Netzeinspeisung Wind + PV Eigenverbrauch - Ab auf die Insel?

Welche Maßnahmen darf der Energieversorger verlangen
 
doelle4
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Re: Netzeinspeisung Wind + PV Eigenverbrauch - Ab auf die Insel?

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Gepostet: 06.03.2013 - 01:28 Uhr  ·  #21
So ganz verstehe ich obiges Schema bzw dessen "Vorteil (?) " nicht. Ist aber egal ich muss nicht alles verstehen.
Ist ja eine normale 2 Zähler Lösung wo auch für 2x laufende Gebühren anfallen denn jeder muss amtlich geeicht und vom Netzbetreiber sein.
Gruß Hans
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Re: Netzeinspeisung Wind + PV Eigenverbrauch - Ab auf die Insel?

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Gepostet: 08.03.2013 - 11:05 Uhr  ·  #22
Der Vorteil liegt darin, dass der PV- Bezugszähler =Einrichtungszähler, für den die üblichen Smartmetertarife sowieso schon anfallen einfach ausgetauscht würde und der dann fällige Zweirichtungszähler inzwischen bei vielen Netzbetreibern nicht mehr kostet, als die erste Variante. Das heißt Kosten bleiben etwa gleich - Wind wäre möglich. Auch wenn diese Variante für Dich Hans "normal" ist - unsere Angebote durch den Energieversorger sind um Lichtjahre aufwändiger. Antwort steht noch aus.
Naturfreak
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Re: Netzeinspeisung Wind + PV Eigenverbrauch - Ab auf die Insel?

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Gepostet: 12.03.2013 - 13:22 Uhr  ·  #23
Die Antwort des Netzbetreibers ist da! Seht selbst.....

Das nachfolgende Messkonzept kann nur in zwei Fällen angewendet werden.

Fall1:

Das Messkonzept kann nur angewendet werden, wenn die PV-Anlage in Überschusseinspeisung betrieben wird, folglich wird die selbstverbrauchte Energiemenge nicht vergütet und somit benötigt die PV-Anlage keinen Erzeugungszähler.

Fall 2:

Das Messkonzept kann nur verwendet werden, wenn die PV-Anlage nach dem 01.04.2012 (EEG 2012 II) erstmalig in Betrieb gesetzt worden ist und max. 10 kWp groß ist. Den für Anlagen < 10 kWp ab 01.04.2012 ist ebenfalls kein Erzeugungszähler notwendig.

In beiden Fällen ist, wie aus dem Messkonzept ersichtlich, eine Messeinrichtung notwendig um den Anteil der Windenergie zu erfassen.
Hamlet
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Rechtsgrundlage

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Gepostet: 12.03.2013 - 19:51 Uhr  ·  #24
Hi,

das ist ja echt zäh mit den Leuten. Haben die in Ihrem Schreiben eine Rechtsgrundlage für ihren Fall 1 und den Fall 2 genannt?

Falls nicht, und Du noch die Nerven hast, könntest Du sie danach fragen?
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