hallo, habe nun eine Entscheidung zur meiner Bauvoranfrage bekommen:
..." Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist das Rücksichtnahmegebot nach §15 BauNVO relevant. Danach sind Bauliche Anlagen unzulässig, wenn von Ihnen Störungen oder Belästigungen ausgehen, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind (§15 Abs.1 Satz 2 BauNVO). Aufgrund des Rücksichtnahmegebotes wurde zum oben genannten Vorhaben eine Nachbarbeteiligung durchgeführt. Die Nachbarn haben diesem Vorhaben nicht zugestimmt und Einwände gegen das beatragte Bauvorhaben erhoben"...
Nur mal zur Info; meine eine Nachbarin ist letzten nach Dänemark gefahren und der Busfahrer hat wohl gemeint das diese Dinger laut sind und zufällig standen da grad solche Windräder rum und die haben meiner Nachbarin nicht gefallen.
Ich hab sie gefragt ob sich sich auch, bevor sie sich nen BMW kauft mit nem Panda ne Probefahrt macht.
Ich könnt erbrechen vor Wut. Hab Ihr das Diagramm mit den Schallwerten gezeigt, aber damit konnte Sie antürlich nicht anfangen. Das BA wird mir mit sicherheit nicht veraten wer Einwände hatte.
Grüße