So wie ich gerade gelesen habe, ist es hier jetzt endlich auch geschafft .
Verfahrensfrei sind Windenergieanlagen bis zu 10 m Höhe gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt des Rotors und einem Rotordurchmesser bis zu drei Meter in Kleinsiedlungs-, Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in vergleichbaren Sondergebieten und im Außenbereich, soweit es sich nicht um geschützte Teile von Natur und Landschaft [...] handelt.
Hat ja auch lange genug gedauert, dann mal ab nach draußen und die Black in den Wind drehen.
Verfahrensfrei sind Windenergieanlagen bis zu 10 m Höhe gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt des Rotors und einem Rotordurchmesser bis zu drei Meter in Kleinsiedlungs-, Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in vergleichbaren Sondergebieten und im Außenbereich, soweit es sich nicht um geschützte Teile von Natur und Landschaft [...] handelt.
Hat ja auch lange genug gedauert, dann mal ab nach draußen und die Black in den Wind drehen.