Hallo Kleinwind-Gemeinde,
erst einmal vielen Dank für die Seite und das Forum. Ich konnte schon viele nützliche Informationen für meine Bachelor-Arbeit gewinnen.
Nun habe ich noch eine offene Frage, bei der mir auch die Suchfunktion nicht so wirklich weitergeholfen hat:
Wie ist das offizielle Verfahren, wenn ich eine Kleinwindkraftanlage (Nennleistung kleiner 1,5 kW) anschaffen möchte, die grundsätzlich dazu in der Lage ist ins Netz einzuspeisen? Bin ich dann verpflichtet mich beim Energieversorgungsunternehmen bzw. Verteilnetzbetreiber anzumelden?
Und wenn ja: Kann ich dann meinen alten Stromzähler mit bzw. ohne Rücklaufsperre weiterverwenden?
Oder muss dann ein neuer Stromzähler, der getrennte Zählwerke für Bezug und Einspeisung besitzt, angeschafft werden?
Wenn ja: Wer trägt dann die Kosten für den neuen Stromzähler?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Antworten!
Viele Grüße aus Hannover!
Felix
erst einmal vielen Dank für die Seite und das Forum. Ich konnte schon viele nützliche Informationen für meine Bachelor-Arbeit gewinnen.
Nun habe ich noch eine offene Frage, bei der mir auch die Suchfunktion nicht so wirklich weitergeholfen hat:
Wie ist das offizielle Verfahren, wenn ich eine Kleinwindkraftanlage (Nennleistung kleiner 1,5 kW) anschaffen möchte, die grundsätzlich dazu in der Lage ist ins Netz einzuspeisen? Bin ich dann verpflichtet mich beim Energieversorgungsunternehmen bzw. Verteilnetzbetreiber anzumelden?
Und wenn ja: Kann ich dann meinen alten Stromzähler mit bzw. ohne Rücklaufsperre weiterverwenden?
Oder muss dann ein neuer Stromzähler, der getrennte Zählwerke für Bezug und Einspeisung besitzt, angeschafft werden?
Wenn ja: Wer trägt dann die Kosten für den neuen Stromzähler?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Antworten!
Viele Grüße aus Hannover!
Felix