Zitat
Am 5. Dezember 2007 hat das Bundeskabinett den Entwurf Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien und damit zusammenhängender Vorschriften beschlossen. Das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll damit abgelöst werden.
Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf zum "EEG 2009". Beim ersten Überfliegen der geplanten Gesetzesänderungen stellt man u.a. folgende Passagen fest:
Zitat geschrieben von Das Bundesumweltministerium
§ 29 Windenergie
(1) Für Strom aus Windenergieanlagen beträgt die Vergütung 5,02 Cent pro Kilowattstunde
(Grundvergütung).
(...)
(1) Für Strom aus Windenergieanlagen beträgt die Vergütung 5,02 Cent pro Kilowattstunde
(Grundvergütung).
(...)
Von einer Unterscheidung zw. Groß- und Kleinanlagen ist nichts zu finden. Bei Solaranlagen steht eine Unterscheidung im Entwurf, so daß zumindest kleine Solaranlagen auf dem eigenen Dach nicht so stark von der Reduzierung der Vergütungssätze betroffen wären.
Für die sich gerade entwickelnde Sparte der Kleinwindkraft wohl ein schwerer Schlag, würde das doch die finanzielle Rentabilität einer geplanten Netzeinspeisung erneut reduzieren
EEG 2009-Entwurf zu finden auf den Seiten des BMU:
http://www.erneuerbare-energie…_recht.pdf
Fazit: So lange Klein-WKA-Interessierte/-Betreiber/-Hersteller sich nicht zusammenschließen und gemeinsame Lobbyarbeit betreiben, wird sich in Berlin noch sonst wo im Land etwas ändern (siehe Diskussion Verbandsorganisation).