Als Schleswig-Holsteiner komme ich ja nun in den "Genuss" des neuen Erlasses. Uwe hat ihn bereits veröffentlicht LINK
Auf der einen Seite zwar ein Fortschritt im Windland Schleswig-Holstein, jedoch nur zurfriedenstellend für die, die über viel Land verfügen. Nach dem neuen Erlass gilt als Kleinwindrad alles bis 30m. Das ist schonmal gut. Jedoch müssen nun Abstände in vierfacher Höhe zum Grundstück eingehalten werden. Bei einem "normalen" Windrad von 10m, wäre also ein Kreis von 40m (Radius) um die Windmühle zu ziehen. Dieser Kreis hätte dann einen Durchmesser von 80m. Über diese Grundstücksgröße verfügen sicher nur die Wenigsten. Wennauch das Grundstück mal 80m lang sein sollte, so gilt zu bedenken, dass der Mast in der Grundstücksmitte stehen müsste. Und da steht vermutlich schon ein Haus...
Was meint Ihr? Haltet Ihr die Abstandsregel (4fache Höhe) für ok?
Auf der einen Seite zwar ein Fortschritt im Windland Schleswig-Holstein, jedoch nur zurfriedenstellend für die, die über viel Land verfügen. Nach dem neuen Erlass gilt als Kleinwindrad alles bis 30m. Das ist schonmal gut. Jedoch müssen nun Abstände in vierfacher Höhe zum Grundstück eingehalten werden. Bei einem "normalen" Windrad von 10m, wäre also ein Kreis von 40m (Radius) um die Windmühle zu ziehen. Dieser Kreis hätte dann einen Durchmesser von 80m. Über diese Grundstücksgröße verfügen sicher nur die Wenigsten. Wennauch das Grundstück mal 80m lang sein sollte, so gilt zu bedenken, dass der Mast in der Grundstücksmitte stehen müsste. Und da steht vermutlich schon ein Haus...
Was meint Ihr? Haltet Ihr die Abstandsregel (4fache Höhe) für ok?