Hallo Gemeinde,
nachdem ich zuerst ein 10 Meter Mast in den Garten stellen wollte, habe ich nun beschlossen, meine geplante WKA auf das Dach zusetzen. Grund hierfür sind unteranderem meine Winddaten und die Kosteneinsparung für den Mastbau.
Nun stellt sich mir die Frage, da mein Mast nur max. 3 Meter über dem First ragen wird, ob hierfür eine Genehmigung erforderlich wird?
Laut Bestimmungen aus BW nur ab einer Masthöhe von 10 Meter. Darunter demnach nicht.
nachdem ich zuerst ein 10 Meter Mast in den Garten stellen wollte, habe ich nun beschlossen, meine geplante WKA auf das Dach zusetzen. Grund hierfür sind unteranderem meine Winddaten und die Kosteneinsparung für den Mastbau.
Nun stellt sich mir die Frage, da mein Mast nur max. 3 Meter über dem First ragen wird, ob hierfür eine Genehmigung erforderlich wird?
Laut Bestimmungen aus BW nur ab einer Masthöhe von 10 Meter. Darunter demnach nicht.