Baugenehmigung für Messmast?

Brauch ich auch für die Messeinrichtung schon eine (Hes)
 
lunitun
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Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 17.02.2014 - 11:47 Uhr  ·  #1
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin mit der Planung einer Kleinwindanlage in Hessen beschäftigt. Inzwischen hab ich mir einen Windgeber mit Datenlogger zusammen gebaut. Jetzt hab ich in folgendem Tread mit auf den Weg bekommen, dass ich bereits für den Mast eine Baugenehmigung einholen muss...stimmt das?

Für den Mast zum Messen der Winddaten (dieser wird lediglich zum Messen verwendet, nicht für die eigentlich Anlage) habe ich einen alten Telegrafenmast ausgewählt (höhe rund 11m, sodass die Spitze in etwa 9m ist). Für diesen haben wir ein Loch mit einem Durchmesser mit 60cm gebohrt, rund 2m tief. Das Loch befindet sich rund 2,4m von einem Wirtschaftsweg entfernt. Außer Spaziergängern ist da eigentlich nicht viel los. Hier zum Veranschaulichung:



Meine Hauptfrage ist, muss ich auch schon den Masten zum Messen in 9m höhe genehmigen lassen?-Geht doch erst mal nur um die Vorabmessung, anschließend werde ich ohnehin einen anderen Masten stellen, mit richtigem Fundament etc.

Ansonsten ist mir [target=http://www.kleinwindanlagen.de/Forum/cf3/topic.php?t=3721]hier[/target] zum Genehmigungsverfahren noch eine Laus über die Leber gelaufen. Hier ist davon die rede, dass es noch mal deutlich komplizierter ist eine Genehmigung für eine Anlage zu bekommen, die auf einem ruhenden Landwirtschaftlich Betrieb errichtet werden soll. Ich fürchte bei uns ist das ganz ähnlich. Was kostet denn das stellen eines Genehmigungsverfahrens?


Oh man, halb so kompliziert wäre auch okay.

Gruß
lunitun
ellingshausen
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 17.02.2014 - 15:14 Uhr  ·  #2
Hallo, das kommt auf die Bauordnung deines Bundeslandes an. In vielen Bundesländern sind Bauten (Masten) bis zu einer Gesamthöhe von 10m genehmigungsfrei. Vielleicht findest du hier im Forum schon eine Antwort ggf. einmal bei Bauamt deiner Gemeinde nachfragen (geht auch per Telefon).

VG Lutz - Peter
Stargazer
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 17.02.2014 - 19:56 Uhr  ·  #3
Hallo,

Zitat
Das Loch befindet sich rund 2,4m von einem Wirtschaftsweg entfernt.


so ein Masten stört ja vom Prinzip her niemanden.
Nur musst du bei der Entfernung zum Weg vielleicht aufpassen. Wenn das ein öffentlicher Weg ist
könnte es da evtl. Probleme geben, wenn man es denn genau nehmen möchte.
Da weiß ich nicht, wie "tolerant" die Jungs bei dir auf dem Amt sind.

Nimm dir meinen Thread bloß nicht zu herzen !
Der sollte bloß ein Beispiel von zig zeigen. NICHT abschrecken.
Lass dich also nicht von deinem Vorhaben abbringen. Es gibt immer noch genug Fälle, wo es auf dem Amt leichter war, als gedacht.

Viele Grüße

André
dig-it
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 17.02.2014 - 23:19 Uhr  ·  #4
Also, normalerweise bin ich ja stets dafür, dass sich die Dinge im gesetzlichen Rahmen bewegen. Ob sich die Frage nach der Zulässigkeit hier konkret stellt, weiß ich nicht. Aber bei mir käme der Mast in sein Loch, ohne dass ich jemanden um eine Genehmigung fragte. Auf zwei Meter Tiefe eingegraben (beim Auffüllen des Loches in mehreren Lagen verdichten), fällt er niemals um. Die Anlage erzeugt keinen Lärm, stört die Landschaft nicht... Wenn anschließend tatsächlich jemand meckern sollte, kann man immer noch den Amtsschimmel bemühen.

Dieter
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 18.02.2014 - 09:12 Uhr  ·  #5
Ralf B
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 18.02.2014 - 10:31 Uhr  ·  #6
..... Laut Luftbild stehen da doch noch ein paar Bäume in der Nähe.
Falls man jedem Ärger aus dem Weg gehen will :
Eine lange Stange "auf dem Baum" so montieren ( z. B festbinden) das er ca zwei drei Meter über den Wipfel ragt und dort die Messstation installieren. Um Messwerte und eine "Tendenz" zu erhalten sollte es reichen.

Gruß Ralf
lunitun
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 19.02.2014 - 23:17 Uhr  ·  #7
Hallo an alle, danke für die Zahlreichen und unterschiedlichen Antworten,

super wie viele Ansätze und Ideen ihr zu dem Thema habt. Ich werde morgen mit dem Örtlichen Bauamt telefonieren, früher oder später wird dies ohne hin fällig. Da kann es gar nicht schaden den Bammel abzuschütteln und den "Sachbeamten" (wenn er denn so genannt wird) kennen zulernen.

Die Idee mit den Bäumen ist super, allerdings sind die noch mal deutlich höher, die Montage dürfte entsprechend abenteuerlich werden und es geht doch gerade darum auch den Einfluss von Bäumen und Scheune in der Messung mit zu berücksichtigen.

Wenn das Loch nicht schon gemacht wäre, in das der Mast rein soll, hätte ich mir noch überlegt ob ich den nicht einfach als Mobile-Variante "tarne". Sprich, ein ausladendes Gestell, ordentlich beschwert und im ideal Fall noch ein paar Räder dran. Dann dürfte auch keine mehr was sagen oder?

Wenn ich jemanden beim Bauamt erreicht habe werde ich noch mal berichten.

Wind auf
Jonas
doelle4
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 21.02.2014 - 02:40 Uhr  ·  #8
Kanns sein das ich das lockerer sehe weils hier wo ich wohne nicht so preusisch zugeht, aber warumm lang rumstreiten?
Einfach aufstellen und fertig, ist ja nicht für die Ewigkeit und stört ja keinen.
Wenn doch nach etlichen Monaten oder Jahren wen stört hast ja schon nutzbare Messwerte und baust ihn wieder ab und aus.
Gruß Hans
Preistip
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 22.02.2014 - 04:30 Uhr  ·  #9
Guten Morgen,

meine letzten Erfahrungen mit der Landesbauordnung in Hessen ist, dass ein Messmast ab 3 Monate eine Baugenehmigung benötigt. D.h. steht er einen Tag kürzer braucht er keinen. Stellt man ihn einen Tag vor Ende der 3 Monate um zwei Meter weiter, kann er wieder die gleiche Zeit ohne Baugenehmigung stehen.
Es sei den er steht, bzw. kann in öffentliches Gelände oder in die Nachbarschaft fallen. Dann muss man es mit der Baubehörde besprechen.

Wäre interessant was beim Bauamt bei der Vorantrage heraus kam - bitte hier posten - danke.

P.S. ich hoffe es wird ein gutes Messinstrument verwendet... leider gibt es viel Schrott auf dem Markt und dann war die ganze Messung umsonst.

Vor einem Jahr hatte ich jemanden, der wollte 16m/s im Durchschnitt bei Hannover haben...gggg... hatte einen 50€ Handmesser an einen Pfahl gebunden.

Grüße Roger Schneider
...
 
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 22.02.2014 - 15:22 Uhr  ·  #10
Also mir hat mal vom Bauamt jemand gesteckt, dass solange da niemand anruft und Wellen macht, die von sich aus keine Ortsbesichtigung machen.
Sprich: Solang der Nachbar mitspielt wird den Pfosten im Garten niemand jucken.
lunitun
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 27.02.2014 - 10:05 Uhr  ·  #11
So, also mit ich ruf da eben mal morgen an wurde das natürlich nichts.

Vom örtlichen Bauamt wurde ich zur nächsten Baugenehmigungsbehörde weiter gereicht. Dann muss ich sagen, alles gar nicht so schlimm. Sehr verständnisvolle und wenig gestresste Leute da :) Weiter ging es zur Beamtin für Außenanlagen (Aussiedlerhof), die verlass dann sehr geduldig !zwei! mal was alles erlaubt ist und stellte dann mit mir zusammen fest, dass Masten zum nehmen von Messwerten generell gar nicht erlaubt sind :(. Was erlaubt ist, sind z.B. Fahnenmasten oder auch Flutlichtmasten für Fußballfelder.

Allerdings stellte Sie mir in Aussicht, dass ich wohl nicht zwingend mit Problemen zu rechnen haben, dass die Lage vermutlich keinen ernsthaft stören wird (natürlich nichts ist absolut), außerdem sollte ich mir doch vorab schon mal überlegen wieso ich davon ausging, dass ich keine Baugenehmigung bräuchte!? Wusste erst nicht was Sie meint, die Frage stellte sich so für mich nicht. Eine Überlegung ist genau wie doelle4 meint, der Masst ist nur für eine Kurzweilige aufstell Zeit geplant und so lange der unter der magischen 10m Grenze bleibt, denn auch an dieser Stelle gilt ab 10m wird alles Genehmigungspflichtig, ging ich von keinem aufwendigen Genehmigungsverfahren aus.

Die Frau der das Grundstück gehört und ich haben uns auch noch überlegt einen Zusätzlichen Strahler oben aufzupacken um den Schein zu wahren.

@Preistip: Der Aufnehmer den ich habe ist eine Leihgabe von meiner FH, der ist schon relativ gut, würde ich sagen. Ausgeführt mit drei Schallen, die etwa Tischtennisball groß sind, außerdem ist es beheizt. Allerdings konnten die mir leider keinen Datenlogger mit aushändigen, so dass ich mir da einen mittels Arduino aufgebaut habe. Der abgleich ob die Messwerte einigermassen stimmen viel recht dürftig aus. Bei sehr böigen Bedingungen von 6m/s bis 12m/s das Handanemometer, dass ich zur Verfügung hatte war wesentlich flinker als das große desen Genauigkeit ich fest stellen wollte. Einzig im Mittel über den Daumen gepeilt war ich ein bisschen zufrieden. :-/

Soweit so gut, jetzt muss ich mal sehen, dass das mit dem Aufstellen von dem "Holzpflock" hinhaut, ich einen Kran bekomme, die Zeit mitspielt...

Gruß
Jonas
lunitun
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 12.03.2014 - 15:31 Uhr  ·  #12
Juhu, am Samstag ist Maststellung.

Ja es ist erst der Kess-Mast, aber hey, man könnte auch sagen es ist die erste Instanz zur vertiefen Anlage. Die Messung auf deren Grundlage alles aufbauen wird.

Ich freu mich jedenfalls, hoffentlich geht alles gut. Bis dahin
lunitun
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 12.03.2014 - 15:35 Uhr  ·  #13
Achso vergessen, sorry

was nutzt ihr denn als Manschette um eine Abspannung des Masten hinzubekommen?! Und was ist der Ideale Winkel mit dem ich meinen "Draht" Richtung Boden führe? Also bei einem Anschlag (der Manschte) von 9m höhe, wie weit sollte dann der Anker (Hering, Eisen) vom Ast entfernt gesetzt werden?

Ungefähre Antworten bis Samstagvormittag wären willkommen...(hoffentlich ist beim derzeitigen Wetter überhaupt noch wer online)
Erdorf
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 12.03.2014 - 17:43 Uhr  ·  #14
Hallo,

der ideale Winkel ist horizontal :D (90°)

Ansonsten sollten es min 30° so sein.
Es kommt halt auf den Platz an den du hast.

Kleinerer Winkel -> höherer Seilkräfte -> größerer Seildurchmesser.

Grüße
lunitun
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 22.03.2014 - 21:00 Uhr  ·  #15
Hallo,

danke Erdorf. Der Mast scheint auch ohne Abspannung sehr sicher zu stehen, aber die Information ist ja generell schon mal nicht verkehrt!

Wir haben es auch geschafft, hier die "Beweis-Fotos", jetzt wird erstmal abgewartet was für ein Windprofil ich bekomme.... :sleep:





...so denn.
Uwe Hallenga
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 01.04.2014 - 08:23 Uhr  ·  #16
moin

Es sieht ja fast so aus, als wenn es sich um ein Windgeber "Classic" von "Thies Clima - Göttingen" handelt.
An dem Anemometer stand vermutlich noch eine Nummer (oder sogar zwei). Wenn Du die noch hast, oder mit einem Teleobjektiv fotografieren kannst, dann kann ich Dir vermutlich die Kalibrierkurve schicken (Slope und Offset) für Deinen eigenen Logger.

Wenn Du Dir noch ein bisschen mehr Arbeit machen möchtest, dann würde ich Dir empfehlen, den Kopf doch noch mal etwas umzubauen. Das Anemometer sollte senkrecht ÜBER dem Masten stehen (mindestens 50cm) und nicht unbedingt seitlich, da der Mast recht massiv ist und schon erheblichen Einfluss auf die Messung selbst hat.

Ausserdem könntest Du dann ja auch noch unten drunter am Holzmast selbst eine Fahne anbringen und den Mast so im Hauptzweck umwidmen ;-)

Gruß Uwe
kredo01
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 02.04.2014 - 11:01 Uhr  ·  #17
@Uwe: Hast du zufällig eine Kalibrierkurve vom Anemometer des PowerPredictors?? Ich nutze nämlich diese Messeinheit für meine Messungen und hab diese bisher empirisch "kalibriert".... ;)
lunitun
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Re: Baugenehmigung für Messmast?

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Gepostet: 08.05.2014 - 22:09 Uhr  ·  #18
Hi Uwe,

vielen dank für die Empfehlungen, beim nächstenmal kann ich das sicher mit einfließen lassen, aber jetzt noch ein Umbau in 10m höhe, womöglich mit Steigeisen, davon lass ich für diesen Zweck erstmal die Finger. Trotzdem Danke.

Ich brauch übrigens kein Tele, hab die Arbeit schon vorher gemacht ;)



Danke für das Angebot der Kalibrierkurve, ich hatte als Dokumentation eine Tabelle mit den entsprechenden Werten, daraus ergibt sich ein annähernd Linearer verlauf von Frequenz zu V.

Kann ich hier auch schon mal fragen worauf ich bei der Auswertung suchten soll?-Ich weiß gar nicht was ich aus so vielen Zahlen machen soll o.O
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