Einspeisung, Genehmigungspflichtig??

 
dost1987
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Einspeisung, Genehmigungspflichtig??

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Gepostet: 06.07.2006 - 10:11 Uhr  ·  #1
hallo zusammen!!

Frage zur Einspeisung von gewonnenem Strom

Im Buch von Uwe Hallenga, wird darauf aufmerksam gemacht,

dass das Einspeisen des Stroms relativ simple ist und dafür "nur"

ein Wechslerichter benötigt wird. Soweit so gut, nur wie sieht es denn

rechtlich aus? Klar Einspeisegestz hier und da, doch habe ich mit-

bekommen dass es da doch zu einigen Problemen kommen kann!?!

Speziell was das Rückwärtslaufen des Stromzählers angeht....

Also hier eine Konkrete Frage: Wie sieht es denn in Nordrheinwestfalen

damit aus? denn im Forum werden Dispariäten unter den verschiedenen

Bundesländern genannt. Ist das immernoch so? Würde nämlich sehr sehr

gerne mein Strom einspeisen.

Kann irgendjemand, der erfahrung damit hat, licht ins dunkel bringen? 😉


MFG DOST1987
terzios
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Re: Einspeisung, Genehmigungspflichtig??

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Gepostet: 06.07.2006 - 17:23 Uhr  ·  #2
Naja so einfach ist glaub ich auch nicht, Du brauchst einen eigenen Zähler für den Einspeisestrom.
erny
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Re: Einspeisung, Genehmigungspflichtig??

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Gepostet: 28.07.2006 - 22:54 Uhr  ·  #3
Ich war vor ca einer Woche im Allgäu wo ein Windrad den Strom ins Netz einspeist. Es läuft der Zähler in diesem Fall rückwärts wenn das Windrad genügend Strom erzeugt. Das Windrad hat einen A-Synchron Motor. Somit wird kein Wechselrichter benötigt und die erzeugte Leistung geht über die Einschaltregelung dierekt ins Netz.
Es ist ein Ideal Fall. Das KW kostet ca 18 cent im Bezug und man bekommt das gleiche fürs einspeisen.
Es gibt aber nur wenige E-Werke wo da ohne Probleme mitmachen.
Meistens muß ein separater Zähler installiert werden, wo die Lieferung ins Netz gezählt wird. Dieser Strom wird aber nur mit 9 cent pro KW vergütet.
windkraft
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EEG

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Gepostet: 31.07.2006 - 10:55 Uhr  ·  #4
Hallo Leute,

das was erny beschreibt ist STRAFBAR!!! In Deutschland ist es VERBOTEN den Zähler zückwärts laufen zu lassen. Das ergibt sich schon allein aus dem EEG, welches ja eine andere Einspeisevergütung vorsieht!

Also lasst die Finger von sowas, das kommt im Endeffekt teurer als das bißchen Geld, welches Ihr damit "verdient"

Gruß

windkraft
erny
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Re: Einspeisung, Genehmigungspflichtig??

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Gepostet: 31.07.2006 - 17:59 Uhr  ·  #5
Die von mir beschriebene Anlage läuft offiziell und ist bei den Lechwerken angemeldet. Ich hab sie mir selber angesehen.
windkraft
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Re: Einspeisung, Genehmigungspflichtig??

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Gepostet: 15.08.2006 - 13:27 Uhr  ·  #6
@ erny

hast Du mal bitte die genaue Adresse? Würde mich wirklich interessieren wie der Betreiber DAS durchbekommen hat!!!!

Gruß

windkraft
Fabian
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Re: Einspeisung, Genehmigungspflichtig??

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Gepostet: 14.09.2006 - 17:21 Uhr  ·  #7
Hi,

wahrscheinlich war dem EVU der 2. Zähler zu teuer.... :lol:
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