bis 10 m sollte in NRW wie bereits erwähnt auch genehmnigungsfrei sein.
Die 2 kW Referenzanlage, die ich mir im Garten aufstelen will, habe ich sicherheitshalber mal bei der unteren Baubehörde angemeldet.
Telefonisch war trotz netten Kontaktes innerhalb von einer Woche nichts herauszubekommen (Rückruf ausgeblieben). Also schriftlich hinterhergeschoben mit der Anlagenbeschreibung um dem Lärmgutachten.