Neuer Erlass für Kleinwindkraftanlagen in Schleswig-Holstein

...wenig zufriedenstellend...
 
Jochen2
****
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Alter: 54
Beiträge: 61
Dabei seit: 08 / 2009
Betreff:

Neuer Erlass für Kleinwindkraftanlagen in Schleswig-Holstein

 · 
Gepostet: 13.02.2010 - 18:30 Uhr  ·  #1
Als Schleswig-Holsteiner komme ich ja nun in den "Genuss" des neuen Erlasses. Uwe hat ihn bereits veröffentlicht LINK

Auf der einen Seite zwar ein Fortschritt im Windland Schleswig-Holstein, jedoch nur zurfriedenstellend für die, die über viel Land verfügen. Nach dem neuen Erlass gilt als Kleinwindrad alles bis 30m. Das ist schonmal gut. Jedoch müssen nun Abstände in vierfacher Höhe zum Grundstück eingehalten werden. Bei einem "normalen" Windrad von 10m, wäre also ein Kreis von 40m (Radius) um die Windmühle zu ziehen. Dieser Kreis hätte dann einen Durchmesser von 80m. Über diese Grundstücksgröße verfügen sicher nur die Wenigsten. Wennauch das Grundstück mal 80m lang sein sollte, so gilt zu bedenken, dass der Mast in der Grundstücksmitte stehen müsste. Und da steht vermutlich schon ein Haus...

Was meint Ihr? Haltet Ihr die Abstandsregel (4fache Höhe) für ok?
Uwe Hallenga
SiteAdmin
Avatar
Geschlecht:
Alter: 63
Homepage: kleinwindanlagen.d…
Beiträge: 1601
Dabei seit: 03 / 2005
Betreff:

Re: Neuer Erlass für Kleinwindkraftanlagen in Schleswig-Holstein

 · 
Gepostet: 13.02.2010 - 20:43 Uhr  ·  #2
Ne, mit Sicherheit nicht. Ich hatte den erlas vorherschon zum Kommentieren und das war mit einer der derbsten Punkte. Da gibt es noch ein paar Kröten.

Nicht vergessen sollte man aber, das es sich nur um einen Erlaß handelt und somit KANN die Behörde sich darauf Berufen, muß es aber nicht. Es ist und bleibt meines Wissens nach um eine "Handlungsrichtlinie".

Gruß Uwe
Jochen2
****
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Alter: 54
Beiträge: 61
Dabei seit: 08 / 2009
Betreff:

Re: Neuer Erlass für Kleinwindkraftanlagen in Schleswig-Holstein

 · 
Gepostet: 16.02.2010 - 13:25 Uhr  ·  #3
Also ich stelle fest, dass es NACH dem Erlass für Otto Normal sogar noch schwieriger geworden ist. Der Herr vom Bauamt hatte mir letztes Jahr noch gesagt, dass er nichts sagen wird, solange der Mast einer Stelle gebaut wird, dass er wenn er umkippt, auf meinem Grundstück landet. Was also bedeutete Abstand zum Nachbarn gleich Masthöhe. JETZT wäre das illegal.

Einen Vorteil bringt der Erlass lediglich für Bauern oder Personen mit sehr großem Grundstück.Und auch da nicht zwangsläufig, denn es ist ja nur ein Erlass. Jetzt werden viele Windrad-Pioniere im nachhinein zu bösen Buben, da sicher die allerwenigsten einen 4fachen Abstand zum Nachbarn haben...
Ich hätte nicht gedacht, dass das Windradbauen im Windland Schleswig-Holstein noch schwieriger werden könnte. Und doch hat man es geschafft - alle Achtung!
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0