In Mecklenburg-Vorpommern gelten für die Genehmigungsbedürftigkeit von Kleinwindanlagen folgende Regelungen:
§ 59 Abs. 1 BauO M-V - grundsätzliche Genehmigungspflicht
kein Befreiungstatbestand für (Klein-)Windanlagen
§ 62 BauO M-V - ggf. Genehmigungsfreistellung für Kleinwindanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn kein Widerspruch zu dessen Festsetzungen und keine Erklärung der Gemeinde, dass sie Genehmigungsverfahren für erforderlich hält
§ 63 Abs. 1 BauO M-V - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Stand: 13.12.2011
§ 59 Abs. 1 BauO M-V - grundsätzliche Genehmigungspflicht
kein Befreiungstatbestand für (Klein-)Windanlagen
§ 62 BauO M-V - ggf. Genehmigungsfreistellung für Kleinwindanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn kein Widerspruch zu dessen Festsetzungen und keine Erklärung der Gemeinde, dass sie Genehmigungsverfahren für erforderlich hält
§ 63 Abs. 1 BauO M-V - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Stand: 13.12.2011