Wir sitzen windtechnisch in den Startlöchern und würden gerne eine kleine Windanlage mit maximal 350 Watt Leistung (Superwind) auf einem Stalldach befestigen. Angedacht war eine Komplettanlage, geliefert von einem seriösen Verkäufer mit Netzeinspeisewechselrichter samt ENS. Wie vorgeschrieben haben wir den zuständigen Energieversorger informiert und seither sieht es zappenduster aus mit unserem Projekt.
Der Energieversorger fordert von uns einen seperaten Zähler, die Wechselrichterangaben reichen wohl nicht für die Abrechnung. Da wir einen Eigenverbrauchsphotovoltaikanlage haben, ist im Zählerschrank kein Platz mehr - (Erzeugungszähler, Zweirichtungszähler Einspeisung/Bezug) Bei allem Idealismus wollen wir keinen teueren Zählerschrankumbau samt jährlicher üppiger Zählermiete finanzieren, auf eine Wind - Einspeisevergütung würden wir sowieso verzichten, da wir vornehmlich selbst verbrauchen wollen. Auf das Angebot, einen Hutschienenzähler anzubringen, ging der Energieversorger nicht ein, da wir als Privatpersonen nicht berechtigt seien, einen Zähler anzubringen und sie selbst diese Zählerart nicht im Angebot hätten. Die Sorge ist wohl, dass wir für den eingespeisten Wind unberechtigterweise PV-Vergütung kassieren.
Was tun? Was sind Eure Erfahrungen? Welche Maßnahmen darf der Energieversorger fordern, gibt es Bagatellgrenzen oder ist man tatsächlich der Willkür der Energieversorger ausgeliefert. Wir würden im besten Fall im Jahr 200 KWh erzeugen. Ich schlug vor, die erzeugte Zahl einfach vom PV Selbstverbrauch abzuziehen, doch auch dieser Vorschlag kam nicht gut an. Ab auf die Insel-(anlage) ? Bin gespannt!
Der Energieversorger fordert von uns einen seperaten Zähler, die Wechselrichterangaben reichen wohl nicht für die Abrechnung. Da wir einen Eigenverbrauchsphotovoltaikanlage haben, ist im Zählerschrank kein Platz mehr - (Erzeugungszähler, Zweirichtungszähler Einspeisung/Bezug) Bei allem Idealismus wollen wir keinen teueren Zählerschrankumbau samt jährlicher üppiger Zählermiete finanzieren, auf eine Wind - Einspeisevergütung würden wir sowieso verzichten, da wir vornehmlich selbst verbrauchen wollen. Auf das Angebot, einen Hutschienenzähler anzubringen, ging der Energieversorger nicht ein, da wir als Privatpersonen nicht berechtigt seien, einen Zähler anzubringen und sie selbst diese Zählerart nicht im Angebot hätten. Die Sorge ist wohl, dass wir für den eingespeisten Wind unberechtigterweise PV-Vergütung kassieren.
Was tun? Was sind Eure Erfahrungen? Welche Maßnahmen darf der Energieversorger fordern, gibt es Bagatellgrenzen oder ist man tatsächlich der Willkür der Energieversorger ausgeliefert. Wir würden im besten Fall im Jahr 200 KWh erzeugen. Ich schlug vor, die erzeugte Zahl einfach vom PV Selbstverbrauch abzuziehen, doch auch dieser Vorschlag kam nicht gut an. Ab auf die Insel-(anlage) ? Bin gespannt!