Privilegierung im Außenbereich bei reiner Selbstversorgung

 
Che
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Privilegierung im Außenbereich bei reiner Selbstversorgung

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Gepostet: 07.05.2024 - 09:00 Uhr  ·  #1
Erdorf
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Re: Privilegierung im Außenbereich bei reiner Selbstversorgung

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Gepostet: 09.05.2024 - 10:46 Uhr  ·  #2
Danke für die Info,

ein Urteil mit Maß, Sinn und Verstand.
In diesen Zeiten nicht gerade selbstverständlich.

Sehr gute Arbeit vom Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz.
In wie weit das Urteil für gesamt Deutschland übertragbar ist, bleibt abzuwarten.

Zitat:
"Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen"

Dennoch sind das nicht nur für Rheinland-Pfalz gute Nachrichten.

Grüße
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Re: Privilegierung im Außenbereich bei reiner Selbstversorgung

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Gepostet: 22.06.2024 - 17:55 Uhr  ·  #3
Bauen im Außenbereich ... ist Bauen außerhalb von allem was mit Bebauungsplan zu tun hat, der Garten im Wohngebiet fällt da z.B. nicht drunter. Bauen außerhalb der Abgrenzung. Bauen zur privaten Nutzung dürfen dort nur wenige, land- oder forstwirtschaftliche Betriebe Betriebsgebäude und dazu n privat genutztes Betriebsleiterwohnhaus. Diese können dann ne kleine WKA nun errichten, konnten sie aber auch schon vorher, wenn die WKA als Betriebliches Nebengebäude beantragt wurde ... was auch steuerlich sinnvoller ist, da man die Errichtungskosten abschreiben kann.

OK, jemand mit Ortsrandlage könnte auf dem Acker dahinter ne Anlage errichten ... wenn er da Land hat oder pachten kann.
Che
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Re: Privilegierung im Außenbereich bei reiner Selbstversorgung

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Gepostet: 22.06.2024 - 20:01 Uhr  ·  #4
"wenn die WKA als Betriebliches Nebengebäude beantragt wurde." Als Gebäude wohl nicht unbedingt, oder?
wtt-betreiber
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Re: Privilegierung im Außenbereich bei reiner Selbstversorgung

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Gepostet: 04.07.2024 - 21:12 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von Che

"wenn die WKA als Betriebliches Nebengebäude beantragt wurde." Als Gebäude wohl nicht unbedingt, oder?

Wer sagt, dass ein Gebäude ein Dach haben muss? Doch, als Gebäude ging es schon davor. Auch ein Pool oder ein Schild kann ein Gebäude nach dem Baugesetz sein.
Che
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Re: Privilegierung im Außenbereich bei reiner Selbstversorgung

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Gepostet: 06.07.2024 - 09:31 Uhr  ·  #6
Sagen wir doch Bauwerk, im Sinne der Bauordnung!
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