Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

 
VdV
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Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 08.02.2011 - 12:32 Uhr  ·  #1
Hallo Kleinwind-Gemeinde,

erst einmal vielen Dank für die Seite und das Forum. Ich konnte schon viele nützliche Informationen für meine Bachelor-Arbeit gewinnen.
Nun habe ich noch eine offene Frage, bei der mir auch die Suchfunktion nicht so wirklich weitergeholfen hat:

Wie ist das offizielle Verfahren, wenn ich eine Kleinwindkraftanlage (Nennleistung kleiner 1,5 kW) anschaffen möchte, die grundsätzlich dazu in der Lage ist ins Netz einzuspeisen? Bin ich dann verpflichtet mich beim Energieversorgungsunternehmen bzw. Verteilnetzbetreiber anzumelden?
Und wenn ja: Kann ich dann meinen alten Stromzähler mit bzw. ohne Rücklaufsperre weiterverwenden?
Oder muss dann ein neuer Stromzähler, der getrennte Zählwerke für Bezug und Einspeisung besitzt, angeschafft werden?
Wenn ja: Wer trägt dann die Kosten für den neuen Stromzähler?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Antworten!

Viele Grüße aus Hannover!

Felix
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 08.02.2011 - 12:42 Uhr  ·  #2
Eltfuzzi
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 08.02.2011 - 23:41 Uhr  ·  #3
VdV, du solltest dich vorher bei deinem EVU (Energieversorgungsunternehmen) erkundigen.
Leider ist die An- Aufschaltbestimmung der einzelnen EVU´S unterschiedlich geregelt.
Habe meinen Versorger auch gefragt, der meinte Windanlagen bis 1000 Watt pro Stunde bedarf
keine Anmeldung (sie möchten es aber gerne wissen da es bei Netzunterbrechungen ggf. zu einer
Rückspannung vom Windrad kommen kann, was eine ENS verhindern soll.) und somit auch keinen
Austausch des Zählers. Zähler sind in der Regel Eigentum der EVU´s des halb auch verplombt.
Sie werden vom EVU geliefert und kosten dem Verbraucher eigentlich nix.
Wenn jedoch eine Anlagenveränderung (Zusatzzähler für Stromlieferung) vom Verbraucher gewünscht wird,
kann bei den EVU´s ein Angebot einholen, denn das Austauschen / Einbauen oder Ausbauen der/s Zähler
kostet schon etwas.
Gruß Eltfuzzi
VdV
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 09.02.2011 - 16:01 Uhr  ·  #4
Hallo Eltfuzzi,

danke für Deinen kurzen Erfahrungsbericht. Hast Du denn einen Stromzähler mit oder ohne Rücklaufsperre? Und welcher Energieversorger ist für Dich zuständig?

Ich würde mich freuen, wenn noch andere Ihre Erfahrungen bezüglich der Anmeldung beim EVU/Verteilnetzbetreiber posten könnten. Wie gesagt, speziell interessiert mich, ob ein Austausch des Stromzählers notwendig ist und wie dann im Endeffekt gezählt wird.

Dankeschön!

Weiterhin guten Wind!

Viele Grüße aus Hannover!

Felix
Eltfuzzi
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 09.02.2011 - 23:12 Uhr  ·  #5
tja... keine ahnung ob mein zähler eine rücklaufsperre hat, hab es auch nicht erfragt...
warum nicht, unser haushalt braucht ständig mehr wie 500 watt.
auch wenn das windrad mehr produziert der Wechselrichter kann nur max 500 watt (Windmaster)
wenn wir auch mal weniger watt wie erzeugt bräuchten, kann das nur sehr sehr selten sein.
ein Austausch (Austauschkosten des EVU´s) auf einen zähler ohne rücklaufsperre lohnt z.Z. nicht.
bin bei EON-Avacon, wenn auch nicht der billigste Anbieter ich kann vom service her nicht klagen.
gruß Eltfuzzi
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 05.04.2011 - 00:50 Uhr  ·  #6
Rücklaufsperre erfragen - wozu?
einfache alle Hauskreise bis auf dem wo das Windrad hängt auschalten dann siehst eh ob er dann rückwärts dreht wenn kein Stromverbraucher mehr was abziehen.
Habs so mit einem 20 Watt Photovoltaikpanel rausbekommen und erst dann Windrad mit Einspeisung aufgestellt.

Ich logge alle Ströme am PC, auch den Hauptzähler- zu deiner Meinung das du ständig 500 Watt brauchst, das wär eine Katastrohe, Nachts wird dein Verbrauch in etwa bei 80-120 Watt liegen.
Einfach mal beim schlafengehen alles ausschalten und mit Taschenlampe den Zählerstand notieren und morgens wieder runterwackeln ohne was einzuschalten und den neuen Stand aufschreiben. Den Unterschied durch die Stunden und du siehst das du entweder obigen Wert hast oder etliche Standbystromfresser die dir wesentlich mehr Strom nutzlos abziehen als dein Windrad mit allem drumm und drann produziert.

siehe Forum/cf3/topic.php?t=3155
Eltfuzzi
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 05.04.2011 - 23:14 Uhr  ·  #7
Auch wenn der Zähler keine Rücklaufsperre (die meisten haben keine) hat, sollte man Erfragen ob der Versorger diese Art der
Einspeisung überhaupt duldet.
Gruß Elfuzzi
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 06.04.2011 - 16:51 Uhr  ·  #8
Komisch im vorigen Thread sagtst du du weist es selbst nicht aber ist dir eh egal und nun meinst du das man auf jeden fall mit den Netzbetreiber Kontakt aufnehmen soll.....
Eltfuzzi
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 07.04.2011 - 00:28 Uhr  ·  #9
Zitat
Habe meinen Versorger auch gefragt, der meinte Windanlagen bis 1000 Watt pro Stunde bedarf
keine Anmeldung (sie möchten es aber gerne wissen da es bei Netzunterbrechungen ggf. zu einer
Rückspannung vom Windrad kommen kann, was eine ENS verhindern soll.) und somit auch keinen
Austausch des Zählers. Zähler sind in der Regel Eigentum der EVU´s des halb auch verplombt.

Hmmm... ja weiß immer noch nicht ob mein Hauptzähler rückswärts laufen kann, hab es noch nicht getestet.
Aber ich weiss jetzt ja wie man dies machen dank dolle4. Muss ich das den Testen? Möchte den erzeugten
Windstrom doch selber nutzen und wenn dann was überbleibt (nachts bei geringem Verbrauch) würde
der eingespeiste Ertrag meines Kleinwindgenerators dem Versorger vielleicht ein Lächeln bewirken.
Gruß Eltfuzzi
XXLRay
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 07.04.2011 - 08:33 Uhr  ·  #10
...
 
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 07.04.2011 - 10:42 Uhr  ·  #11
Wenn man das Windrad nicht anmeldet, aber trotzdem einspeisen möchte ....

... dann kann man eine solche Netztrennungsschaltung auch selber bauen und sich somit die Kosten für eine solche Anlage klein halten.

Aber man muss mit sowas auch immer vorsichtig sein. Ein Verwandter von mit Installiert Solaranlagen auf Hausdächern und sagt auch, dass es einige gibt, die schon vor dieser Anlage Strom illegal eingespeist haben.

Einer von denen wurden erwischt (weil die in der Straße den Strom abgeschaltet hatten, weil sie gemerkt hatten.)

Er hatte keine Netztrennung und wurde erwischt .... . Dann musste er eine hohe Busgeldsume bezahlen!

Aber wo kein Kläger ist .....

MFG
Jochen
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 07.04.2011 - 11:00 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von ....?....
Aber wo kein Kläger ist .....

Hier geht es unter Umständen um Menschenleben. Meiner Meinung nach ist damit nicht zu spaßen. Ein paar gesparte Euro sind den Schaden und das Leid, dass durch eine fehlende Netztrennungsschaltung angerichtet werden kann nicht wert.
...
 
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 07.04.2011 - 11:03 Uhr  ·  #13
Das war nicht auf den nicht vorhandenen Netztrennschalter bezogen, sondern darauf, wenn man einen hat, aber die WKA nicht angemeldet ist.
doelle4
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Re: Netzeinspeisung - einheitliche Regelung für den Stromzähler?

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Gepostet: 07.04.2011 - 14:44 Uhr  ·  #14
Also ich hab auch keine nach Norm, aber die Netzwechselrichter die ich kenne , selbst die billigsten haben diese eingebaut, wenn auch nicht immer nach Norm.
Mein Steca500 überwacht z.b. Frequenz (+/- 2Hz) und Spannung (+10/-15%) laufend und bei plötzlicher abweichung ist er schon vom Netz.
Auch beim einschalten misst er vorher 10 Sekunden ob ein stabiles Netz anliegt
Wies dies meine China Billig Inverter machen weiß ich nicht genau aber es funktioniert bisher auch ohne Fehler.
Mir ist wichtig das es zuverlässig funktioniert was sich leicht testen lässt.
Im Zählerkasten Netz mit Hauptschalter trennen und der betreffende Stromkreis bzw die Steckdosen müssen stromlos sein.
Es gibt keine Hausinternes Netz, Haus und Ortsnetz sind eine Einheit die auf drei phasen verteilt ist. die einzige Trennung besteht manuell im Zählerkasten bzw dem Schutzschalter.
Der eingespeiste Strom verhält sich wie Wasser in einem Becken, wenn man selber genausoviel rausschöpft bleibts im Haus wenn mehr zufließt als man rausnimmt rinnts ins Ortsnetz , bei weniger umgekehrt, dieser Zustand kann aber jede Sekunde anders sein.
z.b. Gefrierschrank schaltet ein , eingespeist werden 80 Watt, Last plötzlich 200 Watt - 120 W Strom kommt von Ortsnetz trotz einspeisung , 30 sekunden später ev. wieder umgekehrt.
Ein trennung - mein Strom - öffentlicher Strom gibts nicht.

Gruß Hans
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