Hallo zusammen,
wollte mal berichten, wie meine Bestrebungen mein Windrad in bester
Hanglage (alle 4 Windrichtungen sind weit offen) auf Gemeindegrund
aufzustellen ausgegangen sind.
Nachdem die Mitglieder unseres Gemeinderates mein Windrad (Räder)
nun längere Zeit in Aktion kennengelernt haben, gibt es von seiten des
Rates keine Einwände gegen meine mobile Aufstellung.
Trotzdem hat man, um sich abzusichern, die Angelegenheit zur
Zustimmung an die zuständige Verbandsgemeinde weiterverwiesen.
Hier hat man sich ebenfalls nicht zuständig gefühlt und die Sache an die
Kreisverwaltung weiter verwiesen.
Es hat jetzt einen Termin bei der Kreisverwaltung mit Mitarbeitern der
Bauämter, der entsprechenden Aufsichtsbehörden und einem Naturschutz-
beauftragten gegeben. Man hat mir hier Gelegenheit gegeben meine
Anlage und meine Absichten vorzustellen.
Generell gab es keine Einwände von Seiten der Bauämter solange
meine Anlage weiter mobil installiert bleibt und entsprechend abgesichert
wird. Eine entsprechende Abspannung mittels Erdankern soll
vorgenommen werden. Ein Schutzzaun (Eine Art einfacher Bauzaun)
soll aufgestellt werden.
Eigentlich kamen die Einwände gegen die Aufstellung nur von dem
Naturschutzbeauftragten. Da es möglich ist, daß auf diesem Gelände
(Wiesen) die Feldlerche brüten könnte, hat er durchgesetzt, daß einer
Aufstellung nur in den Zeiten Anfang September bis Ende März zugestimmt
wurde.
Naja , aber immerhin kann ich jetzt offiziell mit Einverständnis aller
Verantwortlichen meine Anlagen (Es können durchaus verschiedene sein)
von September bis Ende März aufstellen.
Für eine feste Installation mit Fundament wäre die Sache wesentlich
schwieriger. Hier wäre es unter anderem erforderlich, eine
Baugenehmigung mit entsprechender Statik für die Aufstellung des
Mastes zu bekommen.
Auch dürfte ich meine selbstgebauten Generatoren samt Aufbau nur
installieren wenn sie eine entsprechende "Zulassung" besitzen.
Eigenartigerweise gibt es, wenn man den Aufbau als "Testaufbau"
deklariert und das Ganze mobil installiert, diese Einwände nicht.
Nun habe ich zunächst einmal "den Fuß in der Tür", wenn ich den
zuständigen Leiter richtig verstanden habe, ist es theoretisch möglich
ein Gelände als Testgelände auszuweisen. Dann ist es bei entsprechender
Umzäunung möglich mehrere Anlagen gleichzeitig zu installieren auch mit
entsprechenden Fundamenten, aber man benötigt keine besonderen
Baugenehmigungen mehr.
Als warte ich erst mal ab, wie sich die Dinge in der Praxis
darstellen. Für mich stellt sich das doch sehr positiv dar, damit hatte ich
eigentlich nicht mehr gerechnet.
Gruß
Günter
Westerwald
wollte mal berichten, wie meine Bestrebungen mein Windrad in bester
Hanglage (alle 4 Windrichtungen sind weit offen) auf Gemeindegrund
aufzustellen ausgegangen sind.
Nachdem die Mitglieder unseres Gemeinderates mein Windrad (Räder)
nun längere Zeit in Aktion kennengelernt haben, gibt es von seiten des
Rates keine Einwände gegen meine mobile Aufstellung.
Trotzdem hat man, um sich abzusichern, die Angelegenheit zur
Zustimmung an die zuständige Verbandsgemeinde weiterverwiesen.
Hier hat man sich ebenfalls nicht zuständig gefühlt und die Sache an die
Kreisverwaltung weiter verwiesen.
Es hat jetzt einen Termin bei der Kreisverwaltung mit Mitarbeitern der
Bauämter, der entsprechenden Aufsichtsbehörden und einem Naturschutz-
beauftragten gegeben. Man hat mir hier Gelegenheit gegeben meine
Anlage und meine Absichten vorzustellen.
Generell gab es keine Einwände von Seiten der Bauämter solange
meine Anlage weiter mobil installiert bleibt und entsprechend abgesichert
wird. Eine entsprechende Abspannung mittels Erdankern soll
vorgenommen werden. Ein Schutzzaun (Eine Art einfacher Bauzaun)
soll aufgestellt werden.
Eigentlich kamen die Einwände gegen die Aufstellung nur von dem
Naturschutzbeauftragten. Da es möglich ist, daß auf diesem Gelände
(Wiesen) die Feldlerche brüten könnte, hat er durchgesetzt, daß einer
Aufstellung nur in den Zeiten Anfang September bis Ende März zugestimmt
wurde.
Naja , aber immerhin kann ich jetzt offiziell mit Einverständnis aller
Verantwortlichen meine Anlagen (Es können durchaus verschiedene sein)
von September bis Ende März aufstellen.
Für eine feste Installation mit Fundament wäre die Sache wesentlich
schwieriger. Hier wäre es unter anderem erforderlich, eine
Baugenehmigung mit entsprechender Statik für die Aufstellung des
Mastes zu bekommen.
Auch dürfte ich meine selbstgebauten Generatoren samt Aufbau nur
installieren wenn sie eine entsprechende "Zulassung" besitzen.
Eigenartigerweise gibt es, wenn man den Aufbau als "Testaufbau"
deklariert und das Ganze mobil installiert, diese Einwände nicht.
Nun habe ich zunächst einmal "den Fuß in der Tür", wenn ich den
zuständigen Leiter richtig verstanden habe, ist es theoretisch möglich
ein Gelände als Testgelände auszuweisen. Dann ist es bei entsprechender
Umzäunung möglich mehrere Anlagen gleichzeitig zu installieren auch mit
entsprechenden Fundamenten, aber man benötigt keine besonderen
Baugenehmigungen mehr.
Als warte ich erst mal ab, wie sich die Dinge in der Praxis
darstellen. Für mich stellt sich das doch sehr positiv dar, damit hatte ich
eigentlich nicht mehr gerechnet.
Gruß
Günter
Westerwald