Schleswig-Holstein

Verfahrensfreiheit
 
Tealc
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Schleswig-Holstein

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Gepostet: 28.09.2016 - 21:22 Uhr  ·  #1
So wie ich gerade gelesen habe, ist es hier jetzt endlich auch geschafft .

Verfahrensfrei sind Windenergieanlagen bis zu 10 m Höhe gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt des Rotors und einem Rotordurchmesser bis zu drei Meter in Kleinsiedlungs-, Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in vergleichbaren Sondergebieten und im Außenbereich, soweit es sich nicht um geschützte Teile von Natur und Landschaft [...] handelt.
Hat ja auch lange genug gedauert, dann mal ab nach draußen und die Black in den Wind drehen.
Windwirt
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Re: Schleswig-Holstein

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Gepostet: 01.10.2016 - 19:34 Uhr  ·  #2
Ich finde es eigentlich traurig , das jetzt erst die Verfahrens - Frei gekommen ist und dann noch das man so klein gehalten wird .:-(
Tealc
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Lieber spät als nie

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Gepostet: 01.10.2016 - 19:51 Uhr  ·  #3
Ja, dafür dass die Änderungen der lbo seit 2014 schon in Planung war, hattes ich schon gar nicht meht damit gerechnet.
Gruß Frank
strawberry
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Re: Schleswig-Holstein

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Gepostet: 01.10.2016 - 22:05 Uhr  ·  #4
Hallo,

ich möchte wirklich niemandem zu Nahe treten aber 10 Meter ist doch reichlich wenig.

Wenn sogar Bäume höher wachsen "dürfen" müsste meiner Ansicht nach eine " 5 Meter über dem höchsten Hindernis" Regelung bestehen.

mfG
strawberry
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