2 m Gesamthöhe der Windenergieanlage gemessen ab dem Schnittpunkt der Windenergieanlage mit der Außenfläche der baulichen Anlage und
b) im Übrigen bis zu 15 m Gesamthöhe der Windenergieanlage gemessen ab der Geländeoberfläche,
außer an oder in der Nähe von Kultur- und Naturdenkmalen.“
Das Gesetz ist am 01.02.2022 in Kraft getreten.
Viele Grüße