Baugenehmigung in NRW

 
lonee
 
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 02.12.2011 - 14:15 Uhr  ·  #21
Moin,
Zunächst mal ein freundliches Hallo in die Runde!
Ich stehe vor dem gleichen Problem;
Ich würde gerne ein Vertikales Windrad aufbauen. (hinsichtlich Geräuschentwicklung etc.)
Möglicherwieise sogar auf dem Hausdach oder direkt neben dem Gebäude.
Jetzt lese ich im Internet immer wieder über diverse Schwierigkeiten bezüglich Genehmigungsverfahren und Behörden.
Gleichzeitig finde ich aber auch Windkraftanlagen vor Gebäuden in der Innenstadt in Oberhausen!?!??? Diese sind von Quiet Revolution ich glaube vom Typ QR5.
Generell fände ich eine solche Anlage auch für meinen Standort recht gut, da ich im Mischgebiet lebe und recht starke Turbolenzen durch umstehende Gebäude habe.
Wie ist denn die Meinung des Forums bzgl. solcher VWAT´s?

Gruß,
André
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 02.12.2011 - 14:40 Uhr  ·  #22
Preistip
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 07.12.2011 - 22:27 Uhr  ·  #23
Zitat geschrieben von lonee

Moin,
Zunächst mal ein freundliches Hallo in die Runde!
Ich stehe vor dem gleichen Problem;
Ich würde gerne ein Vertikales Windrad aufbauen. (hinsichtlich Geräuschentwicklung etc.)
Möglicherwieise sogar auf dem Hausdach oder direkt neben dem Gebäude.
Jetzt lese ich im Internet immer wieder über diverse Schwierigkeiten bezüglich Genehmigungsverfahren und Behörden.
Gleichzeitig finde ich aber auch Windkraftanlagen vor Gebäuden in der Innenstadt in Oberhausen!?!??? Diese sind von Quiet Revolution ich glaube vom Typ QR5.
Generell fände ich eine solche Anlage auch für meinen Standort recht gut, da ich im Mischgebiet lebe und recht starke Turbolenzen durch umstehende Gebäude habe.
Wie ist denn die Meinung des Forums bzgl. solcher VWAT´s?

Gruß,
André


Hallo André,

das erste Windrad, ist bei fast jedem Bauamt Problematisch... wenn es schon das zweite oder dritte ist, ist es leichter.

Geräuschentwicklung ist auf jeden Fall immer ein Thema aber im Mischgebiet nicht ganz so schlimm, wenn man etwas Platz zum Nachbarn hat.
Ganz wichtig!! IMMER ein Geräuschgutachten vom Hersteller geben lassen... dann klappt es auch mit dem Nachbarn!

Also im Allgemeinen sagt man, dass Vertikalturbinen die leiseren oder gar lautlosen Windräder sind.
Dies stimmt alledings nicht mehr immer so.
Früher waren, Dreiflügler sehr laut und es gab sehr leise - fast geräuschlose- Vertikalturbinen.
Allerdings waren diese oft 3-4 mal so teuer wie ein Dreiflügler. Somit haben sie nie eine Chance der wirtschaftlichkeit gehabt.

Inzwischen gibt es sehr geräuscharme Dreiflügler wie die Windspot 1,5 / 3,5 / 7,5 KW
Gestern hatte ich bei einer Beratung zwei Vertikalturbinen, die wesentlich lauter sind.

Als erstes beim Bauamt einmal nachfragen was sie haben wollen. Dann vom Hersteller diese Dinge anfordern.
Wenn die Turbine - egal ob Dreiflügler oder Vertikalturbine unabhängig getestet wurden, gibt es Zertifikate, die man dann mit
der Produktbeschreibung und EC Zertifikat einreichen kann.

Dachmontage? Dies kann man - auch wenn ich kein Freund davon bin - mit einer 300 oder 600 Watt Turbine machen.
Aber man muss mit Geräuschen rechnen und muss die Statik prüfen. Da man einen kleinen Hubschrauber ans Dach montiert!
Größere Anlagen auf jeden Fall auf einen Mast! Dies ist auch besser, da hier keine Verwirbelungen vom Dach entstehen.
Damit hat der Wind mehr Kraft.

Also nach dem Bauamt oder auch davor erste einmal eine Windmessung machen. Dies mindestens 3 Monate... besser 6 Monate.

Mit sonnigen und windreichen Grüßen, Roger Schneider, RS-Energietechnik
XXLRay
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 08.12.2011 - 08:55 Uhr  ·  #24
Turbokalle
 
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Bauordnungswidrigkeit

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Gepostet: 09.12.2011 - 19:31 Uhr  ·  #25
Hallo zusammen,

bin neu hier.
Aber aber auch dirket ein Problem.
Ich habe vor etwa 3 Monaten eine Kleinwindkraftanalge in meinen Garten gestellt.
Eigenbau Scheibengenerator mit Repellerdurchmesser ca. 1,5m bei einer Nabenhöhe von etwa 5m.
Letztens war eine ältere Nachbarin bei uns an der Türe und meinte, Ihr würde immer so schlecht wenn sie auf das drehende Windrad schaut.

Heute habe ich Post vom Landrat bekommen. :(

Anhörungsbogen wegen einer Bauordnungswidrigkeit " Errichtung einer baulichen Anlage ohne Baugenehmigung"
§ 63, 75 BauO NRW § 84(1) Nr.13 BauO NRW

Da hat mich die Alte beim Bauamt angeschwärzt..... :o

Wie sieht denn hier jetzt überhaupt die rechtl. Lage aus?
Ich bin davon Ausgegangen das Kleinwindkraftanlagen bis 10m Gesamthöhe genehmigungsfrei sind.
Ich wohne in einem reinen Wohngebiet.
Hier hat auch einer eine Windkraftanlage, allerdings auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses montiert.
Weiß allerdings nicht ob er eine Baugenehmigung hatte.

Was würdet Ihr machen.
Bin da im Moment etwas ratlos.
Werde den Anhörungsbogen ausfüllen, will aber vorher mit dem Bauamt telefonieren.

Grüße

Guido
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 10.12.2011 - 08:38 Uhr  ·  #26
Ob du dein Windrad genehmigungsfrei aufstellen darfst hängt von der Landesbauordnung ab. In NRW ist das soweit ich weiß (noch) nicht möglich. Ich würd erstmal den anderen Windradbesitzer direkt kontaktieren und fragen, wie er das gemacht hat. Dass der Nachbarin schlecht wird ist natürlich Mumpitz, hilft dir aber nicht weiter. Deine Aussichten sind, zumindest so wie ich das einschätze, mies.
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 13.12.2011 - 14:31 Uhr  ·  #27
Zitat geschrieben von Turbokalle

Hallo zusammen,

bin neu hier.
Aber aber auch dirket ein Problem.
Ich habe vor etwa 3 Monaten eine Kleinwindkraftanalge in meinen Garten gestellt.
Eigenbau Scheibengenerator mit Repellerdurchmesser ca. 1,5m bei einer Nabenhöhe von etwa 5m.
Letztens war eine ältere Nachbarin bei uns an der Türe und meinte, Ihr würde immer so schlecht wenn sie auf das drehende Windrad schaut.

Heute habe ich Post vom Landrat bekommen. :(

Anhörungsbogen wegen einer Bauordnungswidrigkeit " Errichtung einer baulichen Anlage ohne Baugenehmigung"
§ 63, 75 BauO NRW § 84(1) Nr.13 BauO NRW

Da hat mich die Alte beim Bauamt angeschwärzt..... :o

Wie sieht denn hier jetzt überhaupt die rechtl. Lage aus?
Ich bin davon Ausgegangen das Kleinwindkraftanlagen bis 10m Gesamthöhe genehmigungsfrei sind.
Ich wohne in einem reinen Wohngebiet.
Hier hat auch einer eine Windkraftanlage, allerdings auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses montiert.
Weiß allerdings nicht ob er eine Baugenehmigung hatte.

Was würdet Ihr machen.
Bin da im Moment etwas ratlos.
Werde den Anhörungsbogen ausfüllen, will aber vorher mit dem Bauamt telefonieren.

Grüße

Guido


ACHTUNG!
In Nordrhein-Westfalen sind Kleinwindanlagen (noch) nicht genehmigungsfrei gestellt!!!

Es muss immer die landespezifische Bauordnung geprüft auf eine Genehmigungsfreiheit hin geprüft werden! In anderen Bundesländern ist man schon weiter, aber in Nordrhein-Westfalen noch nicht.

Daher liegt hier objektiv eine Bauordnungswidrigkeit vor.
Man könnte höchstens versuchen nachträglich die Baugenehmigung zu beantragen, allerdings ist Sinn und Zweck und Kernbestandteil des Baugenehmigungsverfahrens, dass es vor Errichtung der Anlage durchgeführt wird.

Das mit der Übelkeit ist mal ganz was neues, sonst beschweren sich Nachbarn nur über sowas lapidares wie Krach...
Stargazer
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Änderung im Recht in NRW !

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Gepostet: 01.01.2012 - 17:08 Uhr  ·  #28
Hallo zusammen,

da wir nächste Woche auch zum Bauamt schlendern wollen um unser Vorhaben prüfen zu lassen, kam mir der Gedanke, vorher nochmals zu googeln um nicht komplett ohne Waffen da zu stehen :D .

Jetzt viel mir folgendes in die Hände:

Änderungen im Genehmigungsverfahren in NRW

Viele Grüße und viel Wind wünscht,

André (aus dem Norden NRW's)
XXLRay
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 02.01.2012 - 09:41 Uhr  ·  #29
Stargazer
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 10.01.2012 - 19:17 Uhr  ·  #30
Hallo zusammen,

wir haben gestern hier in Löhne, Kreis Herford (Ostwestfalen-Lippe) eine Bauvoranfrage für eine Antaris 6kW mit 24m Gittermasten eingereicht. Laut örtlichem Bauamt geht diese nun zum Kreis und wird dort bearbeitet. Das kann ca. 6 Wochen dauern.

Mal sehen wie es nun beurteilt wird ?

Laut Mitarbeiter des örtlichen Bauamtes ist der Kreis wohl sehr an dem Schallgutachten interessiert.

Viele Grüße

André
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 13.01.2012 - 11:48 Uhr  ·  #31
Zitat geschrieben von Stargazer

Hallo zusammen,

da wir nächste Woche auch zum Bauamt schlendern wollen um unser Vorhaben prüfen zu lassen, kam mir der Gedanke, vorher nochmals zu googeln um nicht komplett ohne Waffen da zu stehen :D .

Jetzt viel mir folgendes in die Hände:

Änderungen im Genehmigungsverfahren in NRW

Viele Grüße und viel Wind wünscht,

André (aus dem Norden NRW's)



Ja, NRW reiht sich jetzt in die Länder ein, in denen Kleinwindanlage unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sind. Durch die Gesetzesänderung werden Anlagen bis zu 10 m Anlagenhöhe freigestellt, wenn sie sich nicht in einem reinen, allgemeinen, besonderen Wohngebiet oder in einem Mischgebiet befindet.

Das schränkt die Möglichkeiten der unkomplizierten, weil genehmigungsfreien Strom-Eigenversorgung leider ein, da Wohnhäuser (ausser natürlich im Außenbereich) meist in einem Wohngebiet liegen. Andererseits besteht gerade in diesen Gebieten ein erhöhtes Konfliktpotential, so dass eine rechtssichere abschließende Entscheidung in Form einer Baugenehmigung gar nicht so schlecht ist.
Mono
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 03.05.2012 - 01:16 Uhr  ·  #32
Ich Wohne in NRW und experimentiere ein bischen mit der Technik von solar und Windrad.
Ich wollte ein klein Windrad 400 watt auf ca 6 meter aufstellen. Geladen wird eine Batterie.
Da ich in einen reinen oder mischgebiet wohne. wollte ich fragen was kann passieren wenn ich
das windrad ohne genehmigung aufstellen würde?
XXLRay
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 03.05.2012 - 09:04 Uhr  ·  #33
Dann kann ein Nachbar (zu Recht) verlangen, dass du das Windrad wieder abbaust. Könnte auch sein, dass ein übereifriger Herr vom Bauamt regelmäßig Kontrollgänge macht oder auf andere Art und Weise "Wind davon bekommt" (so ein Windrad ist ja gerne Gesprächsstoff) und du es abbauen musst. Vielleicht wird es im Wiederholungsfall auch als Ordnungswidrigkeit geahndet.

DIES IST KEINE QUALIFIZIERTE RECHTSBERATUNG - DIE GIBT ES BEIM ANWALT DEINES VERTRAUENS!
Mono
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 03.05.2012 - 11:43 Uhr  ·  #34
Also wird mir "sehr" wahrscheinlich erst die chance gegeben das Windrad wider abzubauen bevor rechliche schritte eingeleitet werden?
Erdorf
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 03.05.2012 - 12:04 Uhr  ·  #35
Hallo Mono,

Zitat geschrieben von schettler@maslaton.de

Ja, NRW reiht sich jetzt in die Länder ein, in denen Kleinwindanlage unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sind. Durch die Gesetzesänderung werden Anlagen bis zu 10 m Anlagenhöhe freigestellt, wenn sie sich nicht in einem reinen, allgemeinen, besonderen Wohngebiet oder in einem Mischgebiet befindet.


D.h. du brauchst in deinem Fall eine Baugenehmigung.
Wenn du illegal baust musst du, wenn es erkannt wird, natürlich zurück bauen.
Ich würde auch vermuten dass es eine Strafe gibt, wie bei allem was man illegal macht und es auffällt.
Warum sollte es hier anders sein?

Gruß Frank
Erdorf
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 03.05.2012 - 12:39 Uhr  ·  #36
Hallo Mono,

vielleicht hilf dir das weiter: [url=http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=13&t=168 ]Schwarzbauten: Was macht die Behörde?[/url]

Gruß Frank
Timohome
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 12.12.2012 - 08:15 Uhr  ·  #37
Moin moin,

das Thema hält sich ja sehr lang hier und ich muss jetzt auch einmal fragen :)

Ich weiß, es betrifft hier NRW, ich selbst wohne in Hessen, aber da sich alle Behörden hier sowieso einig sind, dafür nicht freiwillig Genehmigungen auszuteilen, frage ich einfach mal nach ob einer das jetzt so gemacht hat mit "einfach in den Garten gezimmert und ab gehts! :)

Mir kribbelts nämlich auch sowas von in den Fingern, würde mir auch in den Garten so n 10 Meter Gerät stellen, 1 KW, da ist eher der Spass an der Freude so mein Antrieb als was wirtschaftliches zu erzielen... Die Frage ist hier wirklich, wer hat was dagegen... Wenn nicht die Nachbarn... Ist ja auch nicht so, als würde man das Teil nicht sehen :) Wie es ja immer in Deutschland ist, selbst wenns keinen stört, ( meine Nachbarn würden sich auch so n Ding hinstellen ) musses ja trotzdem weg, weil die Stadt es so will...

Und nochwas, wenn ich das so machen würde, ganz geheim, bleibt mir ja eigentlich nur der Strom zur EIgennutzung oder? Wenn ich da die EON anspreche, dass sie einen Zähler installieren der auch rückdreht, würde es ja auch wieder auffallen?!
dig-it
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 12.12.2012 - 08:58 Uhr  ·  #38
Zitat

bleibt mir ja eigentlich nur der Strom zur EIgennutzung


Bei einer 1 KW Anlage wird eigentlich nur selten so viel Strom produziert, dass er eingespeist werden müsste. Auf die paar KW/h pro Jahr kannst Du getrost verzichten - wenn Du schon niemanden kontaktieren möchtest. Trotzdem würde ich das Ganze nicht ohne Baugenehmigung machen. Wenn Du aber zum Beispiel auf den Ämtern gleich eine Einverständniserklärung Deiner Nachbarn vorlegst, dann könnten die sich eigentlich nur schwerlich widersetzen...

Dieter
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 12.12.2012 - 09:18 Uhr  ·  #39
Den Energieversorger interssiert es nicht ob die Anlage eine Baugenehmigung hat, die wollen nur dass die Einspeisung nach den normen und Richtlinien erfolgt. ES muss also eine ENS installiert sein und da gibt es neuerdings noch einige andere Dinge die beachtet werden müssten...
Timohome
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Re: Baugenehmigung in NRW

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Gepostet: 12.12.2012 - 19:13 Uhr  ·  #40
@ Dig it:

Naja ich weiss nicht, ich glaub die beim Amt sind da n bisschen sehr strutze, da will ja keiner n Namen hergeben und sowas genehmigen. Ich war schon mal ganz unverbindlich und dann haute der mir was um die Ohren mit Bauvoranfrage... fürchterlich was man dafür alles braucht, ne Zeichnung wo das Gerät stehen soll, wie weit zum Nachbar und und und...

Also würde ich es dann wirklich so machen, hier mit den Nachbar sprechen nochmal und dann eben sagen, wird hingestellt und fertig... Dann wird abgewartet was passiert :) Dann bleibt wirklich nur noch der Anschluss... Okay könnt ich mit leben, dass wirklich hier einfach nur der Verbrauch " gebremst" wird. Das würde ja schonmal reichen. Ist das rechtens? kann ich das ohne nachfrage bei der EON an den Zähler? Also mit elektriker, ist klar .

Menelaos, was meinst du für Neuerungen gibt es denn seit neuestem??
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