Hallo,
habe gerade in unserer Bauordnung für Mecklenburg-Vorpommern rum geschnüffelt, mich interessiert hauptsächlich die genehmigungs freie Anlage auf dem Dach. Grundsätzlich sind wohl KWA´s bis 10m Gesamthöhe genehmigungsfrei, das betrifft auch sämtliche anderen Dinge wie Masten oder Schornsteine, alles bis 10m Gesamthöhe in Ordnung (keine Gebäude). Technische Ausrüstungen, Antennenmasten und z.B. Solaranlagen auf Dächern sind bis zu einer Gesamthöhe von 3m genehmigungsfrei unter berücksichtigung eines Gesamtvolumens von nicht mehr als 10m³. Von WKA´s ist leider nichts direkt erwähnt, ich denke aber das es darauf anzuwenden wäre. Natürlich keine Gewähr !! Das ist das was ich, und wie ich es interpretiere und verstanden habe, werde aber versuchen es Behördlich bestätigen zu lassen. Vieleicht interessiert es ja jemanden.
Gruß
Jörg
habe gerade in unserer Bauordnung für Mecklenburg-Vorpommern rum geschnüffelt, mich interessiert hauptsächlich die genehmigungs freie Anlage auf dem Dach. Grundsätzlich sind wohl KWA´s bis 10m Gesamthöhe genehmigungsfrei, das betrifft auch sämtliche anderen Dinge wie Masten oder Schornsteine, alles bis 10m Gesamthöhe in Ordnung (keine Gebäude). Technische Ausrüstungen, Antennenmasten und z.B. Solaranlagen auf Dächern sind bis zu einer Gesamthöhe von 3m genehmigungsfrei unter berücksichtigung eines Gesamtvolumens von nicht mehr als 10m³. Von WKA´s ist leider nichts direkt erwähnt, ich denke aber das es darauf anzuwenden wäre. Natürlich keine Gewähr !! Das ist das was ich, und wie ich es interpretiere und verstanden habe, werde aber versuchen es Behördlich bestätigen zu lassen. Vieleicht interessiert es ja jemanden.
Gruß
Jörg