Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

 
Levcuso
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 07.04.2008 - 21:57 Uhr  ·  #21
Hallo,
habe gerade in unserer Bauordnung für Mecklenburg-Vorpommern rum geschnüffelt, mich interessiert hauptsächlich die genehmigungs freie Anlage auf dem Dach. Grundsätzlich sind wohl KWA´s bis 10m Gesamthöhe genehmigungsfrei, das betrifft auch sämtliche anderen Dinge wie Masten oder Schornsteine, alles bis 10m Gesamthöhe in Ordnung (keine Gebäude). Technische Ausrüstungen, Antennenmasten und z.B. Solaranlagen auf Dächern sind bis zu einer Gesamthöhe von 3m genehmigungsfrei unter berücksichtigung eines Gesamtvolumens von nicht mehr als 10m³. Von WKA´s ist leider nichts direkt erwähnt, ich denke aber das es darauf anzuwenden wäre. Natürlich keine Gewähr !! Das ist das was ich, und wie ich es interpretiere und verstanden habe, werde aber versuchen es Behördlich bestätigen zu lassen. Vieleicht interessiert es ja jemanden.

Gruß
Jörg 😉
backdoor2
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 08.04.2008 - 19:21 Uhr  ·  #22
Zitat
Von WKA´s ist leider nichts direkt erwähnt, ich denke aber das es darauf anzuwenden wäre.


Das ist so nicht richtig. Grundsätzlich sind nur diejenigen Baumaßnahmen "genehmigungsfrei" (vgl. Anzeigepflicht), die explizit genannt werden. Über analoge, aber nicht explizit genannte Bauprojekte hat die jeweilige Gemeinde einen Ermessensspielraum, ob sie den jeweiligen Abschnitt in der Landesbauordnung für anwendbar hält.

Wenn nicht (meistens sagt in der Praxis dem unsicheren Gemeindebeamten die Rechtsaufsichtsbehörde wie die Entscheidung lauten "sollte") , muss man dann entweder Baugenehmigungsverfahren einleiten oder die Sache vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klären lassen (so man denn will...).

Wobei im Baugenehmigungsverfahren die Verwaltung das dann nicht so einfach bügeln kann, weil WKA´s unter 30 Meter als "nicht raumbedeutsam" eingestuft werden und somit nicht auf Flächennutzungspläne mit Vorrangflächen und dergleichen verweisen kann. BImSchG findet naturgemäß ebenfalls keine Anwendung, da nur für Anlagengrößen ab 50 oder 60 Meter (müsst ich jetzt nachschaun für exakte Höhe). Das ist schonmal wesentlich moderater als der "Stempelmarathon", den sich Betreiber von großen WKA´s geben müssen (bei denen sich der dann aber auch x-mal eher rechnet...).

[Darüber hinaus ist in grundsätzlich eine Priviligierung der Baumaßnahme zu bejahen - auch im Aussenbereich sofern Einspeisung in´s öffentliche Netz (hier gibt´s ein höchstinstanzliches Urteil zu Klein-WKAs), da Umweltschutz Staatsziel nach Art. 20a GG ist und öffentliches Interesse bei Einspeisung vorliegt. Vgl. §35 Abs. 3 BauGB.]

Der ganze Heckmäck der unterschiedlichen Auslegungen von Gemeinde zu Gemeinde führt halt dazu, daß man sich nirgends wirklich sicher sein kann. Baden-Würtemberg bildet hier IMHO die einzige Ausnahme, so weit ich weiß. Wobei natürlich die Tendenz besteht, daß man im Norden etwas lockerer auslegt als in Bayern. Also hin zum Bauamt und fragen! ;)
Aero24
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 04.08.2008 - 22:50 Uhr  ·  #23
Hallo zusammen,

Backdoor schrieb:"daß man im Norden etwas lockerer auslegt als in Bayern"

Dem kann ich nur zustimmen. Ich versuche im Moment eine Baugenehmigung im Raum Oberbayern zu bekommen, sieht aber eher schlecht aus:

"Begründung: Die zu erwartenden Betriebsgeräuche sind für ein Wohngebiet eine wesensfremde und daher störende Geräuschkulisse."

Was denkt Ihr darüber?
XXLRay
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 04.08.2008 - 23:52 Uhr  ·  #24
Aero24
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 05.08.2008 - 12:04 Uhr  ·  #25
Hallo XXL,

ist bei einem Eigenbau ein bischen schwierig/ teuer
Aero24
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 05.08.2008 - 12:04 Uhr  ·  #26
Hallo XXLRay,

ist bei einem Eigenbau ein bischen schwierig/ teuer
XXLRay
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 05.08.2008 - 12:07 Uhr  ·  #27
Wattwurm
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 19.09.2008 - 14:12 Uhr  ·  #28
Hallo zusammen,

lese schon einige Zeit mit im Forum, wirklich sehr informativ, besonders für einen "Neuling" wie mich. Über meine letzte Stromrechnung hab ich mich (wieder!) geärgert: weniger Verbrauch, aber mehr Kosten als im letzten Jahr. Also muss was geschehen, z.B. der Einsatz einer Kleinwindanlage. Der offizielle Weg sah bei mir so aus: In der Landesbauordnung Schleswig-Holstein sind Kleinwindanlagen überhaupt nicht erwähnt, genehmigungsfrei sind z.B. Antennenmasten bis 10m, Gerüste etc. Die Anfrage auf dem Bauamt mit bewusst kleinen Maßen (ca. 5m Höhe, ca. 1m Repellerdurchmesser) verlief negativ. Es würde sich eindeutig um ein genehmigungspflichtiges Bauwerk handeln, das einen Bauantrag mit Statik, Emissionsgutachten etc. erfordern würde. Genehmigungsfrei sind danach nur Winmühlen im Gartenzwergmaßstab.

Die Anfrage beim zuständigen EVU (Stadtwerke Neumünster) ergab folgendes: Bei Einspeisung ins Hausnetzt ohne Einspeisung in das öffentliche Netz, d.h., der erzeugte Strom wird komplett selbst verbraucht, wird vom EVU der vorhandene Zähler gegen einen Zähler mit Rücklaufsperre ausgetauscht, kostet 48,50€ plus MWST. ENS muss von einem zugelassenen Elektriker angeschlossen werden und wird anschliessend vom EVU abgenommen.
Wenn Einspeisung ins öffentliche Netz erfolgen soll, muss eine entsprechende Installation von einem zugelassenen Elektriker erfolgen, vom EVU wird zum gleichen Preis wie oben ein entsprechender Zähler gesetzt.

Was ich jetzt mache, weiß ich noch nicht. Vielleicht bau ich aus Gerüstrohren einen Mastersatz, müsste ja eigentlich erlaubt sein.

mfG wattwurm
Lakota
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 03.10.2008 - 09:19 Uhr  ·  #29
Hallo Wattwurm,

warum wird bei euch im Hohen Norden so ein Tam Tam um eine Kleinwindanlage gemacht?

Bei mir war das nachdem sich die Gemeinde ihrerseits informiert hatte kein Problem bis 10m genehmigungsfrei zu bauen. Auch der Stromanbieter bzw. Netzbetreiber machte keine "Mucken" wegen extra Zähler oder sonstiges.


Gruß Lakota
brenda-2
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 17.10.2008 - 22:26 Uhr  ·  #30
Hallo Wattwurm,

wie ist das mit den Windmühlen, die die Landwirte zum Wasserpumpen auf die Felder stellen.
Ich hab noch nie gehört das man dafür eine Genehmigung braucht.
Ist doch nichts anderes.

MfG
Wattwurm
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 19.10.2008 - 13:29 Uhr  ·  #31
Hallo Lakota & Brenda-2
sicher ist die Landesbauordnung in S-H stark verbesserungsfähig! Ich glaub aber, das Hauptproblem sind die Halbgötter auf den Bauämtern, die sicher im Rahmen ihres Ermessens einiges bewegen könnten, wenn sie nur wollten.
Die Windmühlen in der Landwirtschaft stehen ja meist im sogenannten Aussenbereich, da gelten wohl andere Regeln als im Wohngebiet.
Ich werd das gute Verhältnis zu meinen Nachbarn weiter pflegen, um von da keinen Ärger zu bekommen, und von der Strasse sieht man das Winrad eh nicht...
Viele Grüße

Wattwurm
reipell
 
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 15.03.2009 - 11:21 Uhr  ·  #32
Moin,

eine Info zur Genehmigungsparaxis von Kleinwindkraftanlagen auf Pellworm (SH).

Meine Mühle (black 300) wollte ich auf Pellworm (SH) an der Hauswand befestigen. Leider habe ich eine gebührenpflichte (75 EUR) Ablehnung meiner Bauvoranfrage erhalten. Begründung: Die Gemeinde hat das Einvernehmen mit der unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreis Nordfriesland) verweigert (Auszug aus dem GV-Protokoll: "Die Gemeindevertretung beschließt, zurzeit kein gemeindliches Einvernehmen zu erteilen. Eine Thematisierung soll im Arbeitskreis Inselentwicklung (voraussichtlich erste Novemberhälfte 2008) erfolgen.").
Im Prinzip kann man das Vertauen in die Politik verlieren, denn der Landwirtschaftsminister von SH spricht anläßlich der New Energy 2009 in Husum von der Bedeutung der regenerativen Energie, die Gemeindevertretung betont das in einem Statement im Februar 2009 auch explizit, nur gehandelt wird anders. Und eigentlich sollte Politik durch Visionen gekennzeichnet sein.

Nach Rücksprache mit der unteren Bauaufsichtsbehöde in Husum (zuständig für den Kreis Nordfriesland), sind in SH alle Kleinwindkraftanlagen genehmigungspflichtig. Wenn ich dann im Forum lese, wie unkompliziert in Bayern, Baden-Würtemberg oder Sachsen-Anhalt mit Kleinwindkraftnlagen umgegangen wird, wird man neidisch.

Viele Grüße
Frank
fsieweke
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 15.03.2009 - 15:25 Uhr  ·  #33
Hallo,

Das ist mit der Landesbauordnung in Mecklenburg-Vorpommern leider nicht anders.
Es schein irgendwie sehr bezeichnend zu sein, dass in den windreicheren Bundesländern, also da, wo sich eine KWA lohnen würde, alles nur mit Baugenehmigung läuft. (so denn das zuständige Amt es zulässt, kostenpflichtig versteht sich... :evil: )
Das ist aber meine ganz persönliche Meinung!

Gruß Frank
Faserfreund
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 30.04.2010 - 16:22 Uhr  ·  #34
Moin, allerseits.
Ich bin ja nun auch am entwickeln meiner Prototypanlage und warte zur Zeit auf den Generator.
In Sachen Aufstellgenehmigung bin ich auch schon ein Stückchen weiter gekommen: so soll, wenn man die Kleinanlage in einem Gewerbegebiet auf einem Gewerbegrundstück aufstellt, wohl keine Genehmigung fällig sein bei max Höhe 10 m. Auf einem privaten Grundstück würde ich erst einmal ´nen entsprechenden Flaggenmast aufstellen, am besten da, wo die Anlage später hin soll. Die Flagge daran so gross auswählen, dass sie im Wind schön flattert und knattert... Das Fundament für den Mast so wählen, dass man die Klwa auch darauf montieren kann. Zumeist hat keiner was gegen ein bischen Patriotismus einzuwenden! Und der Krach einer wehenden Flagge ist auch nicht schlecht, um die Nachbarn an gewisse Windgeräusche zu gewöhnen. Beim zuständigen Bauamt NUR fragen, ob der Flaggenmast genehmigt werden muss (bloss noch nichts sagen, vonwegen Windanlage und so weiter, das kommt später). Wenn das alles geklappt hat, fängt man an, mal so zur Probe, das Windrad zu montieren - wenn man Glück hat ist es nicht so laut wie die Flagge, und schon bald sind die Nachbarn mit im Boot (freu!!!). Damit besteht auch die Möglichkeit so´nen Bauamtsmitarbeiter, sind auch nur Menschen, davon zu überzeugen, dass nichts schlimmes an einer Klwa besteht.
Uwe Hallenga
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Re: Kleinwindanlage in Schleswig-Holstein

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Gepostet: 22.04.2011 - 10:18 Uhr  ·  #35
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