Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

 
Stargazer
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Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 07.02.2012 - 16:33 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

heute haben wir , nach 4-wöchiger Frist, eine Antwort auf unsere Bauvoranfrage bekommen. Doch erst einmal alles der Reihe nach... .

Wir wollten unseren Bauernhof, der "ruhender Betrieb" bei der Landwirtschaftkammer geführt wird, mit dem Strom einer Antaris 6kW auf einen 24m Masten speisen. Also komplett selber nutzen. Dieses haben wir alles explizit beim Bauamt so eingereicht. Der Rotor der Antaris hat 5,10m Durchmesser. Die hälfte davon wurde nochmals auf die 24m des Gittermastens gerechnet. Macht also zusammen 26,50m. Nun möchte ich einmal aus dem Schriftstück zitieren, welche uns heute erreichte:

..."Ihren Antrag...für die Errichtung einer Kleinwindenergieanlage (Höhe: 26,50m) abzulehnen, da Ihr Vorhaben nicht gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 (BauGB) zulässig ist.

Ihr Grundstück...liegt im plaungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Eine Kleinwindanlage kann im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes genehmigungsfähig sein. Vorrausetzung ist, dass die Windenergieanlage einem landwirtschaftlichen Betrieb räumlich und funktionell zu- und untergeordnet ist. Die Windenergieanlage muss sich in angemessener Nähe zu dem Betrieb befinden und der erzeugte Strom muss in dem Betrieb verbraucht werden.

Eine Kleinwindenergieanlage ist daher nur als untergeordnete Nebenanlage in räumlicher Nähe zu einem landwirtschaftlichen Betrieb genehmigungsfähig.

Laut Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW Kreis xx, haben Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb aufgegeben.

Die von Ihnen beantragte KWEA kann ich Ihnen daher nicht genehmigen, da Sie nicht mehr Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebes sind. "



So...das mussten wir dann erstmal kurz sacken lassen.
Wir wollen morgen noch einmal bei der Landwirtschaftkammer anrufen und uns das dort nachfragen, wie es dabei um so etwas steht.
Den Punkt mit der entfernung der Anlage zu dem Betrieb, kann ich nicht wirklich nachvollziehen, da wir ja so etwas wussten und die Anlage in unserem Falle eine Entfernung zum Wohngebäude von 25m hat. Ich frage mich, ob wir das alles im Wohnzimmer installieren sollen <_< ?

Wir werden wohl noch einmal das Gespräch mit den Herren suchen müssen.

Habt ihr noch wertvolle Tipps zu dem Thema ?

Vielen Dank und viele Grüße

André
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 07.02.2012 - 17:02 Uhr  ·  #2
Stargazer
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 07.02.2012 - 17:14 Uhr  ·  #3
Hallo XXLRay,

so sehe ich das auch. Der einzige "haltbare" Punkt wäre die Geschichte mit dem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb. Da wollen wir dann morgen nochmals nachhaken. Aber nichts desto trotz...warum bekommt man eine Anlage genehmigt, wenn man keinen landwirtschaftlichen Betrieb hat ?

VG

André
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 07.02.2012 - 17:30 Uhr  ·  #4
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 07.02.2012 - 17:38 Uhr  ·  #5
Moin,

das mit der räumlichen Nähe ist ja ein Zitat aus dem Gesetzestext = zusamen hängender Satz. Das ist also nicht hier der Grund.

Im Außenbereich wird normalerweise GARNICHTS genehmigt.
Außer bei Landwirten wenn es ihrem Betrieb diehnt.
Z.B. Auffahrt, Wohnhaus, Stallung, Brunnen, oder auch Windrad.

Viele Grüße
Black 600 Fan
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 07.02.2012 - 17:48 Uhr  ·  #6
Hallo,

Zitat
Ich denke, ihr habt die nicht genehmigt bekommen?


Haben wir auch nicht. Darum ja auch die Gegenfrage, warum es manche auch schaffen, die keinen landwirtschaftlichen Betrieb haben.

Wir müssen mal sehen was das morgige Telefonat noch ans Tageslicht bringt.

VG

André
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 07.02.2012 - 20:08 Uhr  ·  #7
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 07.02.2012 - 20:46 Uhr  ·  #8
Es gibt zwei Möglichkeiten der Privilegierung für KWEA im Außenbereich: § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Nebenanlage zum landwirtschaftlichen Betrieb UND § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB eben als Nutzung der Windenergie. Der Vorteil der Privilegierung als Nebenanlage (Nr. 1) ist, dass hier § 35 Abs. 3 S. 3 (Ausschluss von WEA außerhalb im Flächennutzungsplan vorgesehener Konzentrationszonen für WEA) nicht anwendbar ist. Aber auch wenn "nur" eine selbstständige Privilegierung nach Nr. 5 vorliegt und § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB anwendbar ist, können KWEA gut als Ausnahme von diesem Ausschlusstatbestand durchgehen.

Ruht denn der landwirtschaftliche Betrieb wirklich? Warum braucht er dann Strom? Die Behörde geht natürlich davon aus, dass ein lawi Betrieb, der ruht, keine Energie braucht, so dass eine Nebenanlage zur Energieversorgung des Betriebs nicht notwendig ist. Ich müsste allerdings tiefer recherchieren ob der Gesetzgeber wirklich nur Nebenanlagen von aktiven Betrieben privilegieren wollte.
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 07.02.2012 - 21:25 Uhr  ·  #9
Hallo zusammen,

wir verbrauchen trotz energiesparenden Hintergedankens trotzdem mit unseren Wohnungen (meine Eltern und ich mit meiner Frau) und dem Hof im Jahr ca. 9000 kw/h.

Das Amt hat ja geschrieben, das wir den Hof aufgegeben hätten, was aber so defakto falsch ist. Auch als ruhender Betrieb muss man diverse Auflagen erfüllen (z.B. müssen die Ställe erhalten bleiben und dürfen nicht abgerissen werden) um praktisch am nächsten Tag wieder den Betrieb aufzunehmen. Natürlich hat man im Moment kein "Getier", aber trotzdem muss man die Gebäude vorhalten. Das klingt dann wieder so, als müsse man sich für seinen Stromverbrauch rechtfertigen.

Wenn wir zum Amt gehen, werde ich mal die E-ON Abrechnung der letzten 3 Jahre mitnehmen, falls der gute Mann das nicht glauben will.

Mich würde das mit der privelegierung auch interessieren, ob das nur für "aktive" Betriebe gilt ?

Vielen Dank für die Hilfe !

Viele Grüße

André
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 08.02.2012 - 10:59 Uhr  ·  #10
Guten Tag, alle zusammen !

Wir haben uns vorhin bei der Landwirtschaftskammer erkundigt. Es wird im Baurecht NICHT zwischen Ruhenden und Aufgegebenen Betrieb unterschieden.

Nun wäre die Frage, wie man das noch versuchen könnte.

Und das alles, wo NRW doch so viel auf erneuerbare Energie setzt.

Viele Grüße

André
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 08.02.2012 - 11:47 Uhr  ·  #11
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 08.02.2012 - 17:22 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von Stargazer

Guten Tag, alle zusammen !

Wir haben uns vorhin bei der Landwirtschaftskammer erkundigt. Es wird im Baurecht NICHT zwischen Ruhenden und Aufgegebenen Betrieb unterschieden.

Nun wäre die Frage, wie man das noch versuchen könnte.

Und das alles, wo NRW doch so viel auf erneuerbare Energie setzt.

Viele Grüße

André


Leider ist die Landwirtschaftskammer nicht die Baugenehmigungsbehörde. Aber in jedem Fall sollte man die Baugenehmigungsbehörde über die Auffassung der Landwirtschaftskammer informieren! Vielleicht wäre es gut, sich die Information von der LaWi-Lammer nochmal schriftlich geben zu lassen (ggf. noch etwas ausführlicher und mit Argumentation) und das Schriftstück der Baugenehmigungsbehörde vorzulegen mit der Bitte die Bauvoranfrage positiv zu verbescheiden. Denn der Grund für die Ablehnung zieht dann ja wohl offensichtlich nicht mehr.
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 08.02.2012 - 18:01 Uhr  ·  #13
Hallo zusammen,

Zitat
Leider ist die Landwirtschaftskammer nicht die Baugenehmigungsbehörde. Aber in jedem Fall sollte man die Baugenehmigungsbehörde über die Auffassung der Landwirtschaftskammer informieren! Vielleicht wäre es gut, sich die Information von der LaWi-Lammer nochmal schriftlich geben zu lassen (ggf. noch etwas ausführlicher und mit Argumentation) und das Schriftstück der Baugenehmigungsbehörde vorzulegen mit der Bitte die Bauvoranfrage positiv zu verbescheiden. Denn der Grund für die Ablehnung zieht dann ja wohl offensichtlich nicht mehr.


Ich hatte mich vertan. Es war der landwirtschaftliche Kreisverband, wo mein Vater angerufen hatte. Wir mussten die Absage des Bauamtes dort hinfaxen und der Bearbeiter wollte sich, in schriftlicher Form, mit uns in Verbindung setzen.
Wir wissen nicht, was da jatzt passieren wird. Da sind wir selber gespannt.
So langsam formt sich aber noch ein anderer Plan, den wir evtl. umsetzen können.

Viele Grüße und vielen Dank

André
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 09.02.2012 - 19:28 Uhr  ·  #14
Hallo in die Runde,

So ! Ich möchte euch nun einmal unsere beiden Pläne näherbringen, die wir nun verfolgen wollen. Die Priveligierung Nach § 35 Abs. 1 Nr.1 sehen wir als gescheitert an, wobei wir ja noch auf die Rückmeldung des Landwirtschaftsverbandes warten.

Da wir bis zum 1.3.2012 Einspruch eingelegt haben müssen, müssen wir uns langsam auf eine Marschrichtung festlegen. Da haben wir im Moment 2 auf Lager:



Die erste Möglichkeit wäre, die Privelgierung auf den § 35 Abs. 1 Nr. 5
zu legen. Diese zitiert sich wie folgt:

"...der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient,"

das ganze unter der Berücksichtigung des § 35 Abs.3 Nr.3, der folgendes aussagt:

"..schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,"

(vielen Dank an die Kollegen von Maslaton, die uns den Hinweis gegeben haben !)

Nun weiß ich nicht wie unsere Chancen dabei stehen, wenn wir die Möglichkeit nutzen. Wobei ich da noch die größten Chancen sehe.



Möglichkeit Nr.2:

Weitere Aktivierungen:

Es auf die ganz "normale" Schiene zu versuchen. D.h. normal ohne den landwirtschaftlichen Faktor. Wobei sich hier Möglichkeit 1 und 2 eher mischen.

Im Nachbarkreis hat ein Privatmann 2 Anlagen mit 15 und 18m Masten genehmigt bekommen.Davon ist eine genau die, die wir auch installieren möchten. Zu dem haben wir guten Kontakt. Da könnte man dem Amt auch einmal einen Hinweis geben. Vll. könnte man diesen ebenfalls zum Ortstermin einladen.

Ein Gespräch bei unserem Bürgermeister beantragen.

Wenn es einen Ortstermin gibt, gäbe es vll. die Möglichkeit, über einen Bekannten der in der Politik recht aktiv ist, Frau Angela Lück dazu zugewinnen, da Sie von solchen vorhaben sehr angetan ist.


Was meint Ihr dazu ?

Viele Grüße und herzlichen Dank für eure Hilfe !!

André
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 09.02.2012 - 22:42 Uhr  ·  #15
ich bin in der gleichen Situation wie Sie. Ich beabsichtige eine Antaris 6kW (NRW) aufzustellen. Ich habe es vorgezogen zunächst dien Gemeinderat davon zu informieren. Dieser entscheidet nun mein Bauvorhaben auf "Ausnahme von der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB "
Nach erfolgreichem Gemeinderatsbeschluß werde ich meinen Bauantrag stellen. Hier nutze ich auch den Weg über die Privilegierung § 35 Abs. 1 Nr. 5 .
Ich hoffe dann auch auf eine Baugenehmigung.

Gruß Tech
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 10.02.2012 - 16:57 Uhr  ·  #16
Hallo Tech !

dann "kämpfen" wir ja im Moment für die gleiche Geschichte !
Wie hoch soll deine Anlage errichtet werden ?

Irgendwie fesselt einen das Thema und man lässt ständig seine Gedanken darum kreisen.

Wenn die Behörde nun auf die Zulässigkeit nach § 35 Abs .1 Nr. 5 unser Vorhaben prüfen sollte, und sie dabei Abs. 3 Nr. 3 ebenfalls untersuchen, so hieße das, dass sie evtl. eine Schallpegelmessung etc. haben möchten, oder ?
Ebenfalls würde darin geprüft, ob sich dadurch jemand gestört fühlen würde, ganz banal gesagt ?

Und dann noch eine abschließende Frage, die nur zum tragen käme, wenn garnix mehr gehen würde.

Und zwar, ob wir hier, nach der Gesetzesänderung in NRW Ende letzten Jahres, ein Windrad ohne Genehmigung bis 10m errichten dürften ?
Ich würde sagen, ja, oder ?

Vielen Dank und viele Grüße

André
Tech
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 10.02.2012 - 17:56 Uhr  ·  #17
Hallo Andre,
meine Anlage soll 24 oder 30 m Nabenhöhe erreichen.

Die Schallberechnung betreffend, wurde mir für eine Antaris 6 KW, durch das Bauamt, eine Entfernung von 75 m zum nächsten direkt beschallten Fenster , (45dB, bei Nacht) vorgegeben. Wenn du keine Nachbarn oder Mieter hast und lediglich allein dem Lärm ausgesetzt bist, ist die Entfernung egal.

Ein Windrad bis 10 m ist ohne Baugenehmigung möglich. Beachte aber auch hier, dass die Verantwortung für die Errichtung dabei lediglich bei dir liegt und nicht bei den Behörden. Im Problemfall werden die gleichen Maßstäbe angesetzt!
Eine Baugenehmigung macht es aufwendiger, hat aber auch Vorteile.
Ist dir damit ersteimal geholfen?
Viele Grüße Tech
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 10.02.2012 - 18:18 Uhr  ·  #18
Wenn bei Euren Projekten die Masthöhe letztlich das entscheidende Hindernis wäre, dann geht eben auf 10 Meter.
Theoretisch wächst zwar die Windgeschwindigkeit mit der Höhe logarithmisch. Das heißt. wenn Du von 10 auf 20
Meter gehst, hast Du etwa 40% mehr Ausbeute. Aber meiner Meinung nach dürfte das Plus in doch noch relativer
Bodennähe nicht so hoch ausfallen. Im betriebswirtschaftlichen Sinn ist in NRW ohnehin keine KWA "rentabel" -
außer auf dem Kahlen Asten vielleicht...

Zwanzig-Meter-Masten sind erheblich teurer. Auch das Fundament muss etwas aufwändiger gestaltet werden. Ob
sich das lohnt... Es sei denn, ihr müsst die Höhe haben, weil die Turbine sonst im Windschatten von Hindernissen stünde.
Viel Glück bei Euren Projekten!

Dieter
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 11.02.2012 - 08:19 Uhr  ·  #19
Hallo in die Runde,

@tech: Das stimmt ja wirklich soweit überein. Mit den 75m bis zum nächsten direkt beschalltem Fesnater, hieße dann, direkte "luftlinie". Da kämen wir mit unserem Nachbarn locker klar. Wir haben lediglich eine Mietpartei von uns, die wahrscheinlich nicht ganz hinkommt. Aber da müssten wir die Anlage ein paar Meter "verrücken", was kein Problem darstellen würde, sodass diese nicht mehr direkt beschallt würden.
Ob es was ausmachen würde, wenn da Eichenbäume zwischen stehen würden ?

Vielen Dank für die Auskunft.


@dig-it: Es wäre schön, wenn wir mindestens 21m über Grund kämen. Allein um ein paar Bäume zu umgehen. Aber wenn es nicht gehen sollte, so würden wir dann auch auf 10m gehen. Der Messmasten auf 12m Höhe brachte schon Werte, wo man sagen kann, das könnte man wohl wagen. Wir wollen ja mit Softumschaltung zwischen Heizungspuffer und hausinternes Stromnetz arbeiten.

Viele Grüße und vielen Dank euch allen !

André
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Re: Bauvoranfrage in 32xxx abgelehnt - mit folgender Begründung...

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Gepostet: 14.02.2012 - 19:51 Uhr  ·  #20
Hallo zusammen und ich nochmal :D ,

ich wollte nur kurz eine Info posten, die ich nicht ganz glauben kann. Für uns ist das zwar nicht mehr relevant, aber vll. hilft es jemanden anderen.

Heute hat sich der Herr vom Landwirtschaftsverband gemeldet.

Es kam so im Gespräch, das er folgendes erwähnte:

Wenn man einen landwirtschaftlichen Betrieb hat und dort ein Windrad zur Eigenversorgung genehmigt wird, so kann es sehr gut sein, dass, wenn der Betrieb 2 oder 3 Jahre später den Betrieb aufgibt, es eine Rückbauverfügung für das Windrad geben kann. So richtig glauben kann ich das immer noch nicht.

Ebenfalls meinte er, das es für uns keine "genehmigungsfreie 10m Zone" gebe.

Naja...ich werde morgen noch einmal beim Amt anrufen und dort einen Termin vereinbaren. Da werden wir es jetzt nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 versuchen und warten, welche Knüppel dann auf unsere Beine zukommen.

Viele Grüße

André
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