Bayern

 
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Gepostet: 23.12.2011 - 12:39 Uhr  ·  #1
Zu Genehmigungsbedürftigkeit für Kleinwindanlagen gelten in Bayern folgende Regelungen:

Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 b) BayBO - Verfahrensfreiheit für Kleinwindkraftanlagen bis 10 m Höhe (wohl Gesamthöhe)
Ergänzung: Gemeint ist tatsächlich die Masthöhe zzgl. Rotorradius. Bei Dachmontagen wird die Gebäudehöhe allerdings NICHT mitgerechnet !!!

Art. 58 BayBO - Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung
--> Voraussetzungen: Kleinwindanlage ist kein Sonderbau (Art. 2 Abs. 4 Nr. 2 BayBO: Sonderbau = ab 30 m Höhe)
Standort im Geltungsbereich eines Bebauungsplans + kein Widerspruch zu dessen Festsetzungen
keine Erklärung der Gemeinde, dass Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist

Art. 59 BayBO - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für alle (Klein-)Windanlage unter 30 m



Stand: 23.12.2011
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Abstandsflächen

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Gepostet: 23.12.2011 - 12:46 Uhr  ·  #2
Für die erforderlichen Abstandsflächen gelten in Bayern folgende Regelungen:

Art. 6 Abs. 4 BayBO - Abstandsflächentiefe bemisst sich nach Wandhöhe (Maß = H)
Art. 6 Abs. 5 BayBO - Allgemeine Abstandsflächentiefe = 1 H; in Kerngebieten 0,5 H; in Gewerbegebieten 0,25 H; jeweils mindestens 3 m



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