Zitat
im Fernsehen wurde mehrfach berichtet, dass die Betreiber im Falle der Deaktivierung durch Netzbetreiber aus der EEG-Umlage dafür entschädigt werden. Ist das falsch?
Das ist korrekt. Eine Windenergieanlage wird während einer Ausregelung in der Regel auf Basis der Leistungskennlinie und der, in der Zeit gemessenen Wingeschwindigkeit weiter vergütet. Ein, in meinen Augen absolut notwendiger Schritt, denn niemand würde in eine Windenergieanlage investieren, wenn man keine Sicherheit darüber hätte, wie oft und in welchem Umfang ausgeregelt wird. Gerade bei mir in der Gegend (Nordseeküste Schleswig-Holstein) werden bei Windstärken ca. über 9 m/s die ersten Umspannwerke und damit die damit verbundenen Windparks, ausgeregelt. Dies geschieht immer in der gleichen Reihenfolge (zuerst UW X, bei 1 m/s mehr Wind UW Y, etc) und manche Anlagen wurden gar noch nie ausgeregelt. Bei komplettem Wegfall dieser Ersatzanspruchsregelung würde es zu Mord und Totschlag kommen, weil irgendwer sich immer ungerecht behandelt fühlen würde. Vielmehr spornt doch diese Regelung dazu an, die Anlagen immer am Netz zu belassen und z.B. vermehrt auf Spitzlastkraftwerke und Speicher zu setzten, anstatt die unflexiblen Kohle- und Atomkraftwerke am Netz zu lassen.
Im neuen EEG wird der Kritik an dieser Regelung mit dem sogenannten"Einspeisemanagement Selbstbehalt" Rechnung getragen. Ab EEG 2.0 müssen immerhin 5% des, durch Ausregelung entstandenen Ertragsausfalls, vom Windenergieanlagenbetreiber selbst getragen werden.
Die Anschuldigung, Windenergieanlagen lohnen sich nur durch "Subventionsmauschelei", möchte ich auch nicht im Raum stehen lassen. Windenergieanlagen bekommen bundesweit die selbe Anfangsvergütung von 8,93 Cent/kWh plus den Systemdienstleistungsbonus von 0,48 Cent/kWh (bei Repoweringvorhaben kommen nochmals 0,5 Cent/kWh auf die Anfangsvergütung hinzu). Der Zeitraum, in dem diese erhöhte Anfangsvergütung bezahlt wird errechnet sich anhand eines anlagenspezifischen Referenzertrags, mit dem der tatsächliche Ertrag nach 5 Jahren abgeglichen wird. Dieser Zeitraum verlängert sich um zwei Monate je 0,75 Prozent des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 150 % des Referenzertrags unterschreitet.
Beispiel: An guten Standorten im Koog kann einen Anlage nach 5 Jahren ca. 120 % des Referenzertrags erreichen. Der Zeitraum in der die erhöhte Anfangsvergütung von 8,93 + 0,48 Cent/kWh gezahlt wird, verlängert sich daher um 80 Monate bzw. 6,7 Jahre. Plus die anfänglichen 5 Jahre ist der Zeitraum 11,7 Jahre lang. Danach bekommt die Anlage für die restlichen 8,3 Jahre noch die Grundvergütung von 4,87 Cent/kWh. Diese Regelung wurde zur Förderung von schlechteren Standorten eingeführt, die im extrem dann die volle Laufzeit von 20 Jahren die erhöhte Anfangsvergütung von 9,41 Cent/kWh erhalten.
Rechnet man nun mal alle Subventionen, die der Steuerzahler seit Jahrzehnten unsichtbar über die Steuern bezahlt, mit in den Strompreis einer kWh aus einem AKW oder Kohlekraftwerk, dann ist Windenergie die günstigste Energieform! Ich persönlich denke, dass die Debatte über die "Überförderung" von Windenergie, sehr subjektiv geführt wird. Wenn der Windmüller auf einmal Mercedes fahren kann, ist das für einige deutlich schlimmer, als wenn sich ein EON Geschäftsführer bzw. Aktionär stillschweigend eine ganze Inselgruppe kauft.