Ofenführerschein

 
Che
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Ofenführerschein

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Gepostet: 04.11.2024 - 19:38 Uhr  ·  #1
Hallo,
selten so gelacht, aber kein Scherz. Es gibt eine Ofenakademie, die bietet Onlinekurse zum Ofenführerschein an.
Derzeit ist das noch freiwillig, obwohl schon auch die Plicht dazu gefordert wird.

Dauert 1,5h. Als ob die Neuerungen nicht alle auf ein Faltblatt passen.

Andere Neuerung:
Regeln für Kamine und Öfen verschärfen sich.

Nicht dass ich meine, dass Feinstaub aus Heizungen in der Luft kein Thema wäre.
Aber man lese sich nur mal die Ausnahmeregelungen durch!

Mein Fazit für beides: Typisch deutsch.
Carl
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Re: Ofenführerschein

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Gepostet: 05.11.2024 - 04:52 Uhr  ·  #2
Am besten man lässt sich davon nicht verrückt machen und lässt eventuellen Handlungsbedarf auf sich zukommen.

Ausweichmöglichkeiten mit anderen Heizmethoden bei denen noch keine bürokratischen Hindernisse zu befürchten sind kann man ja im Vorfeld schon Mal in Betracht ziehen.

Leider sind solche pauschalen Regelungen oft ungerecht weil gar nicht in Betracht gezogen wird ob jemand nur 3 oder 4 Mal im Jahr den Kamin anmacht oder jeden Tag.

Die individuelle Feinstaubbilanz über das Jahr kann also total unterschiedlich ausfallen, die Regeln gelten aber nicht individuell zugeschnitten auf eine Umweltbelastung die dem Einzelnen evtl. Zugesprochen werden könnte.

Bevor man einen Kaminführerschein macht lohnt es sich vielleicht Ausweichmöglichkeiten in Betracht zu ziehen.
Che
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Re: Ofenführerschein

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Gepostet: 05.11.2024 - 14:36 Uhr  ·  #3
Man betrachte nur mal die Ausnahmen! Quelle

"Von der Sanierungspflicht gänzlich ausgenommen sind:

Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,
Offene Kamine,
Badeöfen,
Grundöfen, (das sind Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen (Kachelöfen) aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden),
Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt,
Kamine und Öfen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden (historische Öfen)."

Außerdem gilt die Sanierungspflicht erst für Feuerstätten ab 1995 bis 2010. Da fragt man sich doch, wofür so viel Gesetzestext eigentlich? Was bleibt da noch übrig?
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