baugenemigung

 
nordwind
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baugenemigung

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Gepostet: 14.06.2008 - 20:52 Uhr  ·  #1
moin


mich interessirt es wo man für windrad eine baugenemigung braucht


wer weis was


gruss aus ostfriesland
backdoor2
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 15.06.2008 - 12:13 Uhr  ·  #2
Zitat geschrieben von nordwind
moin
gruss aus ostfriesland


In Niedersachsen brauchst du wohl eine Baugenehmigung ab einer bestimmten Höhe (4m oder so?). schau in die Niedersächsische Landesbauordnung, da steht´s drin...;)

Trotz der vielen WKAs in Niedersachsen zählt das Land leider nicht zu einem der Länder, die besonders fortschrittliche Gesetze in Bezug auf Klein-WKAs haben. Wenn Du Zeit und Muße findest, schreib doch mal ´ne Petition an den Niedersächsischen Landtag. Wäre jedenfalls ´ne sinnvolle Sache...;)

In der Gegend könnte man aber annehmen, dass Dir dennoch keine großen Steine in den Weg gelegt werden, wenn Du über 10m nicht hinaus gehst. Da stehen ja auch ein paar größere Anlagen rum. So´n Quatsch wie Statik-Gutachten etc wie bei Großanlagen wird man da dann wohl nicht verlangen, so dass Du vll 50€ an Gebühren berappen musst. Die Frage kann Dir aber nur die Bauaufsichtsbehörde Deiner Gemeinde beantworten...;)
nordwind
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 15.06.2008 - 12:35 Uhr  ·  #3
aso danke
XXLRay
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 15.06.2008 - 19:23 Uhr  ·  #4
nordwind
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 15.06.2008 - 21:31 Uhr  ·  #5
ich werde mich drum kümmern
nordwind
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 16.08.2008 - 22:28 Uhr  ·  #6
So ich habe mich mal auf den weg gemacht und bei meinem gemeinde büro und bei einem mann der ein paar häuser weiter als ich wohne gefragt.


Die gemeinde sagte so lange ich nicht über 10 meter raus gehe brauche ich keine genehmigung .

bei dem benachbarten mann habe ich auch gefragt er besitzt einen 5 flügligen aero craft windgenerator und er brauchte ebenfals keine genemigung
neuharlingerstrom
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 18.08.2008 - 17:05 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von nordwind
So ich habe mich mal auf den weg gemacht und bei meinem gemeinde büro und bei einem mann der ein paar häuser weiter als ich wohne gefragt.


Die gemeinde sagte so lange ich nicht über 10 meter raus gehe brauche ich keine genehmigung .

bei dem benachbarten mann habe ich auch gefragt er besitzt einen 5 flügligen aero craft windgenerator und er brauchte ebenfals keine genemigung


Moin !

Also ICH habe da genau GEGENTEILIGES vor ein paar Wochen im Bauamt zu Wittmund erfahren. Diese 10m ohne Genehmigung gilt nur für Lichtmasten, Antennenmasten etc , aber NICHT wenn auch nur ein popeliger KLEINER Propellor (repeller) dran angebracht ist !

Das Problem ist wohl, daß die Landesbauordnung bzw. die Raumordnung der Gemeinden BISLANG wohl immer davon ausgehen, daß Windkraftanlagen "Riesenoschis" sein müssen mit hohen Türmen und riesigen Flügeln !

mfg
nordwind
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 19.08.2008 - 17:34 Uhr  ·  #8
die amtsfutzis fragten mich auch noch wie hoch mein mast is ich sagte 4m was auch stimmt und gegen 4 meter hätten sie nix gegen :)
nordwind
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 19.08.2008 - 17:40 Uhr  ·  #9
Und in unserer Gemeinde is Windenergie sehr willkommen wir haben zwei windpark spetzerfehn mit 18 anlagen und fibing mit 14 anlagen so wie zwei einzell anlagen und es soll dieses oder nächsts jahr noch mehr anlagen werden aber mache leute haben da was gegen so wie meine nachbarn die sind für solarenergie will sie angst um ihre pferde haben
nordwind
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 19.08.2008 - 17:40 Uhr  ·  #10
Und in unserer Gemeinde is Windenergie sehr willkommen wir haben zwei windpark spetzerfehn mit 18 anlagen und fibing mit 14 anlagen so wie zwei einzell anlagen und es soll dieses oder nächsts jahr noch mehr anlagen werden aber mache leute haben da was gegen so wie meine nachbarn die sind für solarenergie will sie angst um ihre pferde haben :evil:
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 23.07.2009 - 16:31 Uhr  ·  #11
Gerade habe ich mit jemadem aus österreich telefoniert. Dort wo er wohnt ist unglaubliches geschehen. ANlagen bis 20 (!!!) KW können ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Es muss eine Bauanzeige gemacht werden, auf eigenem Grund kann dann aber bis zu dieser höllisch großen Nennleistungohne weitere Gutachten oder Auflagen einfach so ein Teil installiert werden. So einfach geht es dort also....Ob man diese Grenze vielleicht nicht etwas senken sollte...ich denke schon...aber ansich eine feine Sache...

Gruß
Max
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 26.07.2009 - 18:24 Uhr  ·  #12
hallo, habe nun eine Entscheidung zur meiner Bauvoranfrage bekommen:

..." Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist das Rücksichtnahmegebot nach §15 BauNVO relevant. Danach sind Bauliche Anlagen unzulässig, wenn von Ihnen Störungen oder Belästigungen ausgehen, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind (§15 Abs.1 Satz 2 BauNVO). Aufgrund des Rücksichtnahmegebotes wurde zum oben genannten Vorhaben eine Nachbarbeteiligung durchgeführt. Die Nachbarn haben diesem Vorhaben nicht zugestimmt und Einwände gegen das beatragte Bauvorhaben erhoben"...

Nur mal zur Info; meine eine Nachbarin ist letzten nach Dänemark gefahren und der Busfahrer hat wohl gemeint das diese Dinger laut sind und zufällig standen da grad solche Windräder rum und die haben meiner Nachbarin nicht gefallen.

Ich hab sie gefragt ob sich sich auch, bevor sie sich nen BMW kauft mit nem Panda ne Probefahrt macht. :sick:

Ich könnt erbrechen vor Wut. Hab Ihr das Diagramm mit den Schallwerten gezeigt, aber damit konnte Sie antürlich nicht anfangen. Das BA wird mir mit sicherheit nicht veraten wer Einwände hatte.

Grüße
XXLRay
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 02.08.2009 - 15:36 Uhr  ·  #13
J.Dienstbach
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Re: baugenemigung

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Gepostet: 10.11.2009 - 18:02 Uhr  ·  #14
Weiß jemand zufällig, wie in Hessen die Bauordnung zu dem Thema WKA denkt?
Was benötige ich, wenn ich eine WKA bauen möchte?
Ich habe mich in stiller kleinarbeit über 3 Jahre an ein Projekt gemacht, weches sich meines erachtens sehen lassen kann.
Habe mir eine WKA selbst gebaut. Leider weiß ich nicht, wie das auf dem BA ankommt. Habt ihr Infos dazu?
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