Hallo,
Aber auch an fliegende Bauten haben die meisten LBO's gedacht.
In Mecklenburg-Vorpommern (Wind-Jahresmittel bei mir 5,5 m/s) heißt es dazu: keiner Ausführungsgenehmigung bedürfen fliegende Bauten, die nicht dazu bestimmt sind , von Besuchern betreten zu werden (und wir lassen doch wohl keinen auf unseren Windrad-Mast klettern!!!), bis zu einer Gesamthöhe von 5 Metern... Das ist für ein Windrad geradezu lächerlich!
Aber denen werde ichs zeigen... wartet nur, bis die größeren Blackis kommen, ich habe genug Wiese hinterm Haus...
Grüße aus dem windigen Norden..