von wegen Schild ohne Baugenehmigung ... hatte n Schild auf nem Traktor montiert, 50m abseits der Straße auf eigenem Acker stehen. Nun steht in der Landesbauordnung RLP, dass Schilder ab 1m² Fläche generell einer Baugenehmigung bedürfen und im Außenbereich sowieso nur privilegiert gebaut werden darf. Den Prozess hab ich mit fliegenden Fahnen verloren. Das das Ding mobil war hat niemanden interessiert, nur > 1m².
Es ist wie so oft im Leben, solange sich keiner dran stößt ist alles in Ordnung, wenns aber jemand stört wird er Wege finden in die Suppe zu spucken.