Neben der DIN gibts auch andere Normen. Hier gemeint ist die
VDE AR N 4105 in der Fassung
2018/11 , welche die Forderungen der Energieversorger bezüglich Netzeinspeisung beinhaltet.
Und ja, bei den
WindInvert hat man es sich zu einfach gemacht. Bei anderen WR ist dem Generator-Kurzschluss als letztes Mittel noch das Einschalten einer Ersatzlast vorgelagert.
PV-WR welche o.g. VDE genügen gibts zuhauf und daher auch billig. Nur bei Wind-WR sind die Preise hoch, da selten. Zumindest bei europäischen.
Wenn aber ein Inselsystem aufgezogen wird, bei dem das öffentliche
Netz nur zum Abwenden einer Notlage heran gezogen wird, also wenn die Batterien leer sind, braucht man sich bezüglich VDE mit den Energieversorgern nicht rumärgern.
Auch nicht dies bezüglich, dass die Vergütungen für PV und Wind nicht nur lächerlich sind, sondern auch noch leicht unterschiedlich.
Ein solches Inselsystem hat
wieso hier vorgestellt.
Forum/cf3/topic.php?p=62728#real62728
Da kann an der AC-Seite, am Ausgang des PV-Inverters, noch ne WKA (oder auch Wasserkraft, BHKW) zugeschaltet werden mit einem Wind-WR, dessen Entsprechnung der VDE 4105 nicht anerkannt werden muss. Also auch ein
Inverter aus China.
(Wobei auch die die VDE 4105 im Text bewerben. Nur die Frage, ob sie ein Zertifikat mitliefern können, was auch in der EU anerkannt wird.)
Ist nämlich ansonsten leicht gesagt - dann stelle ich mir zur PV noch ne WKA dazu. Der saldierende Zähler kann meines Wissens nach nicht unterscheiden zwischen PV und Wind, wenn vergütend eingespeist wird.
Schließe nicht aus, dass es doch irgendwie geht, die unterschiedlichen Preise zu zu ordnen. Kenne aber eine solche Technik nicht.
Der Herr Heyde z.B. könnte das wissen.
http://www.heyde-windtechnik.de/
Wurde irgendwo erwähnt, dass er einen unaufgeregten Umgang pflegt. Das ist doch schon fast was Besonderes.