Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin mit der Planung einer Kleinwindanlage in Hessen beschäftigt. Inzwischen hab ich mir einen Windgeber mit Datenlogger zusammen gebaut. Jetzt hab ich in folgendem Tread mit auf den Weg bekommen, dass ich bereits für den Mast eine Baugenehmigung einholen muss...stimmt das?
Für den Mast zum Messen der Winddaten (dieser wird lediglich zum Messen verwendet, nicht für die eigentlich Anlage) habe ich einen alten Telegrafenmast ausgewählt (höhe rund 11m, sodass die Spitze in etwa 9m ist). Für diesen haben wir ein Loch mit einem Durchmesser mit 60cm gebohrt, rund 2m tief. Das Loch befindet sich rund 2,4m von einem Wirtschaftsweg entfernt. Außer Spaziergängern ist da eigentlich nicht viel los. Hier zum Veranschaulichung:
Meine Hauptfrage ist, muss ich auch schon den Masten zum Messen in 9m höhe genehmigen lassen?-Geht doch erst mal nur um die Vorabmessung, anschließend werde ich ohnehin einen anderen Masten stellen, mit richtigem Fundament etc.
Ansonsten ist mir [target=http://www.kleinwindanlagen.de/Forum/cf3/topic.php?t=3721]hier[/target] zum Genehmigungsverfahren noch eine Laus über die Leber gelaufen. Hier ist davon die rede, dass es noch mal deutlich komplizierter ist eine Genehmigung für eine Anlage zu bekommen, die auf einem ruhenden Landwirtschaftlich Betrieb errichtet werden soll. Ich fürchte bei uns ist das ganz ähnlich. Was kostet denn das stellen eines Genehmigungsverfahrens?
Oh man, halb so kompliziert wäre auch okay.
Gruß
lunitun
ich bin mit der Planung einer Kleinwindanlage in Hessen beschäftigt. Inzwischen hab ich mir einen Windgeber mit Datenlogger zusammen gebaut. Jetzt hab ich in folgendem Tread mit auf den Weg bekommen, dass ich bereits für den Mast eine Baugenehmigung einholen muss...stimmt das?
Für den Mast zum Messen der Winddaten (dieser wird lediglich zum Messen verwendet, nicht für die eigentlich Anlage) habe ich einen alten Telegrafenmast ausgewählt (höhe rund 11m, sodass die Spitze in etwa 9m ist). Für diesen haben wir ein Loch mit einem Durchmesser mit 60cm gebohrt, rund 2m tief. Das Loch befindet sich rund 2,4m von einem Wirtschaftsweg entfernt. Außer Spaziergängern ist da eigentlich nicht viel los. Hier zum Veranschaulichung:

Meine Hauptfrage ist, muss ich auch schon den Masten zum Messen in 9m höhe genehmigen lassen?-Geht doch erst mal nur um die Vorabmessung, anschließend werde ich ohnehin einen anderen Masten stellen, mit richtigem Fundament etc.
Ansonsten ist mir [target=http://www.kleinwindanlagen.de/Forum/cf3/topic.php?t=3721]hier[/target] zum Genehmigungsverfahren noch eine Laus über die Leber gelaufen. Hier ist davon die rede, dass es noch mal deutlich komplizierter ist eine Genehmigung für eine Anlage zu bekommen, die auf einem ruhenden Landwirtschaftlich Betrieb errichtet werden soll. Ich fürchte bei uns ist das ganz ähnlich. Was kostet denn das stellen eines Genehmigungsverfahrens?
Oh man, halb so kompliziert wäre auch okay.
Gruß
lunitun