Mecklenburg-Vorpommern

 
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Mecklenburg-Vorpommern

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Gepostet: 13.12.2011 - 15:57 Uhr  ·  #1
In Mecklenburg-Vorpommern gelten für die Genehmigungsbedürftigkeit von Kleinwindanlagen folgende Regelungen:

§ 59 Abs. 1 BauO M-V - grundsätzliche Genehmigungspflicht
kein Befreiungstatbestand für (Klein-)Windanlagen

§ 62 BauO M-V - ggf. Genehmigungsfreistellung für Kleinwindanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn kein Widerspruch zu dessen Festsetzungen und keine Erklärung der Gemeinde, dass sie Genehmigungsverfahren für erforderlich hält

§ 63 Abs. 1 BauO M-V - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren



Stand: 13.12.2011
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Abstandsflächen

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Gepostet: 13.12.2011 - 16:01 Uhr  ·  #2
Hinsichtlich der einzuhaltenden Abstandsflächen gelten in Mecklenburg-Vorpommern die folgenden Bestimmungen:

§ 6 Abs. 4 BauO M-V - Tiefe der Abstandsflächen bemisst sich nach der Wandhöhe; übertragen auf Windenergieanlagen ist also deren Gesamthöhe als Maßstab (H) anzusetzen

§ 6 Abs. 5 BauO M-V - Abstandsflächentiefe = 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten = 0,2 H, jeweils aber mindestens 3 m
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