Hallo!
Im LK Ansbach wird seitens der Baubehörde eine Baugenehmigung verlangt.
Flip 150 für Solar/Wind-Hybridanlage auf Wlan-Antennenmast mit insgesamt 7,8m Höhe im Aussenbereich.
Argumentation der Baubehörde:
Durch Aufbringen des Flip auf den Antennenmast wird aus einer genehmigungsfreien Antennenanlage eine genehmigungspflichtige Windkraftanlage.
Da in der Bayr. BO keine Ausnahmeregelung für Kleinwindräder existiert, ist man nicht bereit entsprechend der Regelung für Antennen unter 10m Höhe zu verfahren.
Kein Verhandlungsspielraum - leider!
Baugenehmigung wird aber voraussichtlich nicht versagt.
Naturschutzbehörde hat grundsätzlich keine Bedenken, da Vogelschlag bei so kleinen Anlagen praktisch nicht vorkommt.
Hoffe die Info war hilfreich!
Mit freundlichem Gruß
Helmut Gallitscher
AVACOMM systems GmbH
Kapellenweg 13
D-83626 Valley
phone: +49 (0)8024/60886-14
fax: +49 (0)8024/60886-20
www.avacomm.com
Im LK Ansbach wird seitens der Baubehörde eine Baugenehmigung verlangt.
Flip 150 für Solar/Wind-Hybridanlage auf Wlan-Antennenmast mit insgesamt 7,8m Höhe im Aussenbereich.
Argumentation der Baubehörde:
Durch Aufbringen des Flip auf den Antennenmast wird aus einer genehmigungsfreien Antennenanlage eine genehmigungspflichtige Windkraftanlage.
Da in der Bayr. BO keine Ausnahmeregelung für Kleinwindräder existiert, ist man nicht bereit entsprechend der Regelung für Antennen unter 10m Höhe zu verfahren.
Kein Verhandlungsspielraum - leider!
Baugenehmigung wird aber voraussichtlich nicht versagt.
Naturschutzbehörde hat grundsätzlich keine Bedenken, da Vogelschlag bei so kleinen Anlagen praktisch nicht vorkommt.
Hoffe die Info war hilfreich!
Mit freundlichem Gruß
Helmut Gallitscher
AVACOMM systems GmbH
Kapellenweg 13
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