Einspeisung von geringen Mengen!

 
Guestuser
 
Avatar
 
Betreff:

Einspeisung von geringen Mengen!

 · 
Gepostet: 24.10.2005 - 21:10 Uhr  ·  #1
Hallo!

Ich möchte mir eine kleine Windkraftanlage aufbauen!
Nun habe ich ein Problem mit der Einspeisung. Ist es möglich den Zähler einfach "rückwärts laufen zu lassen"?
Was sagen die Energieanbieter dazu?
Die Anlage sol einfach nur meine Stromkosten einen geringen Teil senken.
Ich besitze eine Photovoltaik-Anlage, und möchte keinen 3 Zähler im Hause. Mit dieser Anlage bekam ich auch ein Heft: Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz von der VDEW zugeschickt, in der steht, daß auch ein "saldierender Zähler eingesetzt werden kann, um Kosten zu sparen, bei einer leistungsgrenze von 10 KW.
Wer weiß näheres? :?
Guestuser
 
Avatar
 
Betreff:

Saldierender Zähler

 · 
Gepostet: 26.10.2005 - 16:37 Uhr  ·  #2
Hallo an den Vorgänger,
was ein "s.Titel." ist kann schnell beantwortet werden. Habe gerade mit dem Verband der Netzbetreiber VDN in Berlin telefoniert.
Da eine Fotovoltaik-Anlage dann, wenn sie keinen Strom liefert, z.B. nachts, geringe Mengen aus dem Netz benötigen könnte, z.B. für die Regelanlagen
will man die Sache bis 10kW praktisch handhaben und den Nutzer von der Notwendigkeit, für die Mindermengen einen zweiten Zähler zu setzen, befreien. Der Zähler läuft dann eben ein bisschen zum Kundennachteil rückwärts. Spart aber 2. Zählergebühr und Auswerteelektronik etc..

Ist nicht unbedingt auf die Windkraft zu übertragen, obwohl Zähler wohl i.A. auch rückwärts laufen sollen. Wird aber z.B. in Bayern und Sachsen nicht geduldet. Wo noch nicht weiß ich nicht.

Der VDN bietet die Verfahrensweise der "bilanziellen Abrechnung", wie sie wohl auch im Erneuerbare Energien Gesetz EEG benannt worden ist, an.
Näheres wohl auch bei www.vdn-bln.de unter <EEG-Verfahrensbeschreibung>
Eine Hürde kann sich noch aufbauen, da nur vergütet werden muss, wenn
die WKA am entsprechenden Standort 60% einer Vergleichsanlage erreicht. Erreicht sie über 5 Jahre mehr als 150% wird die Vergütung fortan auf 2/3 gekürzt (damit die Windmüller nicht zu reich werden).
Die typspezifischen Referenzleistungen ermittelt die Fördergesellschaft Windenergie e.V.www.wind-fgw.de, gegen Geld natürlich. Nun trampel man da mal mit einer Eigenbauanlage an. 😢
Klingt alles düster. Hab ich mir aber nicht aus gedacht.
Was passiert, wenn man einfach so sein Zählerchen zurück drehen lässt, konnte ich im Gespräch nicht erfahren. Möglicherweise wundert sich der Energieerzeuger nur und tauscht den Zähler gegen einen 4-Quadrantenzähler aus. Der zählt dann Input und Output getrennt. Ob danach wirklich Vergütungspflicht besteht (s.o.) - ich weiß es nicht. Wenn der Überschuss gering ist kann man vielleicht auch damit leben.

Wegen dem vielen Theater - ist ja noch nicht alles - empfehle ich inzwischen Interessenten, die mich fragen, die Fotovoltaik bzw. Solarthermie.

Gruß W.
escu
**
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: 63911 Klingenberg
Beiträge: 22
Dabei seit: 04 / 2005
Betreff:

Re: Einspeisung von geringen Mengen!

 · 
Gepostet: 16.05.2006 - 09:00 Uhr  ·  #3
Hallo Winfried,

der Fragenkomplex zielt genau auf eine Grauzone der Gesetzgebung.

Habe versucht dies in die Hand zu nehmen ( Bund der Steuerzahler,

Bundesumweltministerium etc.)

Leider ohne Erfolg.

Ich für mich, habe einen Einspeiseantrag beim EVU gestellt mit einer

Pattsituation. Die wollten den Strom auf 20 Jahre aufkaufen, doch ich

verkaufe nicht. (Verkauf für ca. 9 cent und sofortiger Rückkauf für

18 cent = nicht mit mir) Also habe ich nichts mehr gemacht, weil Sie

mir einen Zähler mit Rücklaufsperre einbauen wollten. Das dürfen Sie!

Aber: Ich als Anlagenbetreiber habe daraufhin angekündigt einen eigenen

beglaubigten Zähler für den Windstrom einzubauen und nur die tatsächl.

Differenz zu bezahlen. ( So verstehe ich das europäische EEG)

Seitdem ist nichts mehr passiert.


Viele Grüße

escu
Neugieriger
*
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Moers
Beiträge: 2
Dabei seit: 07 / 2007
Betreff:

Re: Einspeisung von geringen Mengen!

 · 
Gepostet: 06.07.2007 - 21:39 Uhr  ·  #4
Hallo escu ! :D
Der Vorgang ist sehr interessant für mich, daher meine Frage:
Wie lief denn jetzt die Abrechnung des SVU Anfang 2007 für das Jahr 2006 ? Hast Du die eingespeiste kWh-Anzahl einfach abgezogen von der Rechnung ? Oder wie lief das ? Kenne mich da leider überhaupt nicht aus - deswegen ist es wahrscheinlich auch sehr interessant für andere Windkraftanlagenaufsteller wie die Abrechnung durchgeführt werden kann. Interessant wäre auch mal zu wissen, wieviel kWh Du erzeugt hast.

Viele Grüße 😉

Neugieriger
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0