Hallo zusammen,
heute haben wir , nach 4-wöchiger Frist, eine Antwort auf unsere Bauvoranfrage bekommen. Doch erst einmal alles der Reihe nach... .
Wir wollten unseren Bauernhof, der "ruhender Betrieb" bei der Landwirtschaftkammer geführt wird, mit dem Strom einer Antaris 6kW auf einen 24m Masten speisen. Also komplett selber nutzen. Dieses haben wir alles explizit beim Bauamt so eingereicht. Der Rotor der Antaris hat 5,10m Durchmesser. Die hälfte davon wurde nochmals auf die 24m des Gittermastens gerechnet. Macht also zusammen 26,50m. Nun möchte ich einmal aus dem Schriftstück zitieren, welche uns heute erreichte:
..."Ihren Antrag...für die Errichtung einer Kleinwindenergieanlage (Höhe: 26,50m) abzulehnen, da Ihr Vorhaben nicht gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 (BauGB) zulässig ist.
Ihr Grundstück...liegt im plaungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Eine Kleinwindanlage kann im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes genehmigungsfähig sein. Vorrausetzung ist, dass die Windenergieanlage einem landwirtschaftlichen Betrieb räumlich und funktionell zu- und untergeordnet ist. Die Windenergieanlage muss sich in angemessener Nähe zu dem Betrieb befinden und der erzeugte Strom muss in dem Betrieb verbraucht werden.
Eine Kleinwindenergieanlage ist daher nur als untergeordnete Nebenanlage in räumlicher Nähe zu einem landwirtschaftlichen Betrieb genehmigungsfähig.
Laut Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW Kreis xx, haben Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb aufgegeben.
Die von Ihnen beantragte KWEA kann ich Ihnen daher nicht genehmigen, da Sie nicht mehr Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebes sind. "
So...das mussten wir dann erstmal kurz sacken lassen.
Wir wollen morgen noch einmal bei der Landwirtschaftkammer anrufen und uns das dort nachfragen, wie es dabei um so etwas steht.
Den Punkt mit der entfernung der Anlage zu dem Betrieb, kann ich nicht wirklich nachvollziehen, da wir ja so etwas wussten und die Anlage in unserem Falle eine Entfernung zum Wohngebäude von 25m hat. Ich frage mich, ob wir das alles im Wohnzimmer installieren sollen
?
Wir werden wohl noch einmal das Gespräch mit den Herren suchen müssen.
Habt ihr noch wertvolle Tipps zu dem Thema ?
Vielen Dank und viele Grüße
André
heute haben wir , nach 4-wöchiger Frist, eine Antwort auf unsere Bauvoranfrage bekommen. Doch erst einmal alles der Reihe nach... .
Wir wollten unseren Bauernhof, der "ruhender Betrieb" bei der Landwirtschaftkammer geführt wird, mit dem Strom einer Antaris 6kW auf einen 24m Masten speisen. Also komplett selber nutzen. Dieses haben wir alles explizit beim Bauamt so eingereicht. Der Rotor der Antaris hat 5,10m Durchmesser. Die hälfte davon wurde nochmals auf die 24m des Gittermastens gerechnet. Macht also zusammen 26,50m. Nun möchte ich einmal aus dem Schriftstück zitieren, welche uns heute erreichte:
..."Ihren Antrag...für die Errichtung einer Kleinwindenergieanlage (Höhe: 26,50m) abzulehnen, da Ihr Vorhaben nicht gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 (BauGB) zulässig ist.
Ihr Grundstück...liegt im plaungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Eine Kleinwindanlage kann im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes genehmigungsfähig sein. Vorrausetzung ist, dass die Windenergieanlage einem landwirtschaftlichen Betrieb räumlich und funktionell zu- und untergeordnet ist. Die Windenergieanlage muss sich in angemessener Nähe zu dem Betrieb befinden und der erzeugte Strom muss in dem Betrieb verbraucht werden.
Eine Kleinwindenergieanlage ist daher nur als untergeordnete Nebenanlage in räumlicher Nähe zu einem landwirtschaftlichen Betrieb genehmigungsfähig.
Laut Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW Kreis xx, haben Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb aufgegeben.
Die von Ihnen beantragte KWEA kann ich Ihnen daher nicht genehmigen, da Sie nicht mehr Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebes sind. "
So...das mussten wir dann erstmal kurz sacken lassen.
Wir wollen morgen noch einmal bei der Landwirtschaftkammer anrufen und uns das dort nachfragen, wie es dabei um so etwas steht.
Den Punkt mit der entfernung der Anlage zu dem Betrieb, kann ich nicht wirklich nachvollziehen, da wir ja so etwas wussten und die Anlage in unserem Falle eine Entfernung zum Wohngebäude von 25m hat. Ich frage mich, ob wir das alles im Wohnzimmer installieren sollen

Wir werden wohl noch einmal das Gespräch mit den Herren suchen müssen.
Habt ihr noch wertvolle Tipps zu dem Thema ?
Vielen Dank und viele Grüße
André